Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung BetacamSP
ZR5-1133-2019-108-11-BL5
Videobänder (32354700)
Dienstleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die Digitalisierung von 1.835 BetacamSP Videobändern mit einer Gesamtlaufzeit von etwa 175.589 Minuten durch einen externen Dienstleister für den Deutschen Bundestag. Vom Quellmaterial sind durch den Auftragnehmer drei Ziel-Fileformate zu erstellen.
Datenverarbeitung (72310000)
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag - Verwaltung
Parlamentsarchiv - Referat ID 2
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Gegenstand des Vertrages ist die Digitalisierung von 1.835 BetacamSP Videobändern mit einer Gesamtlaufzeit von etwa 175.589 Minuten durch einen externen Dienstleister für den Deutschen Bundestag. Vom Quellmaterial sind durch den Auftragnehmer drei Ziel-Fileformate zu erstellen.
Preis
Laufzeit in Monaten:18
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Jahresumsatz muss jeweils mindestens 500.000 Euro betragen. (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks)
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich von Digitalisierungen von professionellen SD-Aufzeichnungen mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 50.000 Euro. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Das Unternehmen muss jahresdurchschnittlich mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt haben, davon mindestens 1 Videotechniker, 1 Mitarbeiter Projektmanagement. (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks)
- Protokoll der letzten Wartung der zur Leistungserbringung eingesetzten Aufzeichnungsmaschinen gemäß Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Nachweis der regelmäßigen Wartung des zur Leistungserbringung eingesetzten technisch professionellen Equipments oder Nachweis über eine/n eigens geschulte/n Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Geben Sie in Form einer Eigenerklärung zusätzlich an, welche Wartungsprozesse für den eingesetzten Maschinenpark durchgeführt und eingehalten werden (siehe Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Für die genannten Nachweise und Angaben kann der den Vergabeunterlagen beigefügte "Vordruck Eigenerklärung" verwendet werden (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Bestätigung der Bedingungen zur Durchführung des Auftrages gemäß Kapitel 2 der Leistungsbeschreibung. Der den Vergabeunterlagen beigefügte "Vordruck Eigenerklärung" kann hierfür verwendet werden (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Vorlage eines Geschäftsprozessmodells (BPMN) gemäß den Anforderungen aus Kapitel 11 der Leistungsbeschreibung (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Mit Bieterangaben zu ergänzendes Formular "Angaben zum Angebot - Digitalisierung von BetacamSP Videobändern"
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind:
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
29.08.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2020
30.08.2019
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
25.07.2019