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Ausschreibungsdetails

Herstellung und Lieferung von Kugelschreibern im Corporate Design des Deutschen Bundestages (ZR5-1133-2019-109-14-IK1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.07.2019

14.08.2019 12:00

14.08.2019 12:00

ZR5-1133-2019-109-14-IK1

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

10.07.2019 15:30

2019/S 132-323464

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift:Platz der Republik 1
Postleitzahl:11011
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-227-33234
Fax:+49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Herstellung und Lieferung von Kugelschreibern im Corporate Design des Deutschen Bundestages

ZR5-1133-2019-109-14-IK1

II.1.2)
CPV-Code

Kugelschreiber (30192121)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Auftrag gegebenen Kugelschreiber in folgender Qualität herzustellen und zu liefern:

Die Kugelschreiber müssen eine hohe Belastungsfähigkeit aufweisen. Diese kennzeichnet sich durch einen haltbaren Clip, den Auftriebsmechanismus der Druckfeder sowie durch die Robustheit des Kugelschreibers im Allgemeinen. Die Funktionalität der Kugelschreiber ist durch ein sauberes Schriftbild und einen gleichmäßigen Tintenfluss zu gewährleisten. Im Sinne der Bedienungsfreundlichkeit der Kugelschreiber ist eine einfache Handhabung und ein unkomplizierter Minenwechsel maßgeblich und aufzuweisen.

Pro Jahr wird eine Mindestabnahme von 100.000 Stück garantiert. Die Mindestabnahme von 100.000 Stück ist einmal jährlich zu liefern. Die Auftraggeberin kann Bestellungen (Nachlieferungen) im Umfang von je 10.000 Stück in Auftrag geben.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Kugelschreiber (30192121)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Deutscher Bundestag

Referat IK 1 Besucherdienst

Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1

10117 Berlin

Lager des Deutschen Bundestages

Firma IBRo Versandservice

Ahornring 1

18184 Roggentin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die in Auftrag gegebenen Kugelschreiber in folgender Qualität herzustellen und zu liefern:

Die Kugelschreiber müssen eine hohe Belastungsfähigkeit aufweisen. Diese kennzeichnet sich durch einen haltbaren Clip, den Auftriebsmechanismus der Druckfeder sowie durch die Robustheit des Kugelschreibers im Allgemeinen. Die Funktionalität der Kugelschreiber ist durch ein sauberes Schriftbild und einen gleichmäßigen Tintenfluss zu gewährleisten. Im Sinne der Bedienungsfreundlichkeit der Kugelschreiber ist eine einfache Handhabung und ein unkomplizierter Minenwechsel maßgeblich und aufzuweisen.

Objekt:

- Druckkugelschreiber mit gleichmäßiger Drückermechanik mit Aufdruck der Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Material:

- Metall (abriebfeste Chromteile)

Mine:

- blau- oder schwarzschreibende Metall-Großraummine, auswechselbar, mit sauberen Schriftbild und gleichmäßigen Tintenfluss;

- Schreibleistung nach DIN 12757-2, dokumentengeeignet nach ISO 12575, Tinte M-Pyrol frei, Austrocknungsschutz nach ISO 554 oder vergleichbar

Gehäuse:

- schlanke Form ohne optische Unterbrechung am Schaft, als Unterbrechung zählt zum Beispiel auch eine Griffzone mit Ringen oder Elementen aus Gummi;

- in drei unterschiedlichen Farben überzogen oder lackiert (schwarz (HKS 88), silbern (HKS 99), weiß) in schwarzer und silberner Farbe matte Erscheinung, in weißer Farbe glänzende oder matte Erscheinung, die drei Varianten dürfen sich nur in der äußeren Farbe, ansonsten aber nicht unterscheiden;

- Spitze, Clip und Druckknopf getrennt voneinander, bei allen Farbvarianten in silbern

Ausmaße:

- Länge ca. 130 mm -145 mm;

- Durchmesser Gehäuse ca. 8-10 mm (gleichbleibend ohne Wölbung)

Aufdruck:

- Der Aufdruck muss abriebfest sein.

- Bildwortmarke des Deutschen Bundestages (Bundesadler und Schriftzug Deutscher Bundestag in Schriftart Melior Com) rechts vom Clip im 120° Winkel (ggf. abweichender Aufdruck bei Teilauflagen) in der Größe 10 oder 12 mm, zentrierte Ausrichtung (gleicher Abstand zur Spitze bzw. Druckknopf) in schwarz (HKS 88): bei den Gehäusefarben silbern und weiß in silbern (HKS 99): bei der Gehäusefarbe schwarz

Pro Jahr wird eine Mindestabnahme von 100.000 Stück garantiert. Die Mindestabnahme von 100.000 Stück ist einmal jährlich zu liefern. Die Auftraggeberin (AG) kann Bestellungen (Nachlieferungen) im Umfang von je 10.000 Stück in Auftrag geben. Ein vertraglicher Anspruch seitens des AN auf Nachlieferungen, die über die jährliche Mindestabnahme von 100.000 Stück hinausgeht, besteht nicht. Es ist möglich, dass die drei verschiedenen Farbvarianten innerhalb der jeweiligen Gesamtlieferung in drei unterschiedlichen Mengen zu liefern sind. Die AG achtet auf die gleichmäßige Inanspruchnahme der drei verschiedenen Farbvarianten innerhalb der jährlichen Mindestabnahme von 100.000 Stück. Sofern die AG Nachlieferungen in Auftrag gibt, ist pro Nachlieferung ausschließlich eine Farbvariante zu wählen. Ein Mengengerüst findet auf Nachlieferungen nicht statt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.10.2019

30.09.2021

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Der Vertrag kann seitens der Auftraggeberin um 2 x 1 Jahr verlängert werden.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Mit der Angebotsabgabe ist als Muster ein Kugelschreiber entsprechend der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben in der Gehäusefarbe schwarz (HKS 88) mit dem Aufdruck "Deutscher Bundestag" in silber (HKS 99 K) mit dem Schrifttyp - soweit vorhanden - Melior Com oder ansonsten Georgia in der Größe 10 oder 12 mm vorzulegen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister

-Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.

- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers

- Mit der Angebotsabgabe ist als Muster ein Kugelschreiber entsprechend der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben in der Gehäusefarbe schwarz mit dem Aufdruck "Deutscher Bundestag" in silber (HKS 99 K) mit dem Schrifttyp - soweit vorhanden - Melior Com oder ansonsten Georgia in der Größe 10 oder 12 mm vorzulegen. Muster müssen getrennt vom Angebot vor dem Ende der Angebotsfrist postalisch eingehen. Sie müssen als Bestandteil des Angebotes gekennzeichnet werden. Dafür ist die mit den Vergabeunterlagen heruntergeladene Beschriftung zur Übersendung von Mustern außen auf den Umschlag/das Paket zu kleben. Der Kugelschreiber ist zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen. Der Kugelschreiber wird gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 VgV nicht nachgefordert. Ein nicht eingereichter Kugelschreiber führt zum Ausschluss des Angebotes.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.08.2019

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.09.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.08.2019

11:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.

-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.

-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

-Mit der Angebotsabgabe ist als Muster ein Kugelschreiber entsprechend der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben in der Gehäusefarbe schwarz mit dem Aufdruck "Deutscher Bundestag" in silber (HKS 99 K) mit dem Schrifttyp - soweit vorhanden - Melior Com oder ansonsten Georgia in der Größe 10 oder 12 mm vorzulegen. Muster müssen getrennt vom Angebot vor dem Ende der Angebotsfrist postalisch eingehen. Sie müssen als Bestandteil des Angebotes gekennzeichnet werden. Dafür ist die mit den Vergabeunterlagen heruntergeladene Beschriftung zur Übersendung von Mustern außen auf den Umschlag/das Paket zu kleben. Der Kugelschreiber ist zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen. Der Kugelschreiber wird gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 VgV nicht nachgefordert. Ein nicht eingereichter Kugelschreiber führt zum Ausschluss des Angebotes.

-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

08.07.2019



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