Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276883Einrichtung des öffentlichen Rechts
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über den Kauf von mindestens 45 SUVs oder Kombinationskraftwagen mit Allradantrieb
1.2-H-303-22/19o
Kraftfahrzeuge (34100000)
Lieferauftrag
Rahmenvertrag über den Kauf von mindestens 45 SUVs oder Kombinationskraftwagen mit Allradantrieb
Personenkraftwagen (34110000)
Fahrzeuge mit Allradantrieb (34113000)
Kombiwagen (34111100)
Geländefahrzeuge (34113200)
Geländegängige Fahrzeuge (34113300)
Sonstige Personenkraftwagen (34115000)
Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen (34115200)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
99085 Erfurt
Die Landesforstanstalt beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit der Möglichkeit von Abrufen bis zum 30.10.2022 über den Kauf von insgesamt mindestens 45 und maximal 80 SUVs oder Kombinationskraftwagen mit Allradantrieb. Die Fahrzeuge müssen ab Zuschlagserteilung bzw. Abruf jeweils zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt, jedenfalls aber innerhalb von 18 Wochen ausgeliefert werden. Noch im Jahr 2019, voraussichtlich mit Zuschlagserteilung, wird ein Erstabruf von mindestens 45 Stück erfolgen.
Kostenkriterium Name: Bruttoanschaffungspreis zzgl. voraussichtliche Kraftstoffverbrauchskosten pro Fahrzeug / Gewichtung: 50
Kostenkriterium Name: Leistungskriterien / Gewichtung: 50
31.10.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt "Bietererklärung zur Eignung" ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Das Formblatt enthält die Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister.
- In der "Bietererklärung zur Eignung" haben die Bieter die Gesamtumsätze ihres Unternehmens aus den Geschäftsjahren 2017 und 2018 anzugeben.
Der Auftrag kann nur an ein Unternehmen erteilt werden, das in den beiden letzten Geschäftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mindestens 1.800.000,00 € erwirtschaftet hat.
- In der "Bietererklärung zur Eignung" haben die Bieter unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers zwei erfolgreich umgesetzte Referenzprojekte aus den letzten drei Geschäftsjahren darzustellen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
- Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistungen anzugeben sowie die jeweiligen Nachunternehmer zu benennen.
- Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft anzugeben sowie die Gesamtschuldnerschaft zu erklären. In einer gesonderten Erklärung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle darzulegen, wie die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Leistungserbringung tätig werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
07.10.2019
12:00
- Deutsch (DE)
08.11.2019
07.10.2019
12:01
Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Frist für Bieterfragen: 30.09.2019, 12:00 Uhr
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
23.08.2019