Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
24h-Stühle, auch für Waffenträger
343-2019-0126
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Lieferauftrag
24h-Stühle, auch für Waffenträger
Ja
alle Lose
24h-Stuhl für den "Monitoring"-Bereich/ Leitwartenstuhl
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
24h-Stühle für den Monitoring-Bereich,
Mind.abnahmemenge 0, gesch. Menge 320, Maximalmenge 384 Stück
Laufzeit in Monaten:24
einmalige Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate
nein
nein
24h-Stuhl für den "Monitoring"-Bereich/ Leitwartenstuhl für Waffenträger
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
24h-Stühle für den Monitoring-Bereich für Waffenträger,
Mind.abnahmemenge 0, gesch. Menge 374, Maximalmenge 450 Stück
Laufzeit in Monaten:24
einmalige Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate
nein
nein
24h-Stunden-Stuhl für den operativen Bereich/ Leitstellenstuhl
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
24h-Stühle für den operativen Bereich,
Mind.abnahmemenge 0, gesch. Menge 600, Maximalmenge 720 Stück
Laufzeit in Monaten:24
einmalige Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate
nein
nein
24h-Stunden-Stuhl für den operativen Bereich/ Leitstellenstuhl für Waffenträger
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
24h-Stühle für den operativen Bereich für Waffenträger,
Mind.abnahmemenge 0, gesch. Menge 492, Maximalmenge 590 Stück
Laufzeit in Monaten:24
einmalige Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.09.2019
11:00
- Deutsch (DE)
15.11.2019
16.09.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem link der Europäischen Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber/ Bieter, deren Bewerbungen/ Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
12.08.2019