Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung
B 16.11 - 3010/18/VV : 1
Stromerzeugungsanlagen (31122000)
Lieferauftrag
Lieferung einer USV inkl. Schwungrad für das AGGO
Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren (31100000)
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (31154000)
Schwungräder und Riemenscheiben (42141400)
Not specified / Other (00)
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Buenos Aires, Argentinien
Bau, Lieferung nach Argentinien und Inbetriebnahme vor Ort einer unterbrechungsfreien Stromversorgung inkl. Schwungrad für das Argentinian-German Geodetic Observatory (AGGO).
Lieferung und Aufbau einer 250kVA Stromversorgung im wetterfesten 40 Ft. Container, inkl. 10.000l Diesel- Tank.
Preis
02.12.2019
30.06.2020
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend § 45 VgV ist durch die ausgefüllte Anlage "Unternehmensdaten" zu belegen.
Sofern mit dem Auftrag eine Vorauszahlung entsprechend den Vertrags- bedingungen aus Abschnitt D4 der Vergabeunterlage vereinbart werden soll, ist zur finanziellen Absicherung der Vorauszahlungen, bereits mit dem Angebot die beigefügte Anlage "Erklärung Ausfallbürgschaft" als Willenserklärung beizufügen und anzugeben, mit welchem Kreditinstitut diese Ausfallbürgschaft im Zuschlagsfall erklärt wird.
Vor Zuschlagserteilung wird ausschließlich vom Zuschlagsdestinatär die Anlage "Erklärung Ausfallbürgschaft" angefordert. Wird diese nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin kann auf Wunsch nachfolgender Zahlungsplan vereinbart werden: 30% bei Vertragsabschluss, 40% nach erfolgreichem Testlauf beim Hersteller und 30% nach Endabnahmeprüfungen in Argentinien. Weitere Teilzahlungen sind ausgeschlossen.
Für die o.g. Vorauszahlungen des Auftraggebers im Auftragsfall sowie für die Absicherung der Vertragserfüllung und etwaiger Gewährleistungsansprüche wird im Zuschlagsfall eine Absicherung durch die Vorlage einer deutschem Recht unterliegenden unbefristeten, selbstschuldnerischen Vorauszahlungsbürgschaft eines in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den EWR oder Mitglied des WTO- Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers verlangt.
Mit dem Angebot sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Im Angebotsformular ist die Warennummer im EZT anzugeben mit der die USV nach Argentinien exportiert wird.
Es ist entsprechend §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mind. eine Referenz über die Lieferung und die Errichtung einer USV mit den nachfolgend genannten Mindest- anforderungen innerhalb der letzten drei Jahre zu nennen: Generatorleistung > 200kVA, Schwungradstromspeicher, Diesel- Motor mit Abgasnorm IIIA oder besser, Schaltschrank zur Überwachung und automatischen Umschaltung untergebracht im wetterfesten Container.
Beschreibung entsprechend §46 Abs. 3 Nr. 9 VgV der vorhandenen technischen Ausrüstung bzw. der Ausstattung: Zu beschreiben ist, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt.
Die Vergabestelle behält sich eine Musterbesichtigung bzw. Überprüfung der technischen Ausstattung bei dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, vor. Zur Verifizierung der technischen Anforderungen, muss jeweils eine kurzfristige Besichtigung möglich sein. Sowohl die Referenz als auch die Ausstattung des für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieters muss den o.g. Mindestanforderungen entsprechen. Beschäftigte des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) als auch des Beschaffungsamtes des BMI (BeschA) werden an dieser Musterbesichtigung teilnehmen. Eine Terminabsprache erfolgt schriftlich (per Mail).
Entsprechend §46 Abs. 3 Nr. 11 VgV ist dem Angebot eine Konstruktionszeichnung (z.B.: die Konstruktionszeichnung der o.g. Referenz bzw. der vergleichbaren unterbrechungsfreien Stromversorgung) beizufügen.
Mit der Referenz sind mindestens foFolgende Angaben sind mindestens zu nennen: Projektbezeichnung/ Leistungsgegenstand, Wert des Auftrages in €, Datum der Bestellung, Erbringungszeitpunkt, Empfänger (mit Name des Ansprechpartners und Telefonnummer).
Als Mindestanforderung müssen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung entsprechende Geräte zur Überprüfung der Nennleistung gemäß der Leistungsbeschreibung (siehe Abschnitt C) und zur Simulation des Netzausfalls sowie von Netzschwanken vorhanden sein.
Aus der Konstruktionszeichnung müssen der Container, das Schwungrad, der Generator und der Ort des Kraftstofftanks ersichtlich sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.09.2019
11:30
- Deutsch (DE)
20.11.2019
20.11.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
31.07.2019