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Funktionalausschreibung Förderprogramm ¿Richtlinie Schulinfrastruktur¿ des Landes Sachsen-Anhalt in 3 Losen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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13.07.2019 (letzte Änderung am 14.08.2019)

12.08.2019 10:00

19/14

Sachsen-Anhalt: Landeshauptstadt Magdeburg - Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement

14.08.2019 16:45

2019/S 135-330854

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement
Postanschrift:Gerhart-Hauptmann-Straße 24-26
Postleitzahl:39108
Ort:Magdeburg
NUTS:Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Anke Scholz
Telefon:+49 391-5405501
Fax:+49 391-5405502
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Funktionalausschreibung Förderprogramm „Richtlinie Schulinfrastruktur“ des Landes Sachsen-Anhalt in 3 Losen

19/14

II.1.2)
CPV-Code

Bauleistungen im Hochbau (45210000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Planung und Ausführung von Bauleistungen gemäß EU VOB/A für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes und Neubau einer Einfeld-Sporthalle, sowie deren Vorfinanzierung in 3 Losen

Los 1 Sanierung und Anbau am Schulstandort Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg

Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg

Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

9.970.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Alle Lose sollen zusammengefasst an den wirtschaftlichsten und leistungsfähigsten Bieter vergeben werden.


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Los 01 Sanierung und Anbau am Schulstandort Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Bauarbeiten für Schulgebäude (45214200)

Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)

Kreditgewährung (66113000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)

Los 01 Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, sowie deren Vorfinanzierung.

Die Planung- und Ausführung ist getrennt nach Schultyp

Teillos 01.01. Sanierung GemS G.W. Leibniz, Kosten 5.440.000 EUR Netto

Teillos 01.02 . IGS R. Hildebrandt, Kosten 1.250.000 EUR Netto

an Hand der Aufgabenstellung zu planen, auszuführen und abzurechnen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

6.650.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

24.02.2020

10.12.2021

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

Auswahl der Bewerber, die das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe- / Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind, erwarten lassen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Nebenangebot muss den Vorgaben der Fördermaßnahme "Richtlinie Schulinfrastruktur" entsprechen.

Die Errichtung eines Ersatzbaues ist ausnahmsweise förderfähig, soweit sie im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt und soweit der Ersatzneubau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.

Es ist ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Vorgaben aus dem Förderprogramm "Richtlinie Schulinfrastruktur" mit Abgabe das Angebotes zu führen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Bauarbeiten für Schulgebäude (45214200)

Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)

Kreditgewährung (66113000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)

Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes, sowie deren Vorfinanzierung.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

2.080.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

24.02.2020

10.12.2021

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

Auswahl der Bewerber, die das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe- / Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind, erwarten lassen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 3
II.2.1)
Bezeichnung von Los 3

Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Bau von Sporthallen (45212225)

Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)

Kreditgewährung (66113000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)

Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Planung und Ausführung von Bauleistungen für den Neubau einer Einfeld-Sporthalle, sowie deren Vorfinanzierung.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1.240.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

24.02.2020

10.12.2021

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

Auswahl der Bewerber, die das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe- / Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind, erwarten lassen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Die Bieter/Bietergemeinschaften haben die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen in Textform einzureichen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Antrag auf Teilnahme. Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer anzugeben unter Angabe der zu präqualifizierende Stelle. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung" auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.

Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" folgende Angaben zu machen:

- Eintragung in das Berufsregister;

- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;

- Angaben zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ergänzend zu den Regelungen der EU VOB/A gelten vorliegend auch die Vorschriften des Landesvergabegesetztes von Sachsen-Anhalt (LVG LSA).

Mittelständische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bietergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 13 LVG LSA ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.

Die Vorgaben den Föderprogramms "Richtlinie Schulinfrastuktur" des Landes Sachsen-Anhalt sind zwingend zu erfüllen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

12.08.2019

10:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

13.08.2019

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.02.2020

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle-Saale
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 345-5141536
Fax:+49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber: auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

13.08.2019



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

13.08.2019


14.08.2019




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