Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
Crossmediales Produkt Tatsachen über Deutschland (TüD)
VV-118-2019-0109
Website-Gestaltung (72413000)
Dienstleistungen
Fortführung und Weiterentwicklung des crossmedialen (= medienübergreifenden) Informationsproduktes "Tatsachen über Deutschland" (TüD) als eines der Instrumente der Bundesregierung bzw. des AA zur Förderung des DiA.
Verlagsdienste (79970000)
Berlin (DE300)
Auswärtiges Amt
Referat 608
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
- eine Website mit responsivem Design in verschiedenen Sprachfassungen,
- ein Printprodukt (einschl. Druck und Vertrieb) in verschiedenen Sprachfassungen,
- Social Media-Aktivitäten
- u.a.m..
Details siehe Leistungsbeschreibung
01.01.2020
31.12.2023
optionale Verlängerung maximal 2mal je 12 Monate
4
Vergleichbarkeit und Qualität der eingereichten Referenzen gemäß Datei "2019-0109-TW-A09-Eignungsbewertung-Muster.pdf"
ja
siehe II.2.7
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach GWB
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis
siehe Teilnahmeantrag und Datei "2019-0109-TW-A09-Eignungsbewertung-Muster.pdf"
- Bruttoumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist;
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (in Höhe von mind. 1 Mio € für Personenschäden / Sachschäden / Vermögensschäden) bzw. Abgabe einer Erklärung, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt bzw. abgeschlossen wird.
siehe Teilnahmeantrag und Datei "2019-0109-TW-A09-Eignungsbewertung-Muster.pdf"
- Mitarbeiterzahl und Personalstruktur
- Referenzprojekte
Es sind mind. zwei Referenzprojekte nachzuweisen, von denen mindestens eines vergleichbar mit dem Leistungsgegenstand ist und alle 4 Kriterien (a-d) abdeckt.
a) Crossmediale Publikation mit Kanalvielfalt (responsives Web, Social, Print)
b) Produkt mit direktem inhaltlichem Deutschland-Bezug in verschiedenen Themengebieten (mindestens 3 Bereiche aus folgenden Themengebieten: deutsche Außen- und Europapolitik, Wirtschaft in und mit Deutschland, deutsche Energie/Umwelt/Klima, deutschlandbezogene Bildung und Forschung, deutschlandbezogene Kultur und Medien)
c) Publikation in mehreren Sprachfassungen (außer Deutsch mindestens 3 verschiedene Sprachen aus der Gruppe der VN-Sprachen)
d) Einsatz beim Referenzgeber über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren, wobei die Projekte nicht älter als 5 Jahre zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein dürfen.
Es muss zudem eine Mindestpunktzahl je Referenz von 600 Punkten erreicht werden (vgl. Datei "2019-0109-TW-A09-Eignungsbewertung-Muster.pdf").
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
16.08.2019
10:00
05.09.2019
- Deutsch (DE)
30.12.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
16.07.2019
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