Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=282116Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsvorhaben zum Thema „Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“
III 3 - 3003/103 - 33
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, warum die Zahlen der neu eingehenden Verfahren erster Instanz bei Amts- und Landgerichten ausweislich der Justizstatistiken (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.1, Rechtspflege: Zivilgerichte) seit Jahren stark rückläufig sind. Das Forschungsvorhaben soll zunächst die statistischen Grundlagen der Eingangszahlen ermitteln, um sodann die Ursachen des Rückgangs zu eruieren.
222.689,00
EUR Euro
BERLIN (DE3)
Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin und Sitzungen des Beirats finden im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt.
Die Zahlen der neu eingehenden Verfahren erster Instanz bei Amts- und Landgerichten sind ausweislich der Justizstatistiken (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.1, Rechtspflege: Zivilgerichte) seit Jahren stark rückläufig:
Im Jahr 1997 gingen bei den Amtsgerichten 1.686.844 Verfahren neu ein (Statistik Zivilgerichte, Tabelle 1.1, lfd. Nr. 2, S. 11). Dem stehen insgesamt nur 936.979 Neueingänge im Jahr 2017 gegenüber (Statistik Zivilgerichte, Tabelle 1.2, lfd. Nr. 2, S. 14). Dies entspricht einem Rückgang um 44,4 %.
Bei den Landgerichten gab es im Jahr 1997 insgesamt 422.407 Neueingänge (Statistik Zivilgerichte, Tabelle 4.1, lfd. Nr. 2, S. 37), im Jahr 2017 nur noch 307.718 (Statistik Zivilgerichte, Tabelle 4.2, lfd. Nr. 2, S. 44). Dies entspricht einem Rückgang um 27,2 %.
Trotz sinkender Eingangszahlen hat gleichzeitig die (absolute) Verfahrensdauer durchschnittlich zugenommen. So lag die durchschnittliche Dauer von erstinstanzlich beim Amtsgericht erledigten Verfahren im Jahr 1997 bei 4,6 Monaten (Statistik Zivilgerichte, Tabelle 2.2, lfd. Nr. 8, S. 26) und im Jahr 2017 bei 4,9 Monaten (Statistik Zivilgerichte, Tabelle 2.2, lfd. Nr. 8, S. 26), beim Landgericht betrug die durchschnittliche Dauer im Jahr 1997 6,6 Monate (Statistik Zivilgerichte, Tabelle 5.2, lfd. Nr. 8, S. 50) und stieg auf 10,0 Monate im Jahr 2017 an (Statistik Zivilgerichte, Tabelle 5.2, lfd. Nr. 8, S. 56).
Das Forschungsvorhaben soll zunächst die statistischen Grundlagen der Eingangszahlen ermitteln, um sodann die Ursachen des Rückgangs zu eruieren.
Um die Vielschichtigkeit der möglichen Ursachen erfassen zu können, erscheint es sinnvoll, verschiedene Forschungsmethoden nebeneinander anzuwenden:
- Auswertung der vorhandenen Statistiken; ggf. Sonderauswertungen zu einzelnen Fragestellungen,
- Auswertung repräsentativ ausgewählter Gerichtsakten,
- Befragung der unterschiedlichen Akteure (insbesondere Rechtsanwälte, Verbraucherschlichtungsstellen, Schiedspersonen, Verbraucherzentralen, Rechtsschutzversicherern, Verbände, Gerichte, ggf. Richterbund),
- Repräsentative Befragung der Bevölkerung sowie von Unternehmen.
Qualitätskriterium Name: Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Kostenplanung, Aufbau und Präsentation des Angebots / Gewichtung: 70
Preis Gewichtung: 30
Laufzeit in Monaten:30
7
Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die Auftraggeberin die Eignung der Bewerber/innen, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, und wählt nach Maßgabe der unter Ziffer 4.3.4. der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Anlage 3 festgelegten Eignungskriterien diejenigen aus, die sie zur Abgabe eines Angebotes auffordert. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird – nach vorab festzustellender formeller Eignung (vgl. Ziffern 4.3.1. bis 4.3.3. der Vergabeunterlagen) – zwischen Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab (1) und Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab (2) unterschieden.
(1) Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab
Die nachfolgenden Eignungskriterien müssen insgesamt zwingend erfüllt sein.
1. Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung.
2. Ein in der EU anerkannter Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer Abschluss) an einer Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung mit volkswirtschaftlichem bzw. sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt oder nachgewiesene vergleichbare Kenntnisse.
3. Die für die Durchführung des Forschungsvorhabens notwendige Infrastruktur, d. h. technische Einrichtungen für Befragungen der unterschiedlichen Akteure, der Bevölkerung und von Unternehmen (vgl. dazu Ziffer 3.1.3. der Vergabeunterlagen) sowie für die zugehörige statistische Auswertung und Darstellung der Ergebnisse, ist vorhanden.
4. Die Interessen der Bewerberin bzw. des Bewerbers stehen nicht im Widerspruch mit der Ausführung des öffentlichen Auftrages und können diese nicht nachteilig beeinflussen (Art. 58 Abs. 4 RL 2014/24/EU; § 46 Abs. 2 VgV).
Bei einem Forscherteam, das als Bewerbergemeinschaft auftritt, genügt es, wenn die als Nr. 1 bis 3 aufgeführten Eignungskriterien jeweils von lediglich einem der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden, sofern insgesamt alle Eignungskriterien erfüllt werden. Das Eignungskriterium Nr. 4 muss dagegen von jedem der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
Einzelbewerber müssen sämtliche Eignungskriterien (Nr. 1 bis 4) grundsätzlich selbst erfüllen.
Für die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV gilt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber für die als Nr. 1 bis 3 aufgeführten Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen kann, sofern sie bzw. er – spätestens vor Zuschlagserteilung – eine Verpflichtungserklärung oder einen sonstigen Nachweis des in Anspruch genommenen Unternehmens vorlegt. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf das Eignungskriterium Nr. 4 ist nicht möglich. Auch jedes verleihende Unternehmen muss das Eignungskriterium Nr. 4 selbst erfüllen.
(2) Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab.
Die Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab werden punktemäßig bewertet. Hier können max. 20 Punkte erlangt werden – als Summe der für die jeweiligen Eignungskriterien vergebenen Einzelpunkte. Es müssen insgesamt mindestens 10 Punkte und die bei den einzelnen Eignungskriterien und Eignungsmerkmalen erforderlichen Mindestpunktzahlen erlangt werden.
Die Eignungskriterien lauten:
1. Fachkunde (max. 9 Einzelpunkte),
2. Methodenkenntnisse (max. 9 Einzelpunkte),
3. Relation von Fachkunde und Methodenkenntnissen (max. 2 Einzelpunkte).
Die Eignungskriterien „Fachkunde“ und „Methodenkenntnisse“ werden ihrerseits durch Eignungsmerkmale determiniert. Die einzelnen Eignungskriterien untergliedern sich wie folgt:
1. Fachkunde (max. 9; erforderlich 5)
1.1 Berufserfahrung (max. 4,5; erforderlich 2)
1.2 Publikationen (max. 1,5; erforderlich 0)
1.3 Sonstige Qualifikationen (max. 3; erforderlich 0)
2. Methodenkenntnisse (max. 9; erforderlich 4)
2.1 Einschlägige praktische Forschung (max. 5; erforderlich 3)
2.2 Weitere Methodenkenntnisse (max. 4; erforderlich 0)
3. Relation von Fachkunde und Methodenkenntnisse (max. 2; erforderlich 1)
Auch hier besteht die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV.
Einzelheiten zu den Eignungskriterien und zur Punktevergabe sind dem Dokument mit der Bezeichnung „Anlage 3_Eignungskriterien“ zu entnehmen. Folgen Sie dazu dem oben unter I.3) eingefügten Link und klicken Sie dort auf „Ausschreibungsunterlagen einsehen“.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
17.10.2019
14:00
- Deutsch (DE)
4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Referat R A 2 –
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
oder
Bundesamt für Justiz
- Referat III 3 –
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
13.09.2019