Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Nässe-/Kälteschutzanzug mit Zubehör
B 17.14 - 4356/17/VV : 1
Spezial-Arbeitskleidung (18130000)
Lieferauftrag
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
• 200 Stück Nässe-/Kälteschutzanzug
• 200 Stück Kopfhaube (aus Polychloropren)
• 200 Paar Handschuhe, dünn (aus Polychloropren)
• 200 Paar Handschuhe, dick (aus Polychloropren)
• 200 Paar Überhandschuhe, wasserabweisend
• 200 Stück Innentasche (abnehmbar)
• 400 Stück Unterarmtasche, klarsicht
• 400 Stück Unterarmtasche
• 200 Paar Kniepolster
• 200 Paar Ellenbogenpolster
• 200 Stück Systemtragetasche
• 400 Stück Nationalitätsabzeichen
• 200 Satz Flickensatz (22 Stück sortiert)
• 400 Stück Silikonfett in Tube
• 200 Stück Gerätehandbuch
Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
53757 Sankt Augustin
Angaben zu Mindestabnahmemenge s. II.1.4) Kurzbeschreibung.
Weitere Bestellungen aus Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020-2022, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
• 200 Stück Nässe-/Kälteschutzanzug
• 600 Stück Kopfhaube (aus Polychloropren)
• 600 Paar Handschuhe, dünn (aus Polychloropren)
• 600 Paar Handschuhe, dick (aus Polychloropren)
• 600 Paar Überhandschuhe, wasserabweisend
• 600 Stück Innentasche (abnehmbar)
• 600 Stück Unterarmtasche, klarsicht
• 600 Stück Unterarmtasche
• 300 Paar Kniepolster
• 300 Paar Ellenbogenpolster
• 600 Stück Systemtragetasche
• 600 Stück Nationalitätsabzeichen
• 600 Satz Flickensatz (22 Stück sortiert)
• 600 Stück Silikonfett in Tube
• 600 Stück Gerätehandbuch
Preis
Laufzeit in Monaten:36
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, sofern die geschätzte Abnahmemenge nicht ausgeschöpft is.t
Es besteht keine Verpflichtung der Inanspruchnahme der
Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
23.10.2019
11:30
- Deutsch (DE)
12.12.2019
23.10.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
22.08.2019