Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=269422Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU insbesondere aus den neuen Bundesländern und strukturschwachen Regionen 2020
414-12.1-2020 GAB nBL
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Geschäftsanbahnungsreisen sind Unternehmerreisen in ein bestimmtes Zielland zu einer bestimmten Branche. Zentrales Element ist eine Präsentationsveranstaltung, in deren Rahmen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Technologien und Dienstleistungen einem ausländischen Fachpublikum vorzustellen. Fachreferenten aus Deutschland und aus dem Zielmarkt informieren über Aspekte der jeweiligen Branche. Hinzu kommt eine Get-to-gether-Veranstaltung. Vor der Reise werden Zielmarktanalysen mit Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Das Kernstück der vier- bis fünftägigen Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vereinbarte Termine mit potentiellen Kooperationspartnern/Kunden, die im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung stattfinden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Durchführungshinweise (Fokus Teilnehmer insb. nBL/strukturschwache Regionen).
Ja
alle Lose
Frankreich
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
DEUTSCHLAND (DE)
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen im Bereich Logistik mit Fokus auf Hafenausrüstung und Digitalisierung in französischen Häfen.
Zielland: Frankreich
Branchenschwerpunkt/Ziel: Logistik, Infrastruktur
Möglicher Veranstaltungsort: Paris, Le Havre, Calais
Zeitraum: 2020
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Estland, Lettland
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
DEUTSCHLAND (DE)
Geschäftsanbahnung für deutsche IT-Start-ups.
Zielländer: Estland, Lettland
Branchenschwerpunkt/Ziel: Start-up
Möglicher Veranstaltungsort: Überregionale Reise nach Estland und Lettland, Fokus auf die Hotspots Tallinn, Tartu und Riga
Zeitraum: 2020
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Kasachstan
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
DEUTSCHLAND (DE)
Geschäftsanbahnung deutscher Unternehmen im Bereich Bergbau/Rohstoffe
Zielland: Kasachstan
Branchenschwerpunkt/Ziel: Bergbau, Rohstoffe
Möglicher Veranstaltungsort: Astana, Almaty
Zeitraum: 2. Halbjahr 2020
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre;
Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen.
Geeignete Referenzen über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste mit Angabe des Werts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf Nachunternehmer berufen. Hierzu ist ein rechtsverbindlicher Nachweis zur Einbindung von markt-, themen- bzw. projektadäquaten Kooperationspartnern erforderlich;
Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz für derartige Informationsveranstaltungen;
Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse für die Programmdurchführung in Deutschland und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland;
Für den Veranstaltungsschwerpunkt relevante und geeignete Kontakte zu Entscheidungsträgern und Multiplikatoren sowie mögliche Referenten im Zielland;
Kenntnisse der jeweiligen Branche in Deutschland und in den relevanten Zielländern;
Langjährige Erfahrungen im Bereich Akquisition und Projektmanagement; Projekterfahrung mit kleinen und mittleren Unternehmen;
Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Personen, Eigenerklärungen zur Verwendung:
Aus den jeweiligen Nachweisen muss hervorgehen, dass der Projektleiter zumindest über einen akademischen Abschluss sowie über eine mindestens 3-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung verfügt. Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt werden wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann. Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass dieser Mitarbeiter in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt werden wird.
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
05.09.2019
23:59
- Deutsch (DE)
4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
09.09.2019
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Das Angebot, der ausgefüllte Preiskatalog, eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich (elektronisch bzw. handschriftlich) zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto anzugeben (vgl. Anlage 1). Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Nicht form- und fristgerecht sowie unvollständig eingehende Angebote und Angebote, welche Änderungen am Preisblatt/Preiskatalog, den Anlagen oder am Projektleitfaden beinhalten, finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GAB_NrLos_NameFirma
Beachten Sie auch das pdf-Dokument „Erläuterung“.
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
15.07.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.