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Ausschreibungsdetails

Luftsicherheitskontrollen § 5 LuftSiG Flughafen Saarbrücken (B13.15-0584/19/VV:1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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15.09.2019 (letzte Änderung am 21.10.2019)

29.10.2019 11:30

29.10.2019 11:30

B13.15-0584/19/VV:1

Beschaffungsamt des BMI

21.10.2019 13:05

2019/S 179-437174

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-1019
Fax:+49 2289910610-1019

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Luftsicherheitskontrollen § 5 LuftSiG Flughafen Saarbrücken

B13.15-0584/19/VV:1

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag über die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Saarbrücken (SCN)

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr (63730000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Regionalverband Saarbrücken (DEC01)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit der einmaligen Verlängerungsoption um mindestens 6 und höchstens 12 Monate. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre.

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2020

31.03.2025

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.4)
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß beiliegendem Vordruck. Bitte fügen Sie die Erklärung Ihrem Angebot bei.

-Nachweis oder Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar).

-Eigenerklärung zum Umsatz.Bitte nennen Sie die Höhe der Umsätze Ihres Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Welcher Anteil entfällt auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art?

Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als drei Millionen Euro pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht. Der Umsatz muss nicht zwingend auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art beruhen.

-Eigenerklärung zum Personalbestand.Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens in den letzten drei Jahren im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder

weiter -> VI.3

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.

Es handelt sich um eine Dienstleistung der Kategorie soziale und andere besondere Dienstleistungen gem. §64 ff VGV. Laufzeitvorgaben des § 65 Abs. 3 werden eingehalten.


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

29.10.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

anderen Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicher-ten Gebäuden bzw. Geländen) an. Unternehmen mit weniger als 50 im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen Bereichen eingesetzten Beschäftigten (im Jahresdurchschnitt) kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.

- Nachweis über Aus- und Fortbildungseinrichtungen mit moderner Ausstattung, inkl. Ort der Ausbildung. Es können im Falle der beabsichtigten Inanspruchnahme von Drittunternehmen zur Ausbildung der Luftsicherheitsassistenten im Rahmen der Eignungsleihe auch die Aus- und Fortbildungseinrichtungen dieser Drittunternehmen zum Nachweis herangezogen werden

- Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer einschließlich eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten. Bei beabsichtigter Inanspruchnahme von Drittunternehmen zur Ausbildung der Luftsicherheitsassistenten im Rahmen der Eignungsleihe sind auch für die Dozenten bzw. Trainer dieser Drittunternehmen Nachweise über deren Qualifikation einzureichen. Diese Nachweise können zur Bestätigung der Eignung herangezogen werden

- Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung

Kopie des Gewerbescheins bzw. Handelsregisterauszugs oder vergleichbarer Nachweis entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist.

- Nachweis (in deutscher Sprache), dass eine Haftpflichtversicherung besteht, durch welche die in § 11 Absatz 2 der Rahmenvereinbarung angegebenen Risiken und Mindestschadensbeträge für den gesamten Rahmenvereinbarungszeitraum mindestens gedeckt sind.

Sollten die Mindestschadensbeträge nicht gedeckt sein, ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass dieser die Versicherung im Auftragsfall entsprechend anpassen wird.

- Referenzliste

Bitte legen Sie eine Liste mit mindestens 3 Referenzen vor, für die Ihr Unternehmen in den letzten 3 Jahren mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Vergleichbare Leistungen sind:

• Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008,

und/oder

• Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.

und/oder

• Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen mit anspruchsvollen Kontrollen, dieses bedeutet

 mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und

 unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten

und/oder

• Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften, die einer besonderen Gefährdungseinstufung unterliegen.

Stellen Sie hierzu folgende Informationen zusammen:

• Name des Auftraggebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit

• Auftragswert (Umsatz pro Monat bzw. Jahr)

• Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Einsatzstunden pro Monat)

• Zeitraum der Auftragsausführung

Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne oder alle Referenzen vor der Zuschlagserteilung inhaltlich zu prüfen und zu verifizieren.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.09.2019



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

21.10.2019


21.10.2019




17.09.2019


17.09.2019




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