Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=269443Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Funktionalausschreibung Förderprogramm „Richtlinie Schulinfrastruktur“ des Landes Sachsen-Anhalt in 3 Losen
19/14
Bauleistungen im Hochbau (45210000)
Bauauftrag
Planung und Ausführung von Bauleistungen gemäß EU VOB/A für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes und Neubau einer Einfeld-Sporthalle, sowie deren Vorfinanzierung in 3 Losen
Los 1 Sanierung und Anbau am Schulstandort Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg
Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg
Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg
9.970.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Alle Lose sollen zusammengefasst an den wirtschaftlichsten und leistungsfähigsten Bieter vergeben werden.
Los 01 Sanierung und Anbau am Schulstandort Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg
Bauarbeiten für Schulgebäude (45214200)
Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Kreditgewährung (66113000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Los 01 Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg
Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, sowie deren Vorfinanzierung.
Die Planung- und Ausführung ist getrennt nach Schultyp
Teillos 01.01. Sanierung GemS G.W. Leibniz, Kosten 5.440.000 EUR Netto
Teillos 01.02 . IGS R. Hildebrandt, Kosten 1.250.000 EUR Netto
an Hand der Aufgabenstellung zu planen, auszuführen und abzurechnen.
6.650.000,00
EUR Euro
24.02.2020
10.12.2021
3
Auswahl der Bewerber, die das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe- / Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind, erwarten lassen.
ja
Nebenangebot muss den Vorgaben der Fördermaßnahme "Richtlinie Schulinfrastruktur" entsprechen.
Die Errichtung eines Ersatzbaues ist ausnahmsweise förderfähig, soweit sie im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt und soweit der Ersatzneubau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
Es ist ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Vorgaben aus dem Förderprogramm "Richtlinie Schulinfrastruktur" mit Abgabe das Angebotes zu führen.
nein
Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg
Bauarbeiten für Schulgebäude (45214200)
Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Kreditgewährung (66113000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg
Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes, sowie deren Vorfinanzierung.
2.080.000,00
EUR Euro
24.02.2020
10.12.2021
3
Auswahl der Bewerber, die das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe- / Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind, erwarten lassen.
nein
nein
Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg
Bau von Sporthallen (45212225)
Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Kreditgewährung (66113000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg
Planung und Ausführung von Bauleistungen für den Neubau einer Einfeld-Sporthalle, sowie deren Vorfinanzierung.
1.240.000,00
EUR Euro
24.02.2020
10.12.2021
3
Auswahl der Bewerber, die das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe- / Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind, erwarten lassen.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen in Textform einzureichen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Antrag auf Teilnahme. Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer anzugeben unter Angabe der zu präqualifizierende Stelle. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung" auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" folgende Angaben zu machen:
- Eintragung in das Berufsregister;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- Angaben zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Ergänzend zu den Regelungen der EU VOB/A gelten vorliegend auch die Vorschriften des Landesvergabegesetztes von Sachsen-Anhalt (LVG LSA).
Mittelständische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bietergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 13 LVG LSA ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.
Die Vorgaben den Föderprogramms "Richtlinie Schulinfrastuktur" des Landes Sachsen-Anhalt sind zwingend zu erfüllen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
12.08.2019
10:00
13.08.2019
- Deutsch (DE)
28.02.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber: auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
13.08.2019
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