Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=280999Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung fachliche Unterstützung des Personalübergangs nach 613a BGB-bundesweit
2019-10005
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Fachliche Unterstützung des Personalübergangs nach 613a BGB-bundesweit als Abrufleistung
2.000.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
Berlin und bundesweit
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bundesweite fachliche Unterstützung des Personalübergangs der Tarifbeschäftigten nach § 613a BGB von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes, mit Ausnahme der NL Nord.
Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt zum 01.01.2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Verwaltung und vermögensmäßige Finanzierung der Bundesautobahnen von den Bundesländern. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform werden auch ca. 13.000 Tarifangestellte im Rahmen eines Personalübergangs nach § 613a BGB zur Autobahn GmbH wechseln. Der Personalübergang soll strukturiert und zügig abgeschlossen werden, damit die notwendige Voraussetzung für eine ausreichende Personalisierung zum Betriebsstart am 01.01.2021 geschaffen wird.
2.000.000,00
EUR Euro
05.11.2019
01.01.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
•1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“
(Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https
://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist
auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle
bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber
beruft (§ 47 VgV).
1b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten
Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auchAngaben zur
Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
•2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro
Wirtschaftsteilnehmer
(auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-
/Bietergemeinschaft)
• Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem
Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein
Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.
B. dieRechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
• Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister
verzeichnet ist, genügt der Nachweis der der erlaubten Berufsausübung auf
andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister,
Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
• Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.
März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
•3.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des
hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese
während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
• zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
— Für Personenschäden mindestens 5.000.000 Euro je Schadensfall,
— Für Sach- und Vermögensschäden jeweils 1.500.000 Euro je Schadensfall.
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.1 ausgeführt.
Erklärung zur Neutralität gem § 46 Abs.2 VgV
Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre
(ab 2014), die Erfahrungen bei ähnlich komplexen Projekten in den Bereichen
-Projektsteuerung mit mehreren unterschiedlichen
Projektbeteiligten / Akteuren, insb. im öffentlichen Sektor,
- Zusammenarbeit mit Behörden und Ministerium sowie Beschäftigten des öffentlichen Sektors aller Entgeltgruppen,
-Zeit- / Risikomanagement und Change Management
Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre
(ab 2014), die Erfahrungen bei Projekten mit unterschiedlichen Zielgruppen/ Stakeholdern in den Bereichen
-Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im öffentlichen Sektor wie etwa bei der kommunikativen Aufbereitung von Tarifverträgen
Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre
(ab 2014), die Erfahrungen bei ähnlich komplexen Projekten in den Bereichen
- Durchführung von Personalübergangen nach § 613a BGB,
- Personalrecht und -verwaltung im öffentlichen Sektor,
- Komplexen Personaltransformationsprozessen,
- Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen im öffentlichen Sektor sowie Beantwortung tarifrechtlicher Einzelfragen von Beschäftigten
Liste der Referenzen der hauptverantwortlich eingesetzten Personen (s. Formblatt Team), die Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich:
- Projektsteuerung mit mehreren unterschiedlichen
Projektbeteiligten / Akteuren,
- Zeit-/ Risikomanagement und Change Management,
- Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit im öffentlichen Sektor,
- Personaltransformationsprozesse im öffentlichen Sektor,
- Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen
Liste der Referenzen der hauptverantwortlich eingesetzten Personen (s. Formblatt Team), die Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich:
-Leitung komplexer Personaltransformationsprozesse im öffentlichen Sektor,
- Durchführung von Personalübergangen nach § 613a BGB,
- Personalrecht und -verwaltung im öffentlichen Sektor,
- Zusammenarbeit mit Behörden und Ministerium sowie Beschäftigten des öffentlichen Sektors aller Entgeltgruppen
- Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen im öffentlichen Sektor
Liste der Referenzen der hauptverantwortlich eingesetzten Personen (s. Formblatt Team), die Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich:
- insbesondere Tarif- und Beamtenrecht,
- Arbeitsrecht,
- Personalvertretungs- / Betriebsverfassungsrecht,
4.1 Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann und wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird das Angebot ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
4.2 Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
4.3 Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
4.4 Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
5.1 Alle Bereiche müssen insgesamt durch die benannten Personen abgedeckt und die Vertretung in jedem Bereich sichergestellt werden
5.2 Alle Bereiche müssen insgesamt durch die benannten Personen abgedeckt und die Vertretung in jedem Bereich sichergestellt werden
5.3 Es sind alle Teilbereiche abzudecken. Der Nachweis ist je Teilbereich mind. für 2 Personen zu erbringen.(Leiter und Vertreter)
Nachweis: 2. juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) sowie Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; alternativ zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 3, § 3 RDG (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen)
Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
10.10.2019
23:00
- Deutsch (DE)
10.01.2020
14.10.2019
10:00
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3
angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1
GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15
Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10
Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
09.09.2019