Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=281251Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen und Aufbau IKS
SPK-ZVS-19-00027-oV-HV-IKS
Steuerberatung (79221000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung zu Beratungsleistung für laufende Steuer- und Zollangelegenheiten und Projektberatung für den Aufbau eines innerbetrieblichen Kontrollsystems für Steuern (Steuer-IKS)
Steuerberatung (79221000)
Berlin (DE30)
Berlin
Allgemeine steuerliche Beratungsleistungen (01.01.20-31.12.22) sowie
Beratungsleistungen zum Aufbau eines innerbetrieblichen Kontrollsystems für Steuern und Zoll (IKS) (Projektlaufzeit:01.01.20-31.12.20)
für die Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
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Weitere Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Entwurf der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Preis
01.01.2020
31.12.2022
optionale Verlängerungen zu den bestehenden Bedingungen:
Allgemeine steuerliche Beratungsleistungen (01.01.20-31.12.22): optionale Verlängerung um 1 Jahr
Beratungsleistungen zum Aufbau IKS (01.01.20-31.12.20): einmalig um den Zeitraum einer möglichen Verlängerung der Projektlaufzeit, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
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Die Höchstmengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
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2) Erfahrung in der steuerlichen Beratung und Betreuung von mind. 3 Mandaten von gemeinnützigen Körperschaften öffentlichen Rechts mit Geldzuflüssen über 10 Mio. Euro pro Jahr
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3) Erfahrung bei der steuerlichen Betreuung von Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnütziger Einrichtungen, insbesondere
o in den Branchen Kultur/ Wissenschaft/ Forschung
o mit einem Haushaltsvolumen über 100 Mio. Euro oder
o einem Umsatz von mind. 50 Mio. Euro pro Jahr,
o die parallel zentrale und dezentrale Organisationsstruktur aufweisen und
o einfache kameralistische Buchführung anwendet.
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4) Erfahrungen bei der Betreuung mindestens einer Tax-Compliance-Implementierung gem. IDW PS 980
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5) Erfahrung in der Analyse von geeigneten IT-Systemen zur Unterstützung einer Tax-Compliance der Öffentlichen Hand oder aus der gewerblichen Wirtschaft
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6) Erfahrung bei der Unterstützung mit einem crossfunctional Team im Bereich TAX-IT-Advisory zur Unterstützung von Fragen der IT-Komponenten bei vergleichbaren Wissenschafts- und Kultureinrichtungen
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7) Die inhaltlichen Schwerpunktbereiche Umsatzsteuer, Zoll und Gemeinnützigkeitsrecht werden vom Leistungsportfolio sowohl des Hauptsteuerberaters als auch des Projektleiters mit ad hoc abrufbarem Wissen abgedeckt.
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8) fließende Beherrschung der deutschen und verhandlungssichere Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift
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9) Einhaltung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.04.2015.
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10) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
o Personenschäden 4 Mio. EUR,
o Sachschäden 4 Mio. EUR,
o Vermögensschäden 4 Mio EUR und
o Schlüsselschäden 1 000 EUR
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Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter,
o im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw.
o eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
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11) Benennung der für dem Einsatz vorgesehenen Hauptsteuerberater und Projektleiter, welcher das Projekt IKS über den gesamten Zeitraum begleiten wird:
o abgeschlossene Examensprüfung der Steuerberaterkammer als / bzw. Ernennung zum Steuerberater/-in
o Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Steuerberaterkammer
o mind. 10 Jahre Berufserfahung als Steuerberater,
o Erfahrung bei der Begleitung von unter Punkt 2 und 3 genannten Organisationsstrukturen
Mit Angebotsabgabe sind die Personen und die jeweilige Qualifikation zu benennen und die Nachweise sind einzureichen.
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12) Unternehmensdaten-GZR-Auszug
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13) Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
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14) Unteraufträge (soweit zutreffend)
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15) Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge (soweit zutreffend, für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
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16) Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend)
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen (siehe III.1.1))
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
- Personenschäden 4 Mio. EUR,
- Sachschäden 4 Mio. EUR,
- Vermögensschäden 4 Mio EUR und
- Schlüsselschäden 1 000 EUR
oder Bereitschaft eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung entsprechend anzupassen oder neu abzuschließen.
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen (siehe III.1.1))
- abgeschlossene Examensprüfung der Steuerberaterkammer als / bzw. Ernennung zum Steuerberater/-in
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Steuerberaterkammer
- mind. 10 Jahre Berufserfahung als Steuerberater,
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§§ 3, 3a und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
22.10.2019
12:00
- Deutsch (DE)
16.12.2019
23.10.2019
10:00
Siehe Punkt I.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
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B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
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C.
BIETERFRAGEN
SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE SPÄTESTENS BIS ZUM 07.10.2019 BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND.
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DIE FRAGEN SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM ZU ÜBERMITTELN. DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT. ANDERE ALS DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DÜRFEN FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN NICHT KONTAKTIERT WERDEN.
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NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
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D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
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E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
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F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
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G.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN.
NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
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H.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER E-VERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN.
NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
GEM. § 56 ABS. 2 S.2 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS KEINE UNTERLAGEN NACHGEFORDERN WERDEN.
ANGEBOTE, DIE DIE GEFORDERTEN UNTERLAGEN NICHT ENTHALTEN, WERDEN GEM § 57 ABS. 1 NR. 2 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
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I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV). ES GILT DEUTSCHES RECHT.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
09.10.2019
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