Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=279716Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Energetik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung
LV 172/19
Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Dienstleistungen
Der Auftraggeber plant für das oben genannte Objekt einen Antrag auf Förderung nach Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsgesetzes zu stellen. Einzusehen unter folgendem Link:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/index.php?id=51063
Die im Antrag enthaltenen Fördermaßnahmen werden durch nicht förderfähige Begleitmaßnahmen ergänzt und sind bei den Kostenbestandteilen und -abrechnungen durch den Planer entsprechend aufzugliedern.
Die Sanierungsmaßnahmen müssen bei laufendem Schulbetrieb umgesetzt werden, damit sind erhöhte bauliche Sicherungs- und Koordinationsmaßnahmen erforderlich. Hierbei ist die Hauptbauzeit in den Schulferien (Sommerferien) zu planen.
Der Projektzeitraum und der laufende Schulbetrieb erfordern eine engagierte Leistungserbringung in allen Leistungsphasen der Planung. Außerdem ist ein erhöhter Koordinationsaufwand der umfangreichen technischen Gewerke, insbesondere während der Leistungsphase 8 HOAI und eine regelmäßige Verfügbarkeit vor Ort erforderlich
Harz (DEE09)
Sekundarschule "Goethe"
Am Tiergarten 22, 38871 Ilsenburg
Planungsleistungen Energetik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Den genauen Umfang der zu erbringenden Leistung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
07.01.2020
31.12.2023
5
siehe beiligende Ausschreibungsunterlagen
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vollständig ausgefüllter und von dem/der (bevollmächtigten Vertreter/-in des Bewerbers/der Bietergemeinschaft unterschriebener (mit Namenszug versehener) Bewerbungsbogen
2. Eigenerklärung (§123 des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts) über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlußgründe (Anlage 1 des Bewerbungsbogens)
3. Nachweis der Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Vorlage der Vollmachterklärung der Partner zugunsten des/der Unterzeichners/in der Bewerbung (Anlage 2 des Bewerbungsbogens)
4. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung "Archtekt" (Kopie der Eintragungsurkunde der Architektenkammer), "Ingenieur" oder gleichwertig (Kopie des Abschlusszeugnisses) durch wenigstens einen Bauvorlageberechtigten des Bewerbers
5. Die Bauvorlageberechtigung der entsprechenden Personen ist nachzuweisen (als Anlage beizufügen).
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue kann die Vergabestelle folgende Nachweise/Erklärungen gesondert anfordern:
- gültige Bescheinigung in Steuersachen bzw. gültige steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung
- mindestens 3 auftrgasähnliche, prüfbare Referenzbescheinigungen
Wichtig:
Für Bescheinigungen, bei denen sich der Aussteller ausschlißlich die Gültigkeit im Original vorbehalten hat gilt:
Diese müssen der Vergabestelle körperlich im Original vorliegen, beziehungsweise zur Einsichtnahme als Original vorgelegt werden. Eine einfache Fotokopie dieser Bescheinigungen gilt als unvollständiger Eignungsnachweis und kann zum Ausschluss führen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Nachweis Listeneintrag Energieeffiziens-Experte gemäß Anforderung
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
07.10.2019
10:30
14.10.2019
- Deutsch (DE)
23.12.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn ein angenommener Verstoß nicht rechtzeitig gerügt wurde.
1. Allgemeine Rügepflicht: Unternehmen/Bewerber müssen ihnen positiv bekannte Verstöße "unverzüglich" (§ 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern) rügen.
2. Erweiterte Rügepflicht der Unternehmen/Bewerber: Verstöße, die aufgrund der Ausschreibung erkennbar sind, müssen bis zum Ende der Angebotsabgabefrist oder der Bewerbung gerügt werden.
--> Rüge gegenüber der ausschreibenden Stelle --> Verstoß benennen und Beseitigung verlangen
Falls Rüge erfolglos bleibt und dem Anliegen nicht abgeholfen wird:
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Ablehnung der ausschreibenden Stelle zulässig.
03.09.2019