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Ausschreibungsdetails

Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.07.2019

16.08.2019 11:00

16.08.2019 11:00

VIII 1 1400/27 VSBG 15/2019

Bundesamt für Justiz

07.08.2019 10:56

2019/S 131-322020

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Justiz
Postanschrift:Adenauerallee 99-103
Postleitzahl:53113
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E

VIII 1 1400/27 VSBG 15/2019

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Ge-setze (VSBG-E) zu beleihen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Verfahren statt. Beginn der Leistungserbringung ist der 1. Januar 2020. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren bis zum 31.12.2023. Ausgeschrieben wird somit ein Dienstleistungsvertrag. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufgabe der Universalschlichtungsstelle gemäß §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E.

Bei der Aufgabe der Universalschlichtung handelt es sich um eine sog. Auffangschlichtung. Die Zuständigkeit einer branchenspezifischen Schlichtungsstelle geht der Zuständigkeit der Universalschlichtungsstelle stets vor. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist dann zuständig, wenn keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle für die Beilegung des Rechtsstreits zur Verfügung steht. Ist dagegen die Zuständigkeit einer Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstellen gegeben, kann der Verbraucher wählen, ob er sich mit seiner Beschwerde an die Universalschlichtungsstelle des Bundes oder an eine Allgemeine Ver-braucherschlichtungsstelle wendet.

Die Universalschlichtungsstelle ist zudem auch dann zuständig, wenn ein Verbraucher im Nachgang zu einem rechtskräftig abgeschlossenen Musterfeststellungsverfahren, an dem er sich beteiligt hat, die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragt und keine für die Streitigkeit zuständige, branchenspezifi-sche Verbraucherschlichtungsstelle existiert.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2020

31.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Öffentliche Aufträge werden nach § 122 Absatz 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit der Eignungsprüfung wird untersucht, ob der Bieter (einschließlich aller Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe nach § 47 VgV) diese Anforderungen erfüllt. Die Eignungsprüfung stellt eine eigene Prüfung dar, die von der materiellen Prüfung des vorgelegten Angebots zu unterscheiden ist. Zunächst ist festzuhalten, dass kein Ausschluss nach §§ 123 oder 124 GWB greift. Dazu reicht in der Regel die Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Eigenerklärung nach Punkt 9.1. der Vergabeunterlage aus.

Die erlaubte Berufsausübung muss dargelegt werden, z.B. durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates der Niederlassung des Bieters. Etwaig erforderliche Berechtigungen oder Mitgliedschaften für die Erbringung der Dienstleistung im Herkunftsstaat des Bieters müssen belegt werden. vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angegeben werden muss der Jahresumsatz des Bieters in den drei vergangenen Jahren insgesamt und speziell im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Dazu müssen auch aussagekräftige Bilanzen vorgelegt werden. Die Bewertung der kontoführenden Bank des Bieters über die finanziellen Beziehungen zum Bieter in den vergangenen drei Jahren muss in Form einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als drei Monate) beigefügt werden, vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.

Als Nachweis des Bestehens einer (Berufs- oder Betriebs-) Haftpflichtversicherung ist eine Bescheinigung der Versicherung vorzulegen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist am 16. August 2019 um 11:00 Uhr nicht älter als 6 Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssumme pro Schadensfall ausweisen (Eigenerklärung in Abschnitt 9.8). Eine Begrenzung der Anzahl der jährlich abgesicherten Schadensfälle ist möglich.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Es müssen zur Darlegung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die zur Verfügung stehenden personellen und technischen Mittel, damit der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, dargelegt werden. Darzulegen ist auch, in inwieweit im Hinblick auf den Auftrag ausreichende Erfahrungen gegeben sind, vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

16.08.2019

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

18.11.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.08.2019

11:00

Bonn

Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

08.07.2019



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