Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Luftsicherheitskontrollen § 5 LuftSiG Flughafen Saarbrücken
B13.15-0584/19/VV:1
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Rahmenvertrag über die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Saarbrücken (SCN)
Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr (63730000)
Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit der einmaligen Verlängerungsoption um mindestens 6 und höchstens 12 Monate. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre.
01.04.2020
31.03.2025
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß beiliegendem Vordruck. Bitte fügen Sie die Erklärung Ihrem Angebot bei.
-Nachweis oder Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar).
-Eigenerklärung zum Umsatz.Bitte nennen Sie die Höhe der Umsätze Ihres Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Welcher Anteil entfällt auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art?
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als drei Millionen Euro pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht. Der Umsatz muss nicht zwingend auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art beruhen.
-Eigenerklärung zum Personalbestand.Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens in den letzten drei Jahren im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder
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Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Es handelt sich um eine Dienstleistung der Kategorie soziale und andere besondere Dienstleistungen gem. §64 ff VGV. Laufzeitvorgaben des § 65 Abs. 3 werden eingehalten.
29.10.2019
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
anderen Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicher-ten Gebäuden bzw. Geländen) an. Unternehmen mit weniger als 50 im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen Bereichen eingesetzten Beschäftigten (im Jahresdurchschnitt) kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
- Nachweis über Aus- und Fortbildungseinrichtungen mit moderner Ausstattung, inkl. Ort der Ausbildung. Es können im Falle der beabsichtigten Inanspruchnahme von Drittunternehmen zur Ausbildung der Luftsicherheitsassistenten im Rahmen der Eignungsleihe auch die Aus- und Fortbildungseinrichtungen dieser Drittunternehmen zum Nachweis herangezogen werden
- Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer einschließlich eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten. Bei beabsichtigter Inanspruchnahme von Drittunternehmen zur Ausbildung der Luftsicherheitsassistenten im Rahmen der Eignungsleihe sind auch für die Dozenten bzw. Trainer dieser Drittunternehmen Nachweise über deren Qualifikation einzureichen. Diese Nachweise können zur Bestätigung der Eignung herangezogen werden
- Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Kopie des Gewerbescheins bzw. Handelsregisterauszugs oder vergleichbarer Nachweis entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist.
- Nachweis (in deutscher Sprache), dass eine Haftpflichtversicherung besteht, durch welche die in § 11 Absatz 2 der Rahmenvereinbarung angegebenen Risiken und Mindestschadensbeträge für den gesamten Rahmenvereinbarungszeitraum mindestens gedeckt sind.
Sollten die Mindestschadensbeträge nicht gedeckt sein, ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass dieser die Versicherung im Auftragsfall entsprechend anpassen wird.
- Referenzliste
Bitte legen Sie eine Liste mit mindestens 3 Referenzen vor, für die Ihr Unternehmen in den letzten 3 Jahren mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Vergleichbare Leistungen sind:
• Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008,
und/oder
• Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.
und/oder
• Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen mit anspruchsvollen Kontrollen, dieses bedeutet
mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und
unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten
und/oder
• Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften, die einer besonderen Gefährdungseinstufung unterliegen.
Stellen Sie hierzu folgende Informationen zusammen:
• Name des Auftraggebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit
• Auftragswert (Umsatz pro Monat bzw. Jahr)
• Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Einsatzstunden pro Monat)
• Zeitraum der Auftragsausführung
Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne oder alle Referenzen vor der Zuschlagserteilung inhaltlich zu prüfen und zu verifizieren.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
12.09.2019
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