Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Flachbildfernseher 54 - 56 Zoll
ZIB 12.08 - 9936/19/VV:2
Farbfernsehgeräte (32324100)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Flachbildfernseher mit einer Bildschirmdiagonale von 54-56 Zoll
400.000,00
EUR Euro
Farbfernsehgeräte (32324100)
DEUTSCHLAND (DE)
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von bis zu zwei
Rahmenvereinbarungen für Flachbildfernsehgeräte und
relevantes Zubehör.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen, welche aus
softwaretechnischen Gründen auf 2 parallel laufende
Vergabeverfahren (VV) aufgeteilt wurden.
VV 1: Bildschirmdiagonale von 30-32 Zoll
VV 2: Bildschirmdiagonale von 54-56 Zoll
Im Übrigen wird auf das Dokument "06_Leistungsbeschreibung"
verwiesen, das vorrangig gilt.
Preis
11.10.2019
28.02.2021
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Dokumente "21_Eigenerklaerung Ausschlussgruende" und "22_Unternehmensdaten" sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
----- Unternehmensdarstellung -----
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "10_Unternehmensdarstellung" aus.
Geeignet sind Unternehmen, die aufgrund ihrer angestellten (Gesamt-)Mitarbeiteranzahl (mindestens 2 Mitarbeiter mit beruflicher Ausbildung / beruflicher Qualifikation im Bereich Medientechnik / IT-Technik) zum Stichtag 1.8. 2019 , ihres Leistungsspektrums und ihrer Servicestruktur die Anforderungen der Rahmenvereinbarung erfüllen.
----- Referenzen -----
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte Referenzen für mit dem Auftragsgegenstand gleichwertige Leistungen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Als gleichwertig werden Referenzprojekte angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Kriterium 1:
Vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von technischen Geräten aus dem Bereich Medientechnik / IT-Technik über einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr (Rahmenvereinbarung).
Zu diesem Kriterium ist mindestens eine Referenz zu nennen.
• Kriterium 2:
Lieferung von Flachbildfernsehern oder vergleichbarer IT- und Medientechnik und den nachgefragten Serviceleistungen.
Die Referenz bezieht sich auf einen Auftrag von mindestens 10 Stück IT-Technik bzw. Medientechnik (keine Zubehörteile wie Kabel o.ä.!) und mit einem Mindestauftragsvolumen von 1.500 Euro netto.
Zu diesem Kriterium sind mindestens zwei Referenzen zu nennen. Es kann sich dabei auch um einen Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung des Kriteriums 1 handeln.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
• Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojektes mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt).
• Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. (Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.)
Für die Referenzen ist die Vorlage "09_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.09.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.10.2019
17.09.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind folgende Behörden abrufberechtigt:
- Akademie der Künste
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
- Deutsche Nationalbibliothek
- Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
- Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- Bundesministerium des Innern
- Bundeswehr-Sozialwerk e.V.
- BVVG Bodenverwaltungs- und verwertungs GmbH
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
- DRK-Suchdienst Standort Hamburg
- Germany Trade and Invest GmbH
- Internationaler Suchdienst
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
- Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik
- Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
- Rosa Luxemburg Stiftung e. V.
- Stiftung Jüdisches Museum Berlin
- Stiftung Wissenschaft und Politik
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusamenarbeit und Entwicklung
- Erdölbevorratungsverband
- Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.08.2019
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