Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
leBefKw BPol
B 18.10 - 4123/18/VV : 1
Polizeifahrzeuge (34114200)
Lieferauftrag
Technischer Innenausbau eines beigestellten Fahrgestells (Mercedes Sprinter o. vergleichbar) zum leichten Befehlskraftwagen für die Polizei
DEUTSCHLAND (DE)
Ausbau von bis zu 90 Fahrzeugen,
davon Festbestellmenge 30
Preis
02.01.2020
31.12.2022
Verlängerung um 1 Jahr möglich
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Der Bieter muss sich darüber erklären, dass
- er sich nicht in Liquidation befindet,
- er ordnungsgemäß Steuern, Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung zahlt.
Hierfür ist die beigefügte Anlage "Ausschlussgründe" zu verwenden.
Zwecks Abfrage von Unternehmensdaten aus dem Gewerbezentralregister im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sind diese entsprechend anzugeben. Hierfür ist die beigefügte Anlage "Unternehmensdaten" zu verwenden.
Es sind Angaben zu Unternehmensgröße und -umsatz zu machen, hierfür ist ebenfalls die beigefügte Anlage "Unternehmensdaten" auszufüllen.
Mit dem Angebot sind Referenzen über mindestens 40 Fahrzeugumrüstungen zu Polizeifahrzeugen inkl. Innenausbauten und Funk
Mindestinhalt:
1) Leistungsgegenstand, Anzahl der Fahrzeuge, Erbringungszeitraum und Auftraggeber) in den letzten zwei Wirtschaftsjahren vorzulegen.
2) Stellen Sie dar, dass Sie in der Lage sind, mind. 30 umgerüstete Polizeifahrzeuge gem. Leistungsbeschreibung pro Jahr zu liefern.
3) Belegen Sie, dass Sie über ein Qualitätsmanagement anhand einschlägiger europäischer Normen (wie z.B. ISO 9001 und / oder ein Umweltmanagementsystem, wie z.B. Iso 14001) durch gültige Zertifikate verfügen oder weisen Sie nach, dass Sie gleichwertige normierte Systeme unterhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
30.09.2019
11:30
- Deutsch (DE)
23.11.2019
21.08.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.08.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.