Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275525Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien)
BZgA_2019_Infektionsschutz
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Dienstleistungen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite" für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz.
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u.a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien) für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
Aufgabe des neuen Auftragnehmers wird es sein, die zu dem Themenbereich bestehenden Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln. Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
• Projektmanagement
• Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte
• Reporting
• Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz
• Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte
• Technische Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Laufzeit in Monaten:24
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt mithin 48 Monate. Bei der Verlängerungsoption handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ziehung dieser Option.
ja
Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
• Suchmaschinenmarketing: Das Suchmaschinenmarketing läuft derzeit noch über einen anderen Rahmenvertrag. Je nach Entscheidung über die Verlängerung dieses Rahmenvertrages kann das SEA während der Vertragslaufzeit in die Verantwortung des Auftragnehmers fallen. In diesem Fall sind zusammengefasst die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Planung und Optimierung von AdWords-Kampagnen
- Durchführung und Monitoring von AdWords-Kampagnen
• Technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe-¬Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung der „Darksite" sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss ein wöchentliches Reporting liefern.
• Konzeption und Erstellung von Videocontent für www.impfen-info.de und www.infektionsschutz.de: Kann ein entsprechender Bedarf nicht durch die Auftraggeberin gedeckt werden, wird der Auftragnehmer beauftragt, passenden Videocontent (kurze Onlineclips) für die beiden Internetseiten zu konzipieren und zu produzieren. Das inhaltlich-fachliche Briefing für den Videocontent erfolgt durch die Auftraggeberin bzw. die externe Fachredaktion.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- ¬oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a;
2) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b;
3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a;
4) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b;
5) Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c;
6) Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Anlage 4d: Die mindestens geforderten Maßnahmen sind der Anlage 4d zu entnehmen;
7) Eigenerklärung zu Sprachkenntnissen, Anlage 4e; die vorgesehene Projektleitung sowie der vorgesehene Mitarbeiter für den Bereich Beratung / Konzeption müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau verfügen.
8) Eigenerklärung zu den Vertrags- und Geschäftsverbindungen in der Impfstoffindustrie (fachliche Unabhängigkeit), Anlage 4f
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Anlage 3c. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c und 4d abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatzmit vergleichbaren Leistungen, Anlage 5c.
2. Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und während des gesamten Auftrags beibehalten wird, Anlage 5d
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1: Erforderlich ist mindestens ein Gesamtumsatz von 300.000 € brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie mindestens ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 150.000 € brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Leistungen der Technischen Betreuung und Weiterentwicklung von Online- und Printmedien.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1. Referenzen zu der technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung.
2. Referenzen zur technisch konzeptionellen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals oder einer Fachanwendung in dem Fachgebiet Gesundheitsförderung und/oder Prävention.
3. Referenzen zur technischen Betreuung, Weiterentwicklung und zum Relaunch von Online-Portalen auf Basis des Content Management Systems TYPO3.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen, d.h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Datum der Angebotsabfragefrist dieser Ausschreibung liegen.
Zu 1: Mindestens ein Referenzprojekt über die technische Betreuung sowie Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten drei Jahren für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen). Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 50 Personentage und die Projektlaufzeit muss mind. 8 Monate umfasst haben.
Zu 2: Mindestens eine Referenz zu der technisch konzeptionellen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals oder einer Fachanwendung in dem Fachgebiet Gesundheitsförderung und/oder Prävention. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 25 Personentage und die Projektlaufzeit muss mind. 1 Jahr umfasst haben.
Zu 3: Mindestens eine Referenz zur technischen Betreuung, Weiterentwicklung und zum Relaunch von Online-Portalen auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten drei Jahren. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 100 Personentage und die Projektlaufzeit muss mind. 1,5 Jahre umfasst haben.
Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet von dem Datum der Angebotsabgabefrist) nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen lassen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
13.09.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.10.2019
13.09.2019
12:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1) Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform " www.evergabe-online.de " barrierefrei zur Verfügung gestellt;
2) Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Anlage 3c. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen;
3) Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform "www.evergabe-online.de“; durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich;
4) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum xx.xx.2019 gestellt werden, nicht zu beantworten.
Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Urlaubszeit in den ersten beiden Augustwochen bei der Beantwortung von Bieterfragen zu Verzögerungen kommen kann.
5) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
12.08.2019