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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Gemeinde Sülzetal - Kita "Spatzennest" Langenweddingen - TA Planung AG 1-3

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07.07.2019

06.08.2019 10:00

06.08.2019 10:00

Gemeinde Sülzetal_TA-Planung AG 1-3_Kita

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

07.07.2019 16:15

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Gemeinde Sülzetal
Postanschrift:Alte Dorfstraße 26
Postleitzahl:39171
Ort:Sülzetal
NUTS:Börde (DEE07)
Land:Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung:SALEG Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft
Postanschrift:Turmschanzenstraße 26
Postleitzahl:39114
Ort:Magdeburg
NUTS:Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 391-8503459
Fax:+49 391-8503401
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Gemeinde Sülzetal - Kita "Spatzennest" Langenweddingen - TA Planung AG 1-3

Gemeinde Sülzetal_TA-Planung AG 1-3_Kita

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Sülzetal beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus einer Kindertagesstätte in Langenweddingen.

Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach

Teil 4, Abschnitt 2, HOAI - für die Leistungsphasen 4 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 3 nach § 53 HOAI und

Bauphysik HOAI Anlage 1 Leistungsbild Bauphysik 1.2.2 sein.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Börde (DEE07)

Langestraße

Langenweddingen

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Gemeinde Sülzetal ist Träger der Kindertagesstätte in Langenweddingen. Der bestehende Kitakomplex ist

für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit aktuellen pädagogischen Anforderungen nicht mehr geeignet.

Die Gemeinde Sülzetal beabsichtigt daher, die Errichtung eines Neubaus. Auf dem dafür vorgesehenen

Grundstück befindet sich derzeit noch ein Gebäudekomplex, welcher bis vor kurzem noch als Kita genutzt

wurde. Es ist vorgesehen die Gebäude noch vor Baubeginn des Neubaus abzubrechen. Der Abbruch ist bereits

geplant und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe.

Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach

Teil 4, Abschnitt 2, HOAI - für die Leistungsphasen 4 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 3 nach § 53 HOAI und

Bauphysik HOAI Anlage 1 Leistungsbild Bauphysik 1.2.2 sein.

Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die

Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der

hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht. Gegebenenfalls werden

hier Nachforderungen durch die Bauordnungsbehörde formuliert, die mit Erbringung der Leistungsphase

4 einzureichen sind. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung

sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 298.000,00 EUR brutto für die

Kostengruppen 410 bis 430 ist einzuhalten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

15.08.2019

01.07.2021

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, HOAI - für die Leistungsphasen 4 bis

9 für die Anlagengruppen 1 bis 3 nach § 53 HOAI und Bauphysik HOAI Anlage 1 Leistungsbild Bauphysik 1.2.2

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:

Stufe 1: LP 4 bis 8,

Stufe 2: LP 9.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

STARK III - ELER

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1) Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, ob Nachunternehmer eingesetzt werden;

2) Nachweis des Berufsstandes durch Qualifikationsnachweis.

Eine genaue Beschreibung der Kriterien ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige

Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung

Ingenieur berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier

verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche

Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

Ist die Berufsbezeichnung Ingenieur in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche

Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien

2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die

Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des

Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im

Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie

nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen

Finanzierungshilfen der EU ergeben.

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches die Ausführung des Auftrages verantwortlich sein soll,

muss zur Leistungserbringung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2019/S 045-103373

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

06.08.2019

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

06.08.2019

10:00

SALEG Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

Turmschanzenstraße 26

39114 Magdeburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1)Das Angebot und alle geforderten Unterlagen sind in deutscher Schrift und gut lesbar ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Posteingang an.

2) Unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung

Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere

Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren. Die Z-Bau

Unterlage ist unter der in II.2.4) genannten Adresse abrufbar.

3) Etwaige Fragen Verfahren sind in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten

unter I.3 - SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind

öffentlich unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seite einsehbar.

4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlags-kriterien sowie die

Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der

in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle (Saale)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 345-5141529
Fax:+49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer

2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

05.07.2019



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