Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Trefferanzeige
B 16.41 - 4310/18/VV : 1
Militärische elektronische Systeme (35700000)
Lieferauftrag
Elektronische Treffererfassung und Trefferlagenanzeige
Systeme für elektronische Kampfführung und elektronische Gegenmaßnahmen (35730000)
Köln (DEA2)
Nähe Köln Porz - Wahner Heide
Ausstattung von zwei Outdoorschießständen inkl. Aufbau, Installation, Schulung mit Laufzielanlage und mobilen Klappfallanlagen. Jeder Zielträger ist mit elektronischer Treffererfassung und Trefferlagenanzeige (LOMAH) ausgestattet.
Laufzeit in Monaten:60
Fortführung des optionalen Wartungsvertrages für Hard- und Software zum entsprechenden System möglich.
ja
Option 1: zugehöriger Wartungsvertrag
Option 2: zwei weitere mobile Klappfallanlagen mit LOMAH
Option 3: mobile Laufzielanlage mit LOMAH
Die Optionen gehen in die Wertung ein.
Die Auftraggeberin ist nicht zu Abnahme verpflichtet.
nein
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Anlage werden vor Auftragsvergabe an einer Testanlage überprüft. (Näheres in der Vergabeunterlage)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
keine
Nach Beauftragung geben Sie innerhalb von 14 Tagen Ihren Zeitplan (max. 120 Tage) mit Meilensteinen ab. In enger Abstimmung mit den Vertretern des Bedarfsträgers bauen Sie die Komponenten der Schießanlage auf und nehmen sie in Betrieb. Ihre dokumentierten Tests werden in deutscher Sprache in Kopie an den Bedarfsträger übergeben. Wenn Ihr Inbetriebnahme-Test erfolgreich abgeschlossen ist, melden Sie bitte die Güteprüfung beim Beschaffungsamt an. Vertreter der Bedarftsräger und des Beschaffungsamtes werden mit Ihnen gemeinsam innerhalb von 14 Tagen eine Güteprüfung durchführen. Sie erhalten eine Kopie des Berichtes. Sind alle Anforderungen erfüllt, dient dieser als zahlungsbegründende Unterlage und Sie können Ihre Rechnung stellen. Kleine Nachbesserungen sind in der Regel nicht zahlungsbehindernd. Größere Nachbesserungen erfordern eine erneute Güteprüfung des betreffenden Umfangs.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
02.10.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.01.2020
29.08.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Unklarheiten stellen Sie Ihre Fragen im Verlauf der Vergabe bitte schriftlich über die e-Vergabe-Plattform. Die Fragen und Antworten erhalten Sie und Ihre Mitbieter ebenfalls über dieses Kommunikationsmedium. Die Angebotsphase ist in diesem Verfahren verlängert, um Ihnen ausreichend Zeit zur Kalkulation zu geben.
Zwei bis drei Wochen nach Beginn des Verfahrens wird ein Besichtigungstermin bekanntgegeben. Melden Sie Ihr Interesse über die e-Vergabeplattform an. Sie erhalten dann den genauen Termin, die Adresse und Anfahrtshinweise. Die Wahrnehmung dieses Termins ist zur Angebotsabgabe verpflichtend.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
16.07.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.