Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=271526Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Forschung und Lehre
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgenmikroskop
EU-OV/2019-35
Mikroskope (38510000)
Lieferauftrag
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abbschluss eines Vertrages über die Lieferung eines (1) fabrikneuen Röntgenmikroskops (XRM).
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Die Aufstellung des Mikroskops erfolgt im Institut für Geowissenschaften.
Das Röntgenmikroskop wird hauptsächlich von Arbeitsgruppen aus den Geowissenschaften (z. B. Angewandte Geologie, Hydrogeologie, Angewandte Mineralogie, Umweltgeochemie und Bodenkunde) und Biowissenschaften (z.B. Mikrobiologie) mit umfangreichen Forschungsfragestellungen genutzt werden. Neben den Anwendungen der (Bio)Geowissenschaften wird mit der AG Bioaktive Gläser am Otto-Schott-Institut das Feld neuer Werkstoffe und Materialien, speziell der Charakterisierung anorganischer Gläser und anderer nichtkristalliner Werkstoffe abgedeckt. Fokus einer Vielzahl der Anwendungen sind Grenzflächenreaktionen in Systemen mit Elementen niedriger Ordnungszahl. Die Tomographie eröffnet die dreidimensi-onale Analyse der gewählten Systeme als Funktion der Zeit (4D) unter Variation der Temperaturbedingungen und mechanischen Beanspruchung. Hauptaufga-benstellung der Messtechnik ist die Möglichkeit der Tomographie von Proben mit vorwiegend leichten Elementen (C, O, N, Al, Si, S, P), wie sie speziell im Rahmen der biogeowissenschaftlichen Fragestellungen sowie den Arbeiten zu bioaktiven Gläsern vorliegen werden. Der Weg der Wahl in solchen Systemen ist über abstimmbaren Ausbreitungs-Phasenkontrast die Brechung von Röntgenphotonen an Materialübergängen zu detektieren, um so Übergänge zu visualisieren, währendem die Absorptionsbildgebung in solchen Systemen wenig oder keinen Kontrast zeigt. Anwendungsgebiete sind:
• Untersuchung von Proben im Zentimetermaßstab (z.B. Bohrkerne,) mit < 1 µm Ortsauflösung unter variablen Zug/Druck- und/oder Temperatur-Bedingungen.
• Charakterisierung des verknüpften Porenraums und der Aggregatstruktur von Proben im Zentimetermaßstab (z.B. Bohrkerne, Topfversuche),
• Differenzierung von Mikroaggregaten (2μm – 50 μm) durch Aufbau von Composite Building-Blocks im Bereich von 0,1μm - 1μm bzw. Kluft- Apertur-verteilungen und die Blockierung von (Kluft)-Porenräumen durch Biofilme.
Anm.: Die genauen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Preis
Laufzeit in Tagen:182
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, ob sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls das Unternehmen eingetragen ist, ist zudem die entsprechende Berufs- bzw. Handelsregisternummer mit anzugeben. Hierfür ist das Formblatt Erklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung (in der Anlage 7 der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
- Unternehmensdarstellung (• Firmenname • Rechtsform • Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftraggeber betreuen würde) • Telefon-/Faxnummer • Umsatzsteuerident-Nr. • Allgemeine Unternehmensdarstellung • Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc. • Gründungsjahr)
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 (siehe Formblatt Erklärung zu § 123 GWB – Anlage 5 der Vergabeunterlagen) sowie § 124 GWB (siehe Formblatt Erklärung zu § 124 GWB – Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
- Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass er über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung) verfügt bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und über diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Anlage 8 der Vergabeunterlagen, Erklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung).
- Werden Nachunternehmer eingebunden bzw. eine Bietergemeinschaft geschlossen, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen auch für dieses Unternehmen vorzulegen (siehe Kapitel 4 und 5 der Vergabeunterlagen).
Zur Feststellung der technisch-fachlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter zwei (2) vergleichbare Projektreferenz der zurückliegenden Geschäftsjahre ( Systemendabnahme durch Referenzgeber im Zeitraum 01/2013 – 12/2018) vorzulegen. Der Referenzauftrag muss mit der im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Leistung inhaltlich (= XRM Röntgenmikroskop) mindestens vergleichbar sein. Die eingereichte Projektreferenz muss zusätzlich vom Komplexitätsgehalt (= siehe funktional-technische Leistungsanforderungen gemäß Kapitel 2.1.1 der Vergabeunterlagen) vergleichbar sein. Nur vergleichbare Referenzen können im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Der Referenznachweis im Angebot muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Name des Unternehmens (Referenzgeber)
- Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Telefon, E-Mail)
- Art der ausgeführten Leistung / Auftragsgegenstand
- ggfs. Auftragssumme (sofern möglich)
- Datum der Leistungserbringung (= Endabnahme durch Referenzgeber
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und ist elektronisch über den Angebots-Assistenten (ANA) der e-Vergabeplattform einzureichen.
Mit dem Angebot müssen mindestens die folgenden Unterlagen/Informationen eingereicht werden:
- Preisblatt
- Pflichtenheft
- Eigenerklärung „Beschaffenheitsgarantie“
- Eigenerklärung „Haltbarkeitsgarantie“
- Eigenerklärung zu § 123 GWB
- Eigenerklärung zu § 124 GWB
- Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- und/oder Handelsreg. eingetragen ist
- Eigenerklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren
- Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
- Ausführliche technische Beschreibung der Leistungs-/Ausstattungsmerkmale des zum Angebot gebrachten Systems; ergänzend zum Pflichtenheft
- Angaben zum Bieterunternehmen selbst
- der/die für Rückfragen seitens des Bieters zuständige(n) Ansprechpartner
- Eigenerklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
05.09.2019
14:00
- Deutsch (DE)
04.10.2019
05.09.2019
14:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
29.07.2019