Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Notfallmedizinische Ausrüstung: Notfallbeatmungsgeräte
B 19.16 - 5419/18/VV : 3
Ausrüstung für die Beatmung (33157200)
Lieferauftrag
Notfallmedizinische Ausrüstung: Los 2 »Notfallbeatmungsgeräte«
Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
Ausrüstung für Anästhesie und Reanimation (33172000)
Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke (33157400)
Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
DEUTSCHLAND (DE)
Dienststellen im gesamten Bundesgebiet
Notfallbeatmungsgeräte für den Rettungsdienst.
Abschluss einer Rahmenverereinbarung, Laufzeit 2 (+ 1 + 1) Jahre
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal zweimal um jeweils 12 Monate, falls die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Eine Verlängerung über vier Jahre hinaus ist ausgeschlossen.
nein
nein
Zu II.2.3) Grundsätzlich erfolgen die Lieferungen an Lieferadressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in Einzelfällen sind Lieferungen ins Ausland jedoch möglich. Bei Beauftragung von Lieferungen ins Ausland werden Lieferkosten und -klausel bei Beauftragung des Einzelabrufs einvernehmenlich vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB) erfolgt der Ausschluss der Bieterin, bei fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB) oder durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die »Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende (VU04)« ist von der Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur eine Bieterin in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Jahresumsatz
Mitarbeiter
Die Bieterin muss im letzten Wirtschaftsjahr einen Jahresumsatz von mind. 500.000 € getätigt haben und mind. 3 feste Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen. Für diese Angaben ist die Anlage »Anlage Unternehmensdaten« (VU03) zu nutzen.
Die »Anlage Unternehmensdaten (VU03)« ist von der Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Es wird der Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit durch zwei bedingungsgemäße Referenzen und den Nachweis eines Qualitätsmanagements gefordert.
Es wird ein Kundendienst für Wartungen und Reparaturen sowie telefonische Unterstützung gefordert.
Referenzen
Es müssen mindestens zwei bedingungsgemäße Referenzen vorgelegt werden über Lieferungen von Medizingeräten für die Notfallmedizin, die in Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführt sind.
Auftragswert je Referenzleistung: mind. 200.000 €
Alter der Referenz: Leistungserbringung max. fünf Jahre vor Angebotsfrist
Die formalen Anforderungen an die Referenzen sind dem Dokument VU 1 (Vergabeunterlage) Abschn. B 7.4 zu entnehmen.
Qualitätsmanagement
Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 13485 (für Medizinprodukte) oder mindestens gleichwertig muss in den Herstellungsprozess und die Wartung der Geräte implementiert sein. Das Quali-tätsmanagementsystem muss regelmäßigen Auditierungen unterliegen.
Die Bieterin muss das Qualitätsmanagement durch entsprechende Zertifikate nachweisen. QM-Zertifikate dürfen ausnahmsweise auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Kundendienst
Die Auftragnehmerin verfügt über einen Kundendienst für Wartungen und Reparaturen. Die Produkte wer-den dazu in der Regel eingeschickt. Die Reaktionszeit des Kundendiensts bei Reparaturen beträgt in der Re-gel maximal drei Werktage (zuzüglich Zeit für Versand). Reparatur- und Wartungsleistungen können durch den Kundendienst auch vor Ort bei der Bedarfsträgerin erbracht werden. Zusätzlich muss der technische Kundenservice telefonische Unterstützung (werktags 8-15 h) bei der Problemlösung bieten (sowohl im regulären Betrieb, als auch bei auftretenden Störungen/Defekten).
Lieferfrist: max. 6 Wochen nach Auftragserteilung werden angestrebt, Lieferfristen > 3 Monate sind unzulässig
Lieferklausel: Incoterms® 2010 DDP
Besondere Anforderungen für Lieferungen an Polizeidienststellen sind zu beachten, s. VU09 (Leistungsbeschreibung) Abschn. 9.1
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.10.2019
11:30
- Deutsch (DE)
20.12.2019
16.10.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Auftraggeberin führt zeitgleich drei Vergabeverfahren (»Fachlose«) für notfallmedizinische Ausstattung durch. Es werden Verfahren für folgende Fachlose durchgeführt. Defibrillatoren (Az. B 19.16 - 5419/18/VV : 2), Notfallbeatmungsgeräte (Az. B 19.16 - 5419/18/VV : 3, dieses Verfahren) und akkubetriebene Absaugpumpen (Az. B 19.16 - 5419/18/VV : 4).
Bieterinnen können Angebote in einem, zwei oder allen Verfahren abgeben. Für jedes Verfahren ist ein eigenes und vollständiges Angebot abzugeben. Falls Bieterinnen Angebote in mehreren Verfahren abgeben, muss jedes Angebot alle Dokumente und Nachweise enthalten, die in VU01 Abschnitt B 7.1 gefordert werden. Ein Verweis auf parallel abgegebene Angebote in einem Parallelverfahren ist nicht ausreichend.
Die Angebotswertung und Zuschlagentscheidung erfolgt für jedes Los separat. Nur Bieterinnen, die ein Angebot in dem jeweiligen Verfahren abgegeben haben, können auch den Zuschlag für dieses Los bekommen. Der Zuschlag wird an die Bieterin erteilt, die für das jeweilige Verfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Bieterin kann den Zuschlag für ein, zwei oder alle Verfahren erhalten.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
05.09.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.