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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung fachliche Unterstützung des Personalübergangs nach 613a BGB-bundesweit

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.09.2019

10.10.2019 23:00

10.10.2019 23:00

2019-10005

Die Autobahn GmbH des Bundes

02.10.2019 18:30

2019/S 176-428815

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift:Leipziger Platz 16
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Autobahn GmbH, Vergabestelle
Fax:+49 30-403680810
Hauptadresse: http://www.autobahn.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung fachliche Unterstützung des Personalübergangs nach 613a BGB-bundesweit

2019-10005

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Fachliche Unterstützung des Personalübergangs nach 613a BGB-bundesweit als Abrufleistung

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

2.000.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Berlin und bundesweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bundesweite fachliche Unterstützung des Personalübergangs der Tarifbeschäftigten nach § 613a BGB von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes, mit Ausnahme der NL Nord.

Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt zum 01.01.2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Verwaltung und vermögensmäßige Finanzierung der Bundesautobahnen von den Bundesländern. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform werden auch ca. 13.000 Tarifangestellte im Rahmen eines Personalübergangs nach § 613a BGB zur Autobahn GmbH wechseln. Der Personalübergang soll strukturiert und zügig abgeschlossen werden, damit die notwendige Voraussetzung für eine ausreichende Personalisierung zum Betriebsstart am 01.01.2021 geschaffen wird.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

2.000.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

05.11.2019

01.01.2021

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,

Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

•1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers

a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“

(Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124

GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https

://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist

auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle

bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber

beruft (§ 47 VgV).

1b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-

/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten

Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auchAngaben zur

Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.

•2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro

Wirtschaftsteilnehmer

(auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-

/Bietergemeinschaft)

• Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des

Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem

Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein

Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.

B. dieRechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

• Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister

verzeichnet ist, genügt der Nachweis der der erlaubten Berufsausübung auf

andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister,

Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

• Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder

Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die

Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche

Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.

März 2014, S. 65, aufgeführt.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu

entnehmen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

•3.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des

hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende

Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese

während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.

• zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die

nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen

abzudecken:

— Für Personenschäden mindestens 5.000.000 Euro je Schadensfall,

— Für Sach- und Vermögensschäden jeweils 1.500.000 Euro je Schadensfall.

Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.1 ausgeführt.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Erklärung zur Neutralität gem § 46 Abs.2 VgV

Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre

(ab 2014), die Erfahrungen bei ähnlich komplexen Projekten in den Bereichen

-Projektsteuerung mit mehreren unterschiedlichen

Projektbeteiligten / Akteuren, insb. im öffentlichen Sektor,

- Zusammenarbeit mit Behörden und Ministerium sowie Beschäftigten des öffentlichen Sektors aller Entgeltgruppen,

-Zeit- / Risikomanagement und Change Management

Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre

(ab 2014), die Erfahrungen bei Projekten mit unterschiedlichen Zielgruppen/ Stakeholdern in den Bereichen

-Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im öffentlichen Sektor wie etwa bei der kommunikativen Aufbereitung von Tarifverträgen

Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre

(ab 2014), die Erfahrungen bei ähnlich komplexen Projekten in den Bereichen

- Durchführung von Personalübergangen nach § 613a BGB,

- Personalrecht und -verwaltung im öffentlichen Sektor,

- Komplexen Personaltransformationsprozessen,

- Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen im öffentlichen Sektor sowie Beantwortung tarifrechtlicher Einzelfragen von Beschäftigten

Liste der Referenzen der hauptverantwortlich eingesetzten Personen (s. Formblatt Team), die Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich:

- Projektsteuerung mit mehreren unterschiedlichen

Projektbeteiligten / Akteuren,

- Zeit-/ Risikomanagement und Change Management,

- Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit im öffentlichen Sektor,

- Personaltransformationsprozesse im öffentlichen Sektor,

- Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen

Liste der Referenzen der hauptverantwortlich eingesetzten Personen (s. Formblatt Team), die Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich:

-Leitung komplexer Personaltransformationsprozesse im öffentlichen Sektor,

- Durchführung von Personalübergangen nach § 613a BGB,

- Personalrecht und -verwaltung im öffentlichen Sektor,

- Zusammenarbeit mit Behörden und Ministerium sowie Beschäftigten des öffentlichen Sektors aller Entgeltgruppen

- Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen im öffentlichen Sektor

Liste der Referenzen der hauptverantwortlich eingesetzten Personen (s. Formblatt Team), die Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich:

- insbesondere Tarif- und Beamtenrecht,

- Arbeitsrecht,

- Personalvertretungs- / Betriebsverfassungsrecht,

4.1 Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann und wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird das Angebot ausgeschlossen.

Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

4.2 Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.

4.3 Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.

4.4 Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.

5.1 Alle Bereiche müssen insgesamt durch die benannten Personen abgedeckt und die Vertretung in jedem Bereich sichergestellt werden

5.2 Alle Bereiche müssen insgesamt durch die benannten Personen abgedeckt und die Vertretung in jedem Bereich sichergestellt werden

5.3 Es sind alle Teilbereiche abzudecken. Der Nachweis ist je Teilbereich mind. für 2 Personen zu erbringen.(Leiter und Vertreter)

Nachweis: 2. juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) sowie Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; alternativ zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 3, § 3 RDG (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen)

III.1.5)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

10.10.2019

23:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

10.01.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.10.2019

10:00

Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der

Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §

160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB

(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich

der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das

Vergabeverfahren hin.

Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3

angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen

Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §

97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.

de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt

werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1

GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15

Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10

Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2

S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der

Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen

Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

09.09.2019



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