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Ausschreibungsdetails

Unterstützung bei der Standardisierung der IT-Sicherheit (B 14.27 - 0358/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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18.07.2019 (letzte Änderung am 27.08.2019)

05.09.2019 11:30

05.09.2019 11:30

B 14.27 - 0358/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

27.08.2019 08:23

2019/S 137-337637

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: DEUTSCHLAND (DE)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-2954
Fax: +49 2289910610-2954

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Unterstützung bei der Standardisierung der IT-Sicherheit

B 14.27 - 0358/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Unterstützung in der Standardisierung der IT-Sicherheit

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Fachliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Standardisierung der IT-Sicherheit für das BSI

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

2 x 12 Monate Verlängerungsoption

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Der Bieter muss bestätigen, dass keine Gründe (z.B. einschlägige Verflechtungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern) vorliegen, welche die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Leistungserbringung gefährden könnten.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Anlagen 'Unternehmensdaten' und 'Unternehmensdarstellung' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 1,5 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Anlage "Formular Referenz" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Dabei sind vom Bieter mind. drei Referenzprojekte aufzuzeigen, die allesamt ab Januar 2010 oder später geleistet wurden.

Die Referenzen müssen einen zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Umfang und Leistungsinhalt aufweisen. Dabei sind Erfahrungen in den folgenden Tätigkeitsfeldern zu den u.g. Themenfeldern mithilfe der Referenzen nachzuweisen.

Tätigkeitsfelder:

1. Entwicklung neuer Kriterien, Verfahren und Werkzeuge für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten und für die Prüfung und Bewertung der Konformität im Bereich der IT-Sicherheit

2. Sammeln und Auswerten von Informationen über technologische Entwicklungen und neu entstehende Bedrohungsszenarien

3. Sitzungsteilnahme in internationalen Gremien und sehr gute Kenntnisse über die Arbeitsweise internationaler Gremien

4. Entwicklung sicherheitstechnischer Anforderungen an die einzusetzende Informationstechnik des Bundes und an die Eignung von Auftragnehmern im Bereich von Informationstechnik mit besonderem Schutzbedarf

5. Erarbeitung von Beiträgen wie Normentwürfe, Kommentarbeiträge, Projektanträge o.ä. in nationalen oder internationalen Gremien

6. Übernahme von Funktionen in den Normungsgremien wie Arbeitsgruppenleiter, Editor, Rapporteur, Liasion-Officer o .ä.

Themenfelder:

• Sicherheitsnormen für mobile Anwendungen

• Mobile elektronische Identitäten und Authentifizierungsverfahren

• Digitale Anwendungsbereiche, die in ihrer Sicherheitsarchitektur IT-Sicherheitselemente verwenden

Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden zu benennen.

Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im für die Ausschreibung relevanten Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 6 Personen pro Jahr betragen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die "No-Spy-Klausel" im Vertragsentwurf hingewiesen.

Der Bieter muss sich bereiterklären, bei Bedarf die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätigen Personen einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) zu unterziehen (Level 2 oder höher).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

05.09.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.10.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.08.2019

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

16.07.2019



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

21.08.2019


22.08.2019




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