Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Hochleistungsdrucker monochrom und color
342-2019-0122
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Lieferauftrag
Anmietung von fünf Hochleistungsdruckern monochrom sowie eines Hochleistungsdrucker color zur Miete
Ja
alle Lose
Hochleistungs-Color-Produktionsdrucksystem
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Münster (DEA3)
Ein Hochleistungs-Color-Produktionsdrucksystem (Scanner, Kopierer, Drucker, Bookletmaker) zur Miete einschließlich Wartung für die Dauer von 36 Monaten, beginnend am 01.12.2019 am Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in 48161 Münster.
Der Vertrag kann einmalige um weitere -12- Monate verlängert werden. Die Verlängerung bedarf der Gegenseitigen Zustimmung.
01.12.2019
30.11.2022
Der Vertrag kann einmalige um weitere -12- Monate verlängert werden. Die Verlängerung bedarf der Gegenseitigen Zustimmung.
nein
nein
Fünf Hochleistungsdrucker monochrom
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Münster (DEA3)
Abschluss eines Vertrages über die Miete einschließlich Wartung von fünf Hochleistungsdruckern monochrom für die Dauer von 36 Monaten beginnend mit dem 01.12.2019 an unterschiedlichen Standorten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Zollverwaltung.
Der Vertrag kann einmalige um weitere -12- Monate verlängert werden. Die Verlängerung bedarf der Gegenseitigen Zustimmung.
01.12.2019
30.11.2022
Der Vertrag kann einmalige um weitere -12- Monate verlängert werden. Die Verlängerung bedarf der Gegenseitigen Zustimmung.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Datenblätter, Prospekte, Benutzerhandbücher, Bedienungs- oder Betriebsanleitungen etc. zum Nachweis der technischen Daten der angebotenen Geräte
Konformitätserklärung / Eigenerklärung oder anderer Dokumente wie Datenblätter, Prospekte, Benutzerhandbücher, Bedienungs- oder Betriebsanleitungen etc. zum Nachweis der CE-Kennzeichnung
Bescheinigung über das Vorliegen der entsprechenden Umweltzertifikate (sofern vorhanden)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
03.09.2019
10:00
- Deutsch (DE)
30.11.2019
03.09.2019
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
05.08.2019
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