Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Befragung TransFAR: Eritrean and Syrian Refugees in Germany
B 13.17 - 0395/19/VV:1
Meinungsumfragen (79320000)
Lieferauftrag
Befragung "TransFAR: Forced Migration and Transnational
Family Arrangements - Eritrean and Syrian Refugees in Germany"
DEUTSCHLAND (DE)
Befragung "TransFAR: Forced Migration and Transnational Family Arrangements - Eritrean and Syrian Refugees in Germany"
Laufzeit in Monaten:16
ja
Aufstockung der zu realisierenden CAPI/CASI-Interviews in jeder Gruppe um 100 auf insgesamt 200 zusätzliche CAPI/CASI-Interviews
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Erklärung ist vollständig auszufüllen und in Textform nach § 126b BGB (d.h. mit lesbarer Erklärung versehen, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden) mit dem Angebot abzugeben.
2. Regelungen für den Einsatz von Drittunternehmen und Bietergemeinschaften
Auf Punkt 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen wird verwiesen.
3. Unterauftragnehmer
Auf Punkt 3.2. insbesondere 3.3.2. der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen wird verwiesen. Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie die Ersetzung verlangen.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter hat dem Angebot eine Erklärung beizufügen, in der er sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung mit dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung abschließen und die darin getroffenen Festlegungen einzuhalten.
Referenzen
Bitte benennen und beschreiben Sie mindestens zwei mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Erhebungen, die Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren im Bereich Sozialwissenschaften durchgeführt hat, bzw. gegenwärtig durchführt. Als Referenzprojekte kommen nur Umfragen in Betracht, die jeweils mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
• das Projekt weist eine Ausländer-/Migrantenbefragung auf;
• das Projekt wurde/wird CAPI-gestützt durchgeführt;
Die benannten Referenzprojekte müssen nicht im Einzelnen, sondern insgesamt beide Kriterien erfüllen.
Zu den Referenzen müssen zusätzlich folgende Angaben gemacht werden:
• Name des Auftraggebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit
• Auftragswert
• Zeitraum der Auftragsausführung/Beginn der Vertragslaufzeit
Qualitätsstandards
Bitte benennen Sie die wissenschaftlichen Qualitätsstandards (z.B. Qualitätsstandard des ADM, Kodex der ESOMAR, ISO Norm 20252 oder Qualitätsstandards vergleichbarer Art), zu denen sich Ihr Unternehmen verpflichtet hat.
Angaben zum Projektpersonal
Machen Sie bitte zu den folgenden Punkten Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine adäquate wissenschaftliche Ausbildung.
• Angaben zum Interviewerstab, d.h. Anzahl, Qualifikation und Struktur der Interviewer unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen der Mehrsprachigkeit und der Erfahrungen mit CAPI.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.08.2019
11:30
- Deutsch (DE)
07.10.2019
14.08.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
10.07.2019
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.