Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Drogenwisch- und Multiurintests
331-2019-0155
Geräte zum Aufspüren von Rauschgift (38544000)
Lieferauftrag
Drogentest
2.135.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Betäubungsmittel Einzel- und Zweifachtestsätze
Geräte zum Aufspüren von Rauschgift (38544000)
DEUTSCHLAND (DE)
LOS 1: Betäubungsmittel-Wischtestsätzen als
Einzeltests und Mehrfachtests; geschätzer Abnahmewert: 2.100.00 € Netto, in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit
von 36 Monaten und 12 Mon. Verlängerung.
Laufzeit in Monaten:36
12 Monate
nein
nein
Zusätzliche Angaben zu den Katalogdaten siehe §3 Abs.3 des Rahmenvertrages.
Betäubungsmittel-Multi-Urintestsätze und Urin-Probenbecher
Geräte zum Aufspüren von Rauschgift (38544000)
DEUTSCHLAND (DE)
LOS 2: Lieferung von Betäubungsmittel-Multi-Urintestsätzen
und Urinprobenbecher; geschätzter Abnahmewert: 35.000 € Netto ,
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit
von 36 Monaten und 12 Mon. Verlängerung.
Laufzeit in Monaten:36
12 Monate
nein
nein
Zusätzliche Angaben zu den Katalogfdaten siehe §3 Abs.3 des Rahmenvertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen
bspw. über die persönlichen Verhältnisse & Insolvenz wie
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
- die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte,
- bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 31 Abs. 1 und 2 UVgO bzw. § 123 Abs. 1 GWB
Referenzen
Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Dem Angebot ist eine WISSENSCHAFTLICHE BESCHREIBUNG des
Testverfahrens beizufügen.
Muster
Dem Angebot sind kostenfreie Muster der angebotenen Betäubungsmittel-
Wischtestsätze und/oder Betäubungsmittel-Multi-Urintestsätze und Urin-
Probenbecher in der im Leistungsverzeichnis genannten Anzahl beizufügen.
Auszug aus Gewerbezentralregister.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
09.10.2019
12:00
- Deutsch (DE)
19.03.2020
09.10.2019
12:15
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem link der Europäischen Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
28.08.2019