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Ausschreibungsdetails

Statistisch verifizierte Verkehrsflussinformationen (B 13.17 - 0260/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.09.2019

24.10.2019 11:30

24.10.2019 11:30

B 13.17 - 0260/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

12.09.2019 01:00

2019/S 176-427956

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:DEUTSCHLAND (DE)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-1024
Fax:+49 2289910610-1024

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Statistisch verifizierte Verkehrsflussinformationen

B 13.17 - 0260/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Datenbereitstellung (72319000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Statistisch verifizierte Daten durchschnittlicher Verkehrsflussinformationen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die zu beschaffenden Verkehrsflussinformationen müssen das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abdecken und die zu erwartenden Verkehrsflüsse auf Autobahnen, Bundes- Landes- Kreis- und Gemeindestraßen zu definierten Uhrzeiten wiedergeben. Die Daten sind in 15-minütigen Intervallen, beginnend zur vollen Stunde zu liefern und haben Verkehrsfließgeschwindigkeiten, das zu erwartende Stauaufkommen, Ampelphasen und sonstige Haltepunkte (Hindernisse) für jeden Wochentag zu berücksichtigen.

Die Verkehrsflussinformationen sollen den Fahrzeugklassentyp Pkw abdecken.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Der Vertrag kann einmalig zum Ende der Vertragslaufzeit um 24 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung erfolgt spätestens drei Monate vor Ende der zweijährigen Vertragslaufzeit durch eine entsprechende Erklärung an den

Auftragnehmer.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Die Erklärung ist vollständig auszufüllen und in Textform nach § 126 b BGB (d.h. mit lesbarer Erklärung versehen, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden) mit dem Angebot abzugeben.

2. Regelungen für den Einsatz von Drittunternehmen und Bietergemeinschaften

Auf Punkt 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen wird verwiesen.

3. Unterauftragnehmer

Auf Punkt 3.2.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen wird verwiesen. Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender

Ausschlussgründe muss sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie die Ersetzung verlangen.

4. Bitte benennen Sie mindestens zwei Kunden, an die Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren für das gesamte Bundesgebiet Verkehrsflussinformationen zu Autobahnen, Bundes- Landes- Kreis- und Gemeindestraßen in 15-minütigen Intervallen unter Berücksichtigung des zu erwartendem Stauaufkommens, Ampelphasen und sonstige Haltepunkte (Hindernisse) geliefert hat bzw. gegenwärtig liefert.

Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in Tabellenform zusammen:

• Name des Auftraggebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit

• Art und Umfang der erbrachten Leistungen

• Zeitraum der Auftragsausführung/Beginn der Vertragslaufzeit

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

24.10.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

06.12.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

24.10.2019

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

10.09.2019



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