Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=278890Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation eines Förderprogramms
BZgA_2019_03
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken (79300000)
Dienstleistungen
Die BZgA sucht einen Dienstleister für die Evaluation eines Förderprogramms zur Gesundheitsförderung in der Kommune.
Sozialforschung (79315000)
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Evaluation des kommunalen Förderprogramms des GKV-Bündnisses für Gesundheit. Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit zu leisten. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Kommunen mit Problemlagen und besonderen sozialen bzw. gesundheitlichen Herausforderungen („Kommunaler Strukturaufbau“). Darüber hinaus sollen insbesondere vulnerable Zielgruppen stärker als bisher von gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen profitieren („Zielgruppenspezifische Interventionen“).
Die beiden Förderbereiche sollen hinsichtlich bestimmter Forschungsfragen, die sich aus den Zielkennzeichen und Grundsätzen der Förderung ableiten, untersucht werden. Außerdem dient die Evaluation dazu, Zusammenhänge und Synergien zwischen den beiden Förderbereichen zu erkennen und zu untersuchen.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen dieser Evaluation folgende Leistungen zu erbringen:
a) Präzisierung des Untersuchungsdesigns auf Basis des in dieser Leistungsbeschreibung vorgegebenen Rahmens
b) Vorbereitung und Durchführung der Datenerhebung
c) Auswertung und Ergebnisdarstellung
Details zu diesen Aufgaben siehe Punkt 3 der Leistungsbeschreibung (Leistungen des Auftragnehmers).
Laufzeit in Monaten:60
Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der mit der vollständigen Erbringung der wechselseitigen Leistungen automatisch endet. Im Falle einer Verlängerung des Förderprogramms kann die Auftraggeberin auch die Evaluation verlängern. Bei der angegebenen Vertragslaufzeit handelt es sich um eine Schätzung; zu den Details siehe unten unter VI.3, Nr. 8.
5
Es wird jeweils ein Punkt für jeden der folgenden Bereiche vergeben, für den ein Bewerber eine den Anforderungen entsprechende Referenz vorlegen kann (Formblatt 10). Die Bereiche werden unterschiedlich gewichtet (siehe die Angaben in Klammern), sodass z. B. ein Bewerber, der eine Referenz aus dem Bereich der Implementierungsforschung und eine Referenz aus dem Bereich der Partizipation vorweisen kann, 35 Punkte erhält (vgl. hierzu auch die beigefügte Matrix zur Bewerberauswahl).
• Referenz aus dem Bereich der Implementierungsforschung (30%)
• Referenz aus dem Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung (30%)
• Referenz aus dem Bereich des kommunalen Settings (20%)
• Referenz aus dem Bereich der Netzwerkforschung (15%)
• Referenz aus dem Bereich der Partizipation (5%)
Sämtliche Referenzen müssen aus dem Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum Ende der Angebotsfrist stammen, d. h. in diesem Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen worden sein, damit sie in die Wertung einfließen können. Ein Referenzprojekt kann auch zu verschiedenen Kriterien eingereicht werden, wenn es hinsichtlich mehrerer Kriterien die Anforderungen erfüllt.
Die 5 Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei mehreren punktgleichen Bewerbern auf dem 5. Platz entscheidet das Los.
ja
Evaluierte Kommunen haben die Möglichkeit, „individuelle“ Rückmeldungen zu den Ergebnissen der Evaluation anzufordern. Wenn eine Kommune eine solche Rückmeldung anfordert, wird der Auftragnehmer damit beauftragt, diese zu verfassen. Eine solche „individuelle“ Rückmeldung soll maximal 15 Seiten umfassen und eine Einordnung der Entwicklung der jeweiligen Kommunen in den Gesamtkontext der Evaluation enthalten.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1;
2) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 2;
3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt 3;
4) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Formblatt 4;
5) Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Formblatt 5;
6) Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzes, Formblatt 6; die mindestens geforderten Maßnahmen sind dem Formblatt zu entnehmen.
Im Fall der Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens erforderlich, vgl. Formblatt 7. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Formblättern 3,4,5 und 6 zu erbringen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 8
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens ein Gesamtumsatz von 500.000 € netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
1) Referenz aus dem Bereich der „Komplexen Evaluation von komplexen Interventionen“, Formblatt 9
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Mindestens eine Referenz, bei der der Bewerber Leistungen im Bereich komplexer Evaluationen (= Mix aus formativem / summativem Ansatz, Mix aus Prozess- / Struktur- / Ergebnisevaluation, Anwendung des Mixed-Method-Ansatzes) von komplexen Interventionen (Maßnahmen aus mehreren Einzelkomponenten, die sich wechselseitig bedingen) erbracht hat. Die Referenz muss aus dem Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum Ende der Angebotsfrist stammen, d. h. in diesem Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
07.10.2019
12:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1) Das Vergabeverfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden gemäß den unter Ziffer
II.2.9) benannten Kriterien die besten 5 ermittelt, die zur Abgabe eines Erstangebotes im Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen.
2) Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
3) Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i.S. des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 7. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen;
4) Die Angebote sind elektronisch über die Plattform www.evergabe-online.de einzureichen, indem Sie dort hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
5) Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein.
6) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/ telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 27.09.2019 Uhr gestellt werden, nicht zu beantworten.
7) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
8) Zu Ziffer II.2.8: Bei der angegebenen Vertragsdauer, die den Bewerbern zur Orientierung dienen soll, handelt es sich um eine Schätzung, die auf folgenden Überlegungen beruht: Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. Nach dem Ende des Förderprogramms wird nach Schätzung der Auftraggeberin bis zu 1 Jahr benötigt für die Auswertung, den Abschlussbericht und die Erstellung optionaler Rückmeldungen an die Kommunen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Förderprogramm um ein weiteres Jahr verlängert wird. In diesem Fall hat die Auftraggeberin das Recht, den Vertrag um die Evaluation des Verlängerungszeitraums zu erweitern. In diesem Fall geht die Auftraggeberin davon aus, dass alle wechselseitig geschuldeten Leistungen etwa bis zum 31.12.2026 erbracht sein werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
29.08.2019