Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
4K-Kinefilmscanner mit Steuerrechner und USV
B 19.10 - 0184/19/VV:1
Scanner (38520000)
Lieferauftrag
Kinefilmscanner mit Hostrechner
670.000,00
EUR Euro
Märkisch-Oderland (DE409)
Hoppegarten
Lieferung, Instalation und Inbetriebnahme eines hochauflösenden Kinefilmscanners (Auflösung min. 4K für 35mm- und 16mm-Filme) mit Steuerrechner und Zubehör und optional Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für 3 Jahre dazu
Preis
27.04.2020
26.06.2020
ja
Option zum Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für 3 Jahre, Option zur wiederholten Verlängerung des Instandhaltungsvertrages bis zur maximalen Vertragslaufzeit von 10 Jahren (erwartete Nutzungsdauer des Kinefilmscanners)
nein
Das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument mit dem Dateinahmen "VU 0184-19 001 - Vergabeunterlage..." beschreibt die Besonderheiten und einzuhaltenden Bedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Sofern Unterauftragnehmer vorgesehen sind, sind von jedem vorgesehenen Unterauftragnehmer folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unterauftragnehmer
Siehe Ziffer 3.2.1 der Anlage "Allgemeine Bewerbungsbedingungen" (VU 0184-19 002 ...) der Vergabeunterlagen
- Erklärung "Unteraufträge"
Siehe Ziffer 3.2.2 der Anlage "Allgemeine Bewerbungsbedingungen" (VU 0184-19 002 ...) der Vergabeunterlagen
Sofern Sie beabsichtigen, für die Erfüllung der Leistung auf einen oder mehrere Unterauftragnehmer zurückzugreifen, sind diese Unterauftragnehmer sofern bereits möglich mit dem Angebot zu benennen. Benutzen Sie hierfür die Dokumentvorlage "VU 0184-19 108 - Unteraufträge". Sofern Sie nicht auf Unterauftragnehmer zurückgreifen wollen, vermerken Sie in vorgenanntem Dokument in einem der Felder "Keine Unterauftragnehmer vorgesehen".
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Unterauftragnehmer
Siehe Ziffern 3.2.1 und 3.2.2 der Anlage "Allgemeine Bewerbungsbedingungen" (VU 0184-19 002 ...) der Vergabeunterlagen
- Eigenerklärung Unternehmensdaten für Unterauftragnehmer
Fügen Sie dem Angebot von jedem der von Ihnen vorgesehenen Unterauftragnehmer eine separate Eigenerklärung Unternehmensdaten bei.
Damit die Vergabestelle die fachliche Eignung eines Bieters prüfen kann, ist dem Angebot eine selbst erstellte Darstellung der Kompetenzen im Bereich der Lieferung, Installation und Inbetrieb-nahme sowie der Wartung und Instandsetzung von Kinefilmscannern beizufügen. Stellen Sie hier-zu von Ihnen auf diesem Gebiet im Zeitraum vom 28.11.2016 bis zum 27.11.2019 schon durchge-führte Projekte vor, welche mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (geeignete Referenzen in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Leistungserbringungszeit-punkts sowie des Leistungsempfängers). Es müssen mindestens 2 geeignete Referenzen benannt werden.
Vergleichbar sind Projekte, bei denen Kinefilmscanner mit Steuerrechnern geliefert wurden für min. die Kino-Filmformate 16 mm und 35 mm und für dementsprechende Filme in Zuständen, wie sie in den Abschnitten 2.1 und 2.1.1 der Leistungsbeschreibung beschrieben sind.
Stellen Sie darüber hinaus dar, über welche Fachkunde und Ressourcen Sie ggf. über Eignungslei-he hinsichtlich der elektrischen Sicherheit (Erstprüfung, Wiederholungsprüfungen nach DGUV 3) verfügen (Angabe der technischen Fachkräfte, Elektrofachkräfte, unterwiesenen Personen usw., die im Zusammenhang mit der Leistung eingesetzt werden sollen).
Zitat aus der Leistungsbeschreibung, Abschnitte 2.1 und 2.1.1:
"Bei den zu digitalisierenden Ausgangsmaterialien handelt es sich um 16 mm (ein- und zweiseitig perforiert) und 35 mm-Positive und -Negative, farbig und schwarz/weiß. Den Filmträger betreffend kann es sich um Cellulosenitrat, Celluloseazetat und Polyester handeln.
Bei 35 mm Filmen können die Perforationstypen KS, BH, DH und CS vorkommen, bei 16 mm Filmen die jeweils nach Norm festgelegten Perforationstypen.
Der Kinefilmscanner muss in der Lage sein, alle Varianten der vorgenannten Filmtypen möglichst weitestgehend automatisiert mit hoher Qualität zu scannen.
Mit dem Kinefilmscanner sollen vorrangig fragile und sich in der Zersetzung befindliche Kinefilme der Formate 16 mm und 35 mm digitalisiert werden. Es muss daher möglich sein, Kinefilme mit folgenden Schadensbildern zu digitalisieren:
- Schrumpfung bis zu 3,5 %
- brüchiges Trägermaterial
- eingerissene und fehlende Perforation
- beidseitige Randkerben
- Klebestellen, nass und trocken
- Verwerfungen und Wölbungen
Der Kinefilmscanner muss hierzu geeignet sein."
Mit dem Angebot sind folgende Dokumente einzureichen:
- das Angebotsformular
- die selbst zu erstellende Darstellung der fachlichen Eignung,
- die selbst zu erstellende Darstellung der angebotenen Leistung,
einschließlich der Angabe der zu verwendenden Wetgate-Flüssigkeit und deren aktuellen Gefahrstoffdatenblattes,
- die zusätzliche Informationsangabe, welche Dritt-Anbieter-Produkte durch die De-fect/Dirt/Scratch Map unterstützt werden,
- die Vorlage "Erklärung zur Erfüllung der Mindestanforderungen",
- die Eigenerklärung "Angabe Unternehmensdaten",
- die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
- die befüllten Anlagen W2 bis W5 zum Instandhaltungsvertragsentwurf,
- die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, )*
- die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge, )*
- die Erklärung "Unteraufträge",
- die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Unterauftragnehmer, )*
- die Eigenerklärung Unternehmensdaten für Unterauftragnehmer, )*
Die mit ")*" gekennzeichneten Dokumente sind mit dem Angebot einzureichen, sofern zutreffend.
Die Anforderungen an die Inhalte der vorgenannten Dokumente sind ausführlich im Dokument "VU 0184-19 001 - Vergabeunterlage" beschrieben, welches mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Die oben aufgeführten Erklärungen und Nachweise müssen vorliegen, um Ihr Angebot umfassend beurteilen zu können. Fehlen Erklärungen und Nachweise, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung. Der Ausschluss eines Angebotes wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise richtet sich nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
27.11.2019
11:30
- Deutsch (DE)
24.04.2020
28.11.2019
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der Bieter ermöglicht die Durchführung eines verifizierenden Tests beim Anbieter selbst, beim Gerätehersteller oder dessen Niederlassung oder ggf. auch bei einem anderen Anwender an einem dem angebotenen Kinefilm-Scansystem entsprechenden System innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Da ggf. als Gefahrstoff klassifizierte Testmaterialien (Cellulosenitrat) zum Testort transportiert werden müssen, ist ein Transport über Landesgrenzen hinweg nicht möglich. Der Bieter sorgt dafür, dass der verifizierende Test am Testort in deutscher Sprache erfolgen kann.
Die Teststellung erfolgt für Vergabestelle und Bedarfsträger kostenfrei.
Der Bieter weist Vertretern des Bedarfsträgers und ggf. einem Vertreter des Beschaffungsamtes des BMI die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten technischen Anforderungen an einem der angebotenen Leistung gleichen Kinefilmscannersystem (Kombination aus Kine-filmscanner, Wetgate und Steuerrechner) nach.
Hierbei erstellt der Bieter im Beisein von Vertretern des Bedarfsträgers und ggf. einem Vertreter des Beschaffungsamtes des BMI Testscans mit dem angebotenen Kinefilmscannersystem und weist anhand dieser Testscans das Erfüllen der technischen Anforderungen nach.
Ebenso weist der Bieter im Rahmen des verifizierenden Tests auch das Erfüllen der anderen in der Leistungsbeschreibung genannten technischen Anforderungen nach.
Der verifizierende Test ist im Zeitraum vom 20.01.2020 bis 31.01.2020 vorgesehen, kann aber ggf. kürzer sein als die genannten 2 Wochen. Die Aufforderung zur Ermöglichung soll bis zum 11.12.2019 erfolgen.
Die vorgenannten Termine können abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens noch geringfügig angepasst werden. Der Zeitraum zwischen der Aufforderung zur Ermöglichung und dem Beginn des verifizierenden Tests wird jedoch nicht kürzer als 4 Wochen sein.
Im Abschnitt II.1.1muss es heißen: "4K-Kinefilmscanner mit Steuerrechner". Der dort noch vorhandene Zusatz "und USV" trifft nicht zu (ist zwischenzeitlich entfallen), ließ sich aber aufgrund eines technischen Problems nicht korrgieren.
In Abschnitt II.1.4 muss es heißen: "4K-Kinefilmscanner mit Steuerrechner". Der dort vorhandene Eintrag "Kinefilmscanner mit Hostrechner" ließ sich aufgrund eines technischen Problems nicht korrigieren.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
18.09.2019