Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV für Sprachaufzeichnungsgeräte
342-2019-0097
Tonaufzeichnungsgeräte (32332300)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung (RV) zum Kauf und zur Lieferung von fabrikneuen Sprachaufzeichnungsgeräten, d. h. Handgeräte für digitale Sprachaufzeichnung (digitale "Notizblöcke") ohne integriertes Radioempfangsteil
DEUTSCHLAND (DE)
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland
Sprachaufzeichnungsgeräte, geschätzte Abnahmemenge 1.267 Stück, Höchstabnahmemenge 1.521 Stück, keine Mindestabnahmemenge; Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate, Einzelheiten siehe Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten:24
Option der einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate
ja
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin. Die Verlängerungsoption wird durch die Auftraggeberin bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Schriftform erklärt.
nein
Die Rahmenvereinbarung wird zur Nutzung in das "Kaufhaus des Bundes - KdB" eingestellt.
Die Stückzahlen müssen als unverbindliche geschätzte Mengenangaben betrachtet werden. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.
Im Falle des Erreichens der Höchstabnahmemenge endet dieser Vertrag unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung einschließlich Erklärung über den Umsatz des letzten Geschäftsjahres und Angabe der Anzahl der derzeit beschäftigten Mitarbeiter
Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zur Leistungserbringung geeignet ist. Dies gilt als erfüllt, wenn der Umsatz des letzten Geschäftsjahres mindestens der Höhe des Gesamtauftragswerts des Angebots entspricht.
Die Lieferung muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Wochen nach Zugang der Bestellung erfolgen.
Mit der Bestellung aus dieser Rahmenvereinbarung wird ein Einzelvertrag zwischen dem Besteller (bei Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies der Bund, bei der mittelbaren Bundesverwaltung bzw. Zuwendungsempfängern die entsprechende Einrichtung) und der Auftragnehmerin geschlossen.
Der genaue Umfang einer Bestellung wird in § 7 der Rahmenvereinbarung festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.08.2019
11:00
- Deutsch (DE)
02.10.2019
15.08.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de . Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link
http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 05.08.2019 gestellt werden. Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
16.07.2019