Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=281287Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Internetredaktion und fachliche Zuarbeit zu den Webseiten der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Referat 412 Offenes verfahren 2020 ee20/01
Dienstleistungen der Verwaltung (75100000)
Dienstleistungen
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen der Exportinitiative Energie, Dienstleistungen zur Unterstützung der Internetredaktion und fachlichen Zuarbeit zur deutschen und internationalen Webseite der Exportinitiative Energie zu vergeben.
200.000,00
EUR Euro
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen der Exportinitiative Energie, Dienstleistungen zur Unterstützung der Internetredaktion und fachlichen Zuarbeit zur deutschen und internationalen Webseite der Exportinitiative Energie zu vergeben.
Die deutschsprachige Webseite der Exportinitiative richtet sich an die deutsche Zielgruppe der Initiative, das heißt in erster Linie an Unternehmen mit Exportinteresse, aber auch Partner der Initiative und Multiplikatoren. Die Webseite informiert über alle Aktivitäten der Exportinitiative: die verschiedenen Angebote werden beschrieben, aktuelle Marktinformationen und Neuigkeiten aus der Initiative werden vermittelt, Publikationen können heruntergeladen werden und alle Veranstaltungen der Initiative, aber auch externe Veranstaltungen, werden veröffentlicht.
Der/ die Auftragnehmer/-in hat dabei die Aufgabe Marktnachrichten, Ausschreibungen und nach Bedarf Referenzprojekte, Veranstaltungen der Exportinitiative und deren Dokumentation (Veranstaltungsberichte inkl. Präsentationen) sowie Publikationen, Bilder und Videos o.Ä. einzustellen.
Die internationale Webseite der Exportinitiative richtet sich an die ausländische Zielgruppe der Initiative, das heißt an ausländische Unternehmen sowie Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung mit einem Interesse an deutschen klimafreundlichen Energietechnologien. Die Webseite ist sowohl ein Unterstützungsangebot der Exportinitiative für deutsche Unternehmen als auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit im Ausland. Als Unterstützungsangebot im Bereich Auslandsmarketing und Marktvorbereitung dient die Webseite dazu, die ausländische Zielgruppe über deutsche klimafreundlichen Energielösungen zu informieren. Darüber hinaus werden auf der Website im Ausland realisierte Referenzprojekte präsentiert, um den Kontakt zu deutschen Technologie- und Dienstleistungsanbietern herzustellen. Für deutsche Unternehmen ist die Webseite eine Plattform zur Unterstützung ihres Auslandsmarketings, z.B. durch einen Profileintrag im Online-Firmenkatalog. Als Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Exportinitiative Energie im Ausland werden zudem die Angebote der Initiative beworben, an denen sich die ausländische Zielgruppe beteiligen kann.
Der/ die Auftragnehmer/-in hat dabei die Aufgabe, Meldungen in der Rubrik "News from Germany" zu verfassen und einzustellen, den internationalen Newsletter zu erstellen sowie die Webredaktion zu unterstützen, was auch kurzfristig nötig sein kann.
200.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Mit Option auf Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III. 1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
08.11.2019
11:59
- Deutsch (DE)
06.12.2019
08.11.2019
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die die Vorschriften des 4. teils des GWB und der VgV. 1). Dieses vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe- Plattform des BMI.Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) hin. Die Vorschriften des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3 )Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
30.10.2019
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