Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Bilaterales Kooperationsprogramm (BKP)
123-02.05-20.0128-19-I-D
Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft (77100000)
Dienstleistungen
Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung der bilateralen technischen Zusammenarbeit.
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
Beratungsdienste (85312320)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Dienstsitz Bonn
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Deutschland
Auftragsgegenstand ist die koordinierte Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung der bilateralen technischen Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (BKP) sowie der internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung (BKP Forst) nach dessen Maß- und Vorgaben.
Qualitätskriterium Name: Angebotskonzept / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium Name: Personalkonzept / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium Name: Präsentation / Gewichtung: 20,00
Preis Gewichtung: 30,00
01.01.2020
30.06.2023
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre zu den bestehenden Bedingungen bis zum 30.06.2025 zu verlängern. Entschließt sich der Auftraggeber zur Inanspruchnahme dieser optionalen Verlängerung, so teilt er dies dem Auftragnehmer bis spätestens 30.09.2022 schriftlich mit.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
15.10.2019
12:00
- Deutsch (DE)
30.12.2019
15.10.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Angebote sind ausschließlich elektronisch an die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Das Angebot darf keine zip-Ordner enthalten.
D) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
E) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Angebotskonzept
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter ein Angebotskonzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungen erbracht werden.
G) Personalkonzept
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter ein Personalkonzept vorzulegen, mit welchem nachgewiesen werden kann, dass das für die Erbringung der Leistung vorgesehene Personal fachlich entsprechend den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungen qualifiziert ist.
I) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
J) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen)
K) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander ausschließlich deutsches Recht.
L) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
12.09.2019
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