Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Standardisierung der IT-Sicherheit
B 14.27 - 0358/19/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Unterstützung in der Standardisierung der IT-Sicherheit
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
DEUTSCHLAND (DE)
Fachliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Standardisierung der IT-Sicherheit für das BSI
Laufzeit in Monaten:24
2 x 12 Monate Verlängerungsoption
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Der Bieter muss bestätigen, dass keine Gründe (z.B. einschlägige Verflechtungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern) vorliegen, welche die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Leistungserbringung gefährden könnten.
Die Anlagen 'Unternehmensdaten' und 'Unternehmensdarstellung' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 1,5 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen.
Die Anlage "Formular Referenz" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Dabei sind vom Bieter mind. drei Referenzprojekte aufzuzeigen, die allesamt ab Januar 2010 oder später geleistet wurden.
Die Referenzen müssen einen zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Umfang und Leistungsinhalt aufweisen. Dabei sind Erfahrungen in den folgenden Tätigkeitsfeldern zu den u.g. Themenfeldern mithilfe der Referenzen nachzuweisen.
Tätigkeitsfelder:
1. Entwicklung neuer Kriterien, Verfahren und Werkzeuge für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten und für die Prüfung und Bewertung der Konformität im Bereich der IT-Sicherheit
2. Sammeln und Auswerten von Informationen über technologische Entwicklungen und neu entstehende Bedrohungsszenarien
3. Sitzungsteilnahme in internationalen Gremien und sehr gute Kenntnisse über die Arbeitsweise internationaler Gremien
4. Entwicklung sicherheitstechnischer Anforderungen an die einzusetzende Informationstechnik des Bundes und an die Eignung von Auftragnehmern im Bereich von Informationstechnik mit besonderem Schutzbedarf
5. Erarbeitung von Beiträgen wie Normentwürfe, Kommentarbeiträge, Projektanträge o.ä. in nationalen oder internationalen Gremien
6. Übernahme von Funktionen in den Normungsgremien wie Arbeitsgruppenleiter, Editor, Rapporteur, Liasion-Officer o .ä.
Themenfelder:
• Sicherheitsnormen für mobile Anwendungen
• Mobile elektronische Identitäten und Authentifizierungsverfahren
• Digitale Anwendungsbereiche, die in ihrer Sicherheitsarchitektur IT-Sicherheitselemente verwenden
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden zu benennen.
Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im für die Ausschreibung relevanten Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 6 Personen pro Jahr betragen.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die "No-Spy-Klausel" im Vertragsentwurf hingewiesen.
Der Bieter muss sich bereiterklären, bei Bedarf die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätigen Personen einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) zu unterziehen (Level 2 oder höher).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
05.09.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.10.2019
22.08.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
16.07.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.