Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Presse- und Medienarbeit zur Bio-Verpflegung
123-02.05-20.0225-19-I-L
Veröffentlichungen (22120000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Presse- und Medienarbeit im Rahmen der Informationsoffensive für die Bio-Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen sowie in der öffentlichen Beschaffung.
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Informations- und Werbeerzeugnisse (39294100)
DEUTSCHLAND (DE)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Die Ausführung der Leistung wird beim Auftragnehmer, beim Auftraggeber und an verschiedenen Standorten in Deutschland erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Presse- und Medienarbeit im Rahmen der Informationsoffensive für die Bio-Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen sowie in der öffentlichen Beschaffung. Die Leistung ist Teil einer modular aufgebauten Informationsmaßnahme zur Stärkung des Einsatzes von Biolebensmitteln in öffentlichen Verpflegungseinrichtungen sowie in der öffentlichen Beschaffung. Gegenstand ist die Bekanntmachung von Informationsangeboten und deren Inhalten gegenüber der interessierten Fachöffentlichkeit, z. B. durch Presseberichte, Flyer und Fachartikel.
Qualitätskriterium Name: Themenverständnis / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium Name: Konzeption und Ausgestaltung der Maßnahmen / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium Name: Skizzierung von Ideen zu nicht konkretisierten Einzelaufträgen / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium Name: Arbeitsstruktur und -organisation / Gewichtung: 10,00
Preis Gewichtung: 35,00
30.06.2021
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere 18 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
ja
siehe Nr. II.2.7
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Der Bieter reicht geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen in Form einer Liste ein. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
- Fachkenntnisse der Projektleitung oder mindestens eines/r anderen Projektmitarbeiters/in zum ökologischen Landbau, zur Nachhaltigkeit und der Außer-Haus-Verpflegung (mindestens eine Referenz pro Bereich).
Des Weiteren müssen langjährige (mindestens drei Jahre) spezifische Erfahrungen in den Bereichen
- Leitung und Koordination von überregionalen Kampagnen, Projekten und Maßnahmen sowie bundesweite Pressearbeit,
- Interesse weckender Schreibstil (mit Beispielen),
- zielgruppenspezifische Pressearbeit
vorgelegt werden.
Diese spezifischen Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich sind jeweils durch mindestens zwei Referenzen zu belegen.
Der Nachweis der geforderten Erfahrungen kann sich inhaltlich auf dasselbe/dieselben Referenzprojekte beziehen.
Es müssen nicht alle Projektmitarbeiter/innen alle Anforderungen nachweisen. Insgesamt müssen jedoch alle Anforderungen innerhalb des Projektteams erfüllt sein.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2019/S 073-173001
28.08.2019
12:00
- Deutsch (DE)
08.11.2019
28.08.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A)
Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LV-Cockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" nur einmal enthalten. Die "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
E)
Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F)
Angebotskonzept
Mit Angebotsabgabe ist ein detailliertes und nachvollziehbares Angebotskonzept zur Darstellung der Umsetzung der Leistung (siehe Vergabeunterlagen) inkl. Zeit- und Arbeitsablaufplan einzureichen.
G)
Bietergemeinschaften
siehe Vergabeunterlagen
H)
Nachunternehmen/Unteraufträge
siehe Vergabeunterlagen
I)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
J)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
22.07.2019