Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Befragung Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020
B 13.17 - 0059/19/VV : 1
Meinungsumfragen (79320000)
Lieferauftrag
Befragung "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020"
DEUTSCHLAND (DE)
Siehe Leistungsbeschreibung
Laufzeit in Monaten:27
ja
Die Auftraggeberin erhält das Recht, den Auftragnehmer mit insgesamt 19 Optionen zu beauftragen, die in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen genannt werden.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Erklärung ist vollständig auszufüllen und in Textform nach § 126b BGB (d.h. mit lesbarer Erklärung versehen, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden) mit dem Angebot abzugeben.
2. Regelungen für den Einsatz von Drittunternehmen und Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sowie der Einsatz von Drittunternehmen im Wege der Eignungsleihe sind zugelassen. Dabei ist hinsichtlich der Planung und Umsetzung sozialwissenschaftlicher Methoden ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Im Übrigen wird auf Punkt 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3. Unterauftragnehmer
Die Aufteilung eines Teils der zu vergebenden Leistung und seine vollständige oder teilweise Vergabe an Unterauftragnehmer sind zulässig. Betrifft die Leistung der Unterauftragnehmer die Umsetzung sozialwissenschaftlicher Methoden, so ist die erforderliche Einheitlichkeit des Vorgehens bei der Erbringung der betreffenden Teilleistung als Ganzes sicherzustellen. Zudem wird auf Punkt 3.2., insbesondere 3.3.2., der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen. Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie die Ersetzung verlangen.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter hat dem Angebot eine Erklärung beizufügen, in der er sich verpflichtet, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/680 Polizei/Justiz (DS_RL)) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Teil 3, zu unterzeichnen und die darin getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung einzuhalten.
Referenzen
Bitte benennen und beschreiben Sie mindestens zwei mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Erhebungen, die Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren durchgeführt hat, bzw. gegenwärtig durchführt. Als Referenzprojekte kommen nur Erhebungen in Betracht, die jeweils mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
1. Das Projekt beinhaltete bzw. beinhaltet eine große sozialwissenschaftliche schriftlich-postalische Befragung mit einer Brutto-Stichprobengröße von mindestens 5.000.
2. Das Projekt umfasste bzw. umfasst die Ziehung einer bundesweiten Melderegister-Stichprobe, die in einer großen Anzahl von Gemeinden (mindestens 200) gezogen wurde; die Stichprobenziehung wurde/wird von Ihrem Unternehmen durchgeführt.
3. Das Projekt beinhaltete bzw. beinhaltet die Durchführung einer sozialwissenschaftlichen Online-Befragung.
4. Im Rahmen des Projektes wurde bzw. wird eine Befragung von Personen mit Migrationshintergrund durchgeführt.
Die benannten Referenzprojekte müssen in Summe alle Kriterien abdecken.
Zu den Referenzen müssen zusätzlich folgende Angaben gemacht werden:
• Name des Auftraggebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit
telefonischer Erreichbarkeit
• Auftragswert
• Zeitraum der Auftragsausführung/Beginn der Vertragslaufzeit
Qualitätsstandards
Bitte benennen Sie die wissenschaftlichen Qualitätsstandards (z. B. Qualitätsstandard des ADM, Kodex der ESOMAR, ISO Norm 20252 oder Qualitätsstandards vergleichbarer Art), zu denen sich Ihr Unternehmen verpflichtet hat.
Angaben zum Projektpersonal
Machen Sie bitte zu den folgenden Punkten Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer
Projekte. Erwartet wird eine adäquate wissenschaftliche Ausbildung.
• Personal, das für die Stichprobenziehung verantwortlich ist, sowie den mit der
Bereinigung und Gewichtung der Daten betrauten Mitarbeitern einschließlich der jeweiligen Qualifikation und Angaben über Erfahrungen bei der Durchführung
vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine adäquate Ausbildung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.08.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.09.2019
14.08.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
09.07.2019