Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270607Einrichtung des öffentlichen Rechts
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
V/361547/BG
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen (79200000)
Dienstleistungen
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat einen Auftrag über die Abschlussprüfung der Geschäftsjahre 2019–2021 zuzüglich einer Verlängerungsoption für das Geschäftsjahr 2022 zu vergeben. Dabei handelt es sich um die Prüfung der Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts, sowie der sich auf die Jahresabschlüsse bzw. Buchführung der genannten Geschäftsjahre beziehenden Sonderprüfungen.
Rechnungslegung und -prüfung (79210000)
Erstellung von Bilanzabschlüssen (79211200)
Berlin (DE300)
Deutschland-Berlin
Die BDBOS hat einen Auftrag über die Abschlussprüfung der Geschäftsjahre 2019–2021 zuzüglich einer Verlängerungsoption für das Geschäftsjahr 2022 zu vergeben. Dabei handelt es sich um die Prüfung der Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts, sowie der sich auf die Jahresabschlüsse bzw. Buchführung der genannten Geschäftsjahre beziehenden Sonderprüfungen.
Die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2019–2021 (zzgl. einer Verlängerungsoption für das Geschäftsjahr 2022) der BDBOS sind gemäß § 12 Abs. 3 der Satzung der BDBOS durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Der Prüfauftrag erstreckt sich ebenfalls auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz. Über das Ergebnis der Abschlussprüfung wird in einem gemäß IDW Prüfungsstandard erstellten Prüfungsbericht berichtet.
Der Abschlussprüfer soll notwendige Sonderprüfungen bzw. Aufträge, die im engen Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss der BDBOS stehen, übernehmen.
Laufzeit in Monaten:36
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Er endet mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 durch den Verwaltungsrat der BDBOS. Er endet in diesem Fall automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung um die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 zu verlängern.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung:
Es muss eine derzeit geltende Bescheinigung über die Teilnahme des Unternehmens an der Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung vorliegen und diese dem Angebot beigefügt werden.
Nachweis über die Zulassung als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter/-innen:
Mindestens einer der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter/-innen, muss über eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin verfügen. Fügen Sie dem Angebot entsprechende Nachweise über die Zulassung dieser/dieses Mitarbeitenden als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin bei.
Erklärung zur Geheimschutzbetreuung durch das BMWi gemäß beiliegendem Vordruck (Anlage 19)
Bitte fügen Sie die Erklärung ausgefüllt und in Textform unterschrieben Ihrem Angebot bei.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß beiliegendem Vordruck (Anlage 11)
Erklärungen mit Angaben zur Unternehmensgröße und -umsatz gemäß beiliegendem Vordruck (Anlage 10).
Organisationsstruktur: Bitte erläutern Sie den organisatorischen Aufbau Ihres Unternehmens mit Firmensitz und gegebenenfalls weiteren Niederlassungen. Gehen Sie bitte dabei auf die Anzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens und ihre Entwicklung in den letzten drei Jahren ein sowie wie viele Mitarbeiter davon im Bereich Prüfung Jahresabschluss tätig waren.
Tätigkeitsschwerpunkte: Geben Sie bitte an, in welchen Schwerpunktbereichen Ihr Unternehmen tätig ist.
Tätigkeitsschwerpunkte: Geben Sie bitte an, in welchen Schwerpunktbereichen Ihr Unternehmen tätig ist.
Erklärung zur Geheimschutzbetreuung durch das BMWi gemäß beiliegendem Vordruck (Anlage 19)
Erklärung zur Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeitenden gemäß beiliegendem Vordruck (Anlage 7)
Referenzen:
Bitte legen Sie mindestens drei (Mindestanforderung) und höchstens fünf Referenzen zu Erfahrungen im Rahmen von Abschlussprüfungen bei, für die Ihr Unternehmen eine mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung in den vergangenen 5 Jahren erbracht hat (Stichtag 01.07.2019), bzw. gegenwärtig erbringt.
Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in tabellarischer Form zusammen:
-Name des Auftraggebers, Funktion des Ansprechpartners der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit und ggf. Angabe eines Funktionspostfachs
-Branche: Öffentliche Verwaltung / Privatwirtschaft
-Zeitraum der Auftragsausführung
-Auftragswert
-Art der Prüfung (nehmen Sie hier bitte Bezug auf die nachfolgend dargestellten Anforderungen an die Referenzen), Beratung und Umfang der Leistungen in Personentagen
Die im Folgenden aufgezählten Anforderungen müssen Ihre Referenzen erfüllen, damit sie hinreichend vergleichbar zu der hier zu vergebenden Leistung sind. Werden eine oder mehrere der Anforderungen nicht erfüllt, wird Ihr Angebot ausgeschlossen:
Referenzen zu Erfahrungen im Rahmen von Abschlussprüfungen
-Mindestens eine Referenz muss die Prüfung von Jahresabschlüssen von Körperschaften des Öffentlichen Rechts zum Gegenstand haben, bei denen neben handelsrechtlichen Vorschriften auch Regelungen der Bundeshaushaltsordnung und des Haushaltsgrundsätzegesetzes anzuwenden gewesen sind und die zu prüfende Bilanzsumme muss mindestens 100 Millionen Euro betragen haben.
-Mindestens eine Referenz muss die Prüfung von Jahresabschlüssen nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften mit Segmentberichterstattung zum Gegenstand haben,
-Bei mindestens einer Referenz, die die Prüfung von Jahresabschlüssen zum Gegenstand hat, muss eine ERP-Software eingesetzt worden sein.
Referenzen:
Bitte legen Sie mindestens drei (Mindestanforderung) und höchstens fünf Referenzen zu Erfahrungen im Rahmen von Abschlussprüfungen bei, für die Ihr Unternehmen eine mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung in den vergangenen 5 Jahren erbracht hat (Stichtag 01.07.2019), bzw. gegenwärtig erbringt.
Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in tabellarischer Form zusammen:
-Name des Auftraggebers, Funktion des Ansprechpartners der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit und ggf. Angabe eines Funktionspostfachs
-Branche: Öffentliche Verwaltung / Privatwirtschaft
-Zeitraum der Auftragsausführung
-Auftragswert
-Art der Prüfung (nehmen Sie hier bitte Bezug auf die nachfolgend dargestellten Anforderungen an die Referenzen), Beratung und Umfang der Leistungen in Personentagen
Die im Folgenden aufgezählten Anforderungen müssen Ihre Referenzen erfüllen, damit sie hinreichend vergleichbar zu der hier zu vergebenden Leistung sind. Werden eine oder mehrere der Anforderungen nicht erfüllt, wird Ihr Angebot ausgeschlossen:
Referenzen zu Erfahrungen im Rahmen von Abschlussprüfungen
-Mindestens eine Referenz muss die Prüfung von Jahresabschlüssen von Körperschaften des Öffentlichen Rechts zum Gegenstand haben, bei denen neben handelsrechtlichen Vorschriften auch Regelungen der Bundeshaushaltsordnung und des Haushaltsgrundsätzegesetzes anzuwenden gewesen sind und die zu prüfende Bilanzsumme muss mindestens 100 Millionen Euro betragen haben.
-Mindestens eine Referenz muss die Prüfung von Jahresabschlüssen nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften mit Segmentberichterstattung zum Gegenstand haben,
-Bei mindestens einer Referenz, die die Prüfung von Jahresabschlüssen zum Gegenstand hat, muss eine ERP-Software eingesetzt worden sein.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ja.
Rechts - oder Verwaltungsvorschrift:
Der Bewerber muss über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen, die als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin gemäß Wirtschaftsprüferordnung zugelassen sind.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
21.08.2019
11:00
- Deutsch (DE)
31.10.2019
21.08.2019
11:01
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Es gilt deutsches Recht.
Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und
können den Teilnahmeantrag und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrages die „Besonderen Bewerbungsbedingungen“.
Sie sollen Ihnen dabei helfen, einen strukturierten und vollständigen Antrag zu stellen.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt. Teilnahmeanträge in Papierform sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BDBOS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BDBOS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BDBOS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BDBOS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Die BDBOS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.07.2019