Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens
ZR5-1133-2019-114-16-IK6
Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen (64228000)
Dienstleistungen
Vertragsgegenstand sind Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages. Auf Verlangen der AG erbringt der AN auch Weiterentwicklungsleistungen. Der Umfang der jeweiligen Weiterentwicklungsleistungen richtet sich nach einer verbindlichen Aufwandsschätzung des AN auf der Grundlage einer von der AG erstellten Aufgabenbeschreibung. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens.
Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages überträgt sämtliche Plenardebatten, zahlreiche öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen sowie Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages live, unkommentiert und in voller Länge. Darüber hinaus werden Eigenproduktionen zum Plenargeschehen in Form von Interviews, Kurzbeiträgen und Reportagen erstellt. Sämtliche Inhalte des Parlamentsfernsehens werden im Internet über zwei Kanäle als Livestream, On-Demand-Stream und zum Download angeboten. Sie können über die Internetseite des Deutschen Bundestages und mobil zum Beispiel über die Bundestags-App und die Smart-TV-App abgerufen werden.
Preis
01.04.2020
31.03.2022
Die Auftraggeberin (AG) hat die Option, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Sie kann diese Option bis drei Monate vor Vertragsende ausüben. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. März 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 1.000.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden)
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Stiftung Elektro-Altgeräte-Register gemäß § 6 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG).
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Bei mindestens einer Referenz müssen mindestens zwei Live-Streams parallel betrieben worden sein. Mit mindestens einer Referenz müssen Erfahrungen mit einem Streaming-Betrieb über 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche (24/7-betrieb) nachgewiesen werden. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Aktuelles Zertifikat nach ISO/IEC 27001 für den Betrieb des Auftragnehmers (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Aktuelles Zertifikat nach ISO/IEC 27001 für das mit dem Hosting beauftragte Rechenzentrum (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
01.10.2019
12:00
- Deutsch (DE)
29.11.2019
01.10.2019
15:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Näheres ist Ziffer 10 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
01.08.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.