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Ausschreibungsdetails

Röntgenmikroskop

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31.07.2019

05.09.2019 14:00

05.09.2019 14:00

EU-OV/2019-35

Thüringen: Friedrich-Schiller-Universität Jena

31.07.2019 09:16

2019/S 146-359263

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Fürstengraben 1
Postleitzahl: 07743
Ort: Jena
NUTS: Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Telefon: +49 3641-931244
Fax: +49 3641-931242
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Forschung und Lehre

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Röntgenmikroskop

EU-OV/2019-35

II.1.2)
CPV-Code

Mikroskope (38510000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abbschluss eines Vertrages über die Lieferung eines (1) fabrikneuen Röntgenmikroskops (XRM).

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)

Die Aufstellung des Mikroskops erfolgt im Institut für Geowissenschaften.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Röntgenmikroskop wird hauptsächlich von Arbeitsgruppen aus den Geowissenschaften (z. B. Angewandte Geologie, Hydrogeologie, Angewandte Mineralogie, Umweltgeochemie und Bodenkunde) und Biowissenschaften (z.B. Mikrobiologie) mit umfangreichen Forschungsfragestellungen genutzt werden. Neben den Anwendungen der (Bio)Geowissenschaften wird mit der AG Bioaktive Gläser am Otto-Schott-Institut das Feld neuer Werkstoffe und Materialien, speziell der Charakterisierung anorganischer Gläser und anderer nichtkristalliner Werkstoffe abgedeckt. Fokus einer Vielzahl der Anwendungen sind Grenzflächenreaktionen in Systemen mit Elementen niedriger Ordnungszahl. Die Tomographie eröffnet die dreidimensi-onale Analyse der gewählten Systeme als Funktion der Zeit (4D) unter Variation der Temperaturbedingungen und mechanischen Beanspruchung. Hauptaufga-benstellung der Messtechnik ist die Möglichkeit der Tomographie von Proben mit vorwiegend leichten Elementen (C, O, N, Al, Si, S, P), wie sie speziell im Rahmen der biogeowissenschaftlichen Fragestellungen sowie den Arbeiten zu bioaktiven Gläsern vorliegen werden. Der Weg der Wahl in solchen Systemen ist über abstimmbaren Ausbreitungs-Phasenkontrast die Brechung von Röntgenphotonen an Materialübergängen zu detektieren, um so Übergänge zu visualisieren, währendem die Absorptionsbildgebung in solchen Systemen wenig oder keinen Kontrast zeigt. Anwendungsgebiete sind:

• Untersuchung von Proben im Zentimetermaßstab (z.B. Bohrkerne,) mit < 1 µm Ortsauflösung unter variablen Zug/Druck- und/oder Temperatur-Bedingungen.

• Charakterisierung des verknüpften Porenraums und der Aggregatstruktur von Proben im Zentimetermaßstab (z.B. Bohrkerne, Topfversuche),

• Differenzierung von Mikroaggregaten (2μm – 50 μm) durch Aufbau von Composite Building-Blocks im Bereich von 0,1μm - 1μm bzw. Kluft- Apertur-verteilungen und die Blockierung von (Kluft)-Porenräumen durch Biofilme.

Anm.: Die genauen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Tagen:182

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, ob sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls das Unternehmen eingetragen ist, ist zudem die entsprechende Berufs- bzw. Handelsregisternummer mit anzugeben. Hierfür ist das Formblatt Erklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung (in der Anlage 7 der Vergabeunterlagen) zu verwenden.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Unternehmensdarstellung (• Firmenname • Rechtsform • Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftraggeber betreuen würde) • Telefon-/Faxnummer • Umsatzsteuerident-Nr. • Allgemeine Unternehmensdarstellung • Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc. • Gründungsjahr)

- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 (siehe Formblatt Erklärung zu § 123 GWB – Anlage 5 der Vergabeunterlagen) sowie § 124 GWB (siehe Formblatt Erklärung zu § 124 GWB – Anlage 6 der Vergabeunterlagen).

- Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass er über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung) verfügt bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und über diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Anlage 8 der Vergabeunterlagen, Erklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung).

- Werden Nachunternehmer eingebunden bzw. eine Bietergemeinschaft geschlossen, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen auch für dieses Unternehmen vorzulegen (siehe Kapitel 4 und 5 der Vergabeunterlagen).

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der technisch-fachlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter zwei (2) vergleichbare Projektreferenz der zurückliegenden Geschäftsjahre ( Systemendabnahme durch Referenzgeber im Zeitraum 01/2013 – 12/2018) vorzulegen. Der Referenzauftrag muss mit der im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Leistung inhaltlich (= XRM Röntgenmikroskop) mindestens vergleichbar sein. Die eingereichte Projektreferenz muss zusätzlich vom Komplexitätsgehalt (= siehe funktional-technische Leistungsanforderungen gemäß Kapitel 2.1.1 der Vergabeunterlagen) vergleichbar sein. Nur vergleichbare Referenzen können im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.

Der Referenznachweis im Angebot muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

- Name des Unternehmens (Referenzgeber)

- Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Telefon, E-Mail)

- Art der ausgeführten Leistung / Auftragsgegenstand

- ggfs. Auftragssumme (sofern möglich)

- Datum der Leistungserbringung (= Endabnahme durch Referenzgeber


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und ist elektronisch über den Angebots-Assistenten (ANA) der e-Vergabeplattform einzureichen.

Mit dem Angebot müssen mindestens die folgenden Unterlagen/Informationen eingereicht werden:

- Preisblatt

- Pflichtenheft

- Eigenerklärung „Beschaffenheitsgarantie“

- Eigenerklärung „Haltbarkeitsgarantie“

- Eigenerklärung zu § 123 GWB

- Eigenerklärung zu § 124 GWB

- Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- und/oder Handelsreg. eingetragen ist

- Eigenerklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

- Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren

- Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft

- Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern

- Ausführliche technische Beschreibung der Leistungs-/Ausstattungsmerkmale des zum Angebot gebrachten Systems; ergänzend zum Pflichtenheft

- Angaben zum Bieterunternehmen selbst

- der/die für Rückfragen seitens des Bieters zuständige(n) Ansprechpartner

- Eigenerklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

05.09.2019

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

04.10.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.09.2019

14:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Thüringer Verwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB bestimmt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

29.07.2019



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