Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Papier, Papierkarton sowie Plotter- und Tabellierpapier 2020
343-2019-0218
Druckpapier (30197630)
Lieferauftrag
Lieferung von div. Sorten Papier, Papierkarton, Endlosdruck- und Tabellierpapier in unterschiedlichen Formaten und Grammaturen
Ja
alle Lose
Recyclingpapiere in niedrigem und mittlerem Weißegrad
Druckpapier (30197630)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Recyclingpapieren in niedrigem und mittlerem Weißegrad, Mindestabnahmenge = 0, geschätzte Menge = 167.986 Karton.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Recyclingpapiere in hohem Weißegrad
Druckpapier (30197630)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Recyclingpapier in hohem Weißegrad,
Mindestabnahmenge = 0, geschätzte Menge = 105.573 Karton
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Recyclingpapier in höherem Weißegrad sowie Frischfaserpapier
Druckpapier (30197630)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Recyclingpapier in höherem Weißegrad sowie Multifunktions-Frischfaserpapier,
Mindestabnahmemenge = 0, geschätzte Menge =125.375 Karton
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Spezialpapiere und Plotterpapiere
Druckpapier (30197630)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Spezialpapieren und Plotterpapieren,
Mindestabnahmemenge = 0, geschätzte Menge = 23.611 Pack + 10.193 Rollen
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Farbige Recycling- und farbige Frischfaserpapiere sowie Papierkarton
Druckpapier (30197630)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von farbigen Recycling- und farbigen Frischfaserpapiere sowie Papierkarton, Mindestabnahmemenge = 0, geschätzte Menge = 10.414 Karton
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Endlosdruck- und Tabellierpapier
Verarbeitetes Papier und Pappe (30197600)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Endlosdruck- und Tabellierpapier,
Mindestabnahmemenge = 0, geschätzte Menge = 1.271 Karton
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.10.2019
11:00
- Deutsch (DE)
26.11.2019
22.10.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem link der Europäischen Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
09.10.2019