Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=280144Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 für die Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes der neuen Beleuchtung Gemäldegalerie Berlin
SPK-ZVS-19-0006-VvmT-M-GG
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
Dienstleistungen
Aus Alterungs-und Verschleißprozessen der Installationen und den Erkenntnissen der konservatorischen Forschung ist Handlungsbedarf für eine Anpassung der technischen Lösungen an den Stand des Wissens und den Stand der Technik erforderlich.
Es wurden vergleichende Erprobungen und Bemusterungen von lichtgebenden und lichtbeeinflussenden Bauteilen durchgeführt. Für die bauliche Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes wird ein Planer gesucht.
Planerisch sollen die Aufgaben der LPH 3, LPH 5 bis LPH 9 in einem zusammenhängenden Projekt bearbeitet werden.
Ziel ist durch eine Kombination natürlichen und künstlicher Beleuchtungselemente das Sammlungsgut und den Raum angemessen in Szene zu setzen.
Für die Realisierung sind vier, aufeinanderfolgende Bauabschnitte innerhalb von zwei Jahren angedacht.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
Technische Planungsleistungen (71356400)
Berlin (DE30)
Berlin
Seit dem 12. Juni 1998 befindet sich die Berliner Gemäldegalerie (GG) im Museumsbau am Matthäikirchplatz, 10785 Berlin. Das Gebäude wurde von den Architekten Hilmer & Sattler und Albrecht unter Einbeziehung der Parey-Villa errichtet. Es hat einen annähernd rechteckigen Grundriss, dessen Nordfassade leicht nach außen gezogen wurde.
Die eigentlichen Ausstellungsräume, 18 Säle und 41 Kabinette legen sich hufeisenförmig in zwei Schichten um die Halle und werden im Normalfall nur durch Tageslicht (Oberlicht) erleuchtet. Sie umfassen eine Ausstellungsfläche von etwa 7.000 Quadratmetern und bieten auf einem ca. zwei Kilometer langen Rund¬gang, mit etwa 1.800 laufenden Metern Hängefläche, Platz für rund 1.000 Gemälde. Rund 400 weitere Bilder werden in einer zwölf Räume umfassenden Studiengalerie im Sockelgeschoss des Gebäudes gezeigt.
Nach 20 Jahren Museumsbetrieb GG im Kulturforum ergibt sich aus dem Alterungs-und Verschleißprozess der Installationen und den Erkenntnissen der konservatorischen Forschung Handlungs¬bedarf für eine Anpassung der technischen Lösungen an den Stand des Wissens und den Stand der Technik.
In einem Testraum der GG wurden vergleichende Erprobungen und Bemusterungen von lichtgebenden und lichtbeeinflussenden Bauteilen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass eine fließende Verbindung der natürlichen und elektrischen Beleuchtung möglich ist. Mit Folien angepasstes, gedämpftes Tageslicht, Voutenlicht, gelenkt mit einer neuen Linsen- und Leuchtentechnik aus vermessenen hochwertige LED-Chips, kombiniert mit dem Licht einer individuell einstellbaren Strahlertechnik, ergeben die Möglichkeit, Sammlungsgut und Raum angemessen in Szene zu setzen.
Die elektrische Beleuchtung der GG erfolgt heute über eine raumbezogene umlaufende Voutenbeleuchtung mittels Langfeldleuchten. Die Sicherheitsbeleuchtung nutzt Teile dieser Installation.
Die Ausstellungsräume der GG verfügen über Tageslichtdecken. Die technische Konstruktion (Oberlichter, motorisierter Sonnenschutz, Staublichtdecke) erlaubt nur eine eingeschränkte Tageslichtlenkung.
Planerisch sollen die Aufgaben der LPH 3, LPH 5 bis LPH 9 in einem zusammenhängenden Projekt bearbeitet werden. Für die Realisierung sind vier, aufeinanderfolgende Bauabschnitte (Modul 1 bis 4) angedacht.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Eine Verlängerung der geplanten Baumaßnahme ist abhängig von derzeit nicht einzukalkulierbaren Behinderungen im Ablauf der Umsetzung seitens der AG oder des ANs.
3
5
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien. Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte der einzelnen Eignungskriterien ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Nach Auswertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerber nach Punkten gebildet.
Die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind durch die Bieter u. A. die optimale Umsetzung der Planungsleistungen darzustellen.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die ausführlichen Details zu den Bedingungen zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb entnehmen Sie der 001_Teilnahmewettbewerb_Kriterien.pdf (entspricht den Auftragsunterlagen):
- Ihre Referenzliste
- Nachweis Arbeitssprache Deutsch
- Nachweis Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
- 002 Eigenerklaerung Ausschlussgruende: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
- 003 Unternehmensdaten
- 004 Unterauftraege: Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
- 005 Bewerber- / Bietergemeinschaftserklaerung: Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
- 006 Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege
- 007 Verpflichtungserklaerung Mindestentgelt: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen (siehe III.1.1)
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen (siehe III.1.1)
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
09.10.2019
12:00
23.10.2019
- Deutsch (DE)
31.01.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
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B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
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C.
BIETERFRAGEN
SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN.
FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE SPÄTESTENS BIS ZUM 25.09.2019 BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND.
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DIE FRAGEN SIND ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM ZU ÜBERMITTELN. DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABE-PLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT.
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NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
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D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
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E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
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F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
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G.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER E-VERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN.
NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
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H.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE E-VERGABE-PLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
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I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV). ES GILT DEUTSCHES RECHT.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannteVergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vorder zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
04.09.2019