Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgenpulverdiffraktometer (PXRD)
B 19.16 - 1851/18/VV : 1
Diffraktionsgeräte (38530000)
Lieferauftrag
Röntgenpulverdiffraktometer (PXRD)
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Wiesbaden
1 x Röntgenpulverdiffraktiometer (PXRD) gemäß Leistungsbeschreibung (VU 10)
24.04.2020
ja
Umbausatz für Transmissionsmessungen
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die »Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende« (VU 4) ist von der Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe und vor Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für die Angebotsabgabe kommen nur Bieterinnen in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Für einen Zuschlag kommt nur eine Bieterin in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Alle Eignungskriterien sind auch in Abschnitt B 9 der Vergabeunterlage (VU 1) abschließend beschrieben.
- Mindestumsatz im letzten Wirtschaftsjahr
- Mindestmitarbeiterzahl
- Jahresumsatz von mind. 750000 € im letzten Geschäftsjahr.
- mind. 3 feste Mitarbeiter in Vollzeit.
Die »Anlage Unternehmensdaten (VU 3)« ist von der Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Alle Eignungskriterien sind auch in Abschnitt B 9 der Vergabeunterlage (VU 1) abschließend beschrieben
Es wird der Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit durch Referenzen und der Nachweis eines Qualitätsmanagements gefordert.
Zwingend gefordert wird:
Es muss mindestens eine bedingungsgemäße Referenz vorgelegt werden.
Eine bedingungsgemäße Referenz bezieht sich auf Lieferleistungen von Röntgenpulverdiffraktometern. Hierbei muss es sich um Röntgenpulverdiffraktometer für Messungen in Reflexionsgeometrie handeln. Wei-terhin muss das Diffraktometer in Bragg-Brentano-Geometrie aufgebaut sein und das Diffraktometer muss über einen ortsauflösenden Halbleiter-Streifendetektor verfügen.
Die Lieferung muss innerhalb des Zeitraums 01.10.2014 bis 30.09.2019 erfolgt sein.
Jede eingereichte Referenz muss folgende formale Anforderungen erfüllen:
− Angabe der genauen Bezeichnung der Leistung (bei mehreren leistungsbildenden Komponenten unter Angabe der Produktbezeichnungen der Komponenten)
− Angabe des Werts der Leistung (in €)
− Angabe des Zeitpunkts der Leistungserbringung
− Nennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeberin/Empfängerin der Leistung
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, geeignete Referenzen zu verifizieren. Eine Kontaktinformation (telefonisch/e-Mail) der Empfängerin soll daher angegeben werden. Die Kontaktdaten müssen nicht zwingend natürliche Personen benennen, müssen aber die Überprüfung der Referenz ermöglichen (z. B. funktionale e-Mail-Adresse des Referats). Falls die Weitergabe von Kontaktdaten nicht möglich ist, muss die Angabe der Empfängerin so exakt sein, dass die Auftraggeberin die Kontaktdaten selbst ermitteln kann (d. h. exakte Angabe der Organisationseinheit, z. B. Referat oder Arbeitsgruppe, und Lieferadresse).
Die Nennung einer Empfängerin der Leistung ist zwingend erforderlich, da ansonsten eine Überprüfung der Referenz nicht möglich ist. Sofern es sich bei Referenzen um die Weitergabe vertraulicher oder personen-bezogener Daten handelt, ist seitens der Bewerberin die Erlaubnis des Referenzgebers einzuholen.
Es wird zwar nur eine bedingungsgemäße Referenz gefordert, da nach aktueller Rechtsprechung aber das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Re-ferenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss der Bieterin nach sich zieht, emp-fiehlt die Vergabestelle, mehrere bzw. alle als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Anzahl an Referenzen ist nach oben hin nicht begrenzt.
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (s. VU 1 Abschn. B 7.4)
Alle Eignungskriterien sind auch in Abschnitt B 9 der Vergabeunterlage (VU 1) abschließend beschrieben
Lieferklausel: Incoterms(R) 2010 DDP
Besondere Anforderungen für Lieferungen an das BKA sind zu beachten, s. VU 1 Abschn. C 3.4
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
07.10.2019
11:30
28.10.2019
- Deutsch (DE)
23.04.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zu I.3) Die Dokumente VU 7 »Angebotsformular« und VU 9 »Preisblatt« werden erst bei Angebotsaufforderung bereitgestellt.
Zu III.2.3) Die Bedarfsträgerin kann die Mitteilung der amtlichen Personendaten, der mit Auslierung und Installation betrauten Personen, mindestens eine Woche vor Auslieferung verlangen.
Zu IV.1.1.) Es sind eine Teststellung (s. Vu 1 Abschn. B13 - B15) und voraussichtlich mehrere Verhandlungsrunden vorgesehen.
Zu VI.2) Die elektronische Rechnungsstellung wird spätenstens ab dem 27.11.2019 akzeptiert.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
03.09.2019