Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=268266Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Sülzetal - Kita "Spatzennest" Langenweddingen - TA Planung AG 1-3
Gemeinde Sülzetal_TA-Planung AG 1-3_Kita
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Dienstleistungen
Die Gemeinde Sülzetal beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus einer Kindertagesstätte in Langenweddingen.
Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach
Teil 4, Abschnitt 2, HOAI - für die Leistungsphasen 4 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 3 nach § 53 HOAI und
Bauphysik HOAI Anlage 1 Leistungsbild Bauphysik 1.2.2 sein.
Börde (DEE07)
Langestraße
Langenweddingen
Die Gemeinde Sülzetal ist Träger der Kindertagesstätte in Langenweddingen. Der bestehende Kitakomplex ist
für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit aktuellen pädagogischen Anforderungen nicht mehr geeignet.
Die Gemeinde Sülzetal beabsichtigt daher, die Errichtung eines Neubaus. Auf dem dafür vorgesehenen
Grundstück befindet sich derzeit noch ein Gebäudekomplex, welcher bis vor kurzem noch als Kita genutzt
wurde. Es ist vorgesehen die Gebäude noch vor Baubeginn des Neubaus abzubrechen. Der Abbruch ist bereits
geplant und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe.
Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach
Teil 4, Abschnitt 2, HOAI - für die Leistungsphasen 4 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 3 nach § 53 HOAI und
Bauphysik HOAI Anlage 1 Leistungsbild Bauphysik 1.2.2 sein.
Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der
hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht. Gegebenenfalls werden
hier Nachforderungen durch die Bauordnungsbehörde formuliert, die mit Erbringung der Leistungsphase
4 einzureichen sind. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung
sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 298.000,00 EUR brutto für die
Kostengruppen 410 bis 430 ist einzuhalten.
15.08.2019
01.07.2021
ja
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, HOAI - für die Leistungsphasen 4 bis
9 für die Anlagengruppen 1 bis 3 nach § 53 HOAI und Bauphysik HOAI Anlage 1 Leistungsbild Bauphysik 1.2.2
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LP 4 bis 8,
Stufe 2: LP 9.
ja
STARK III - ELER
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, ob Nachunternehmer eingesetzt werden;
2) Nachweis des Berufsstandes durch Qualifikationsnachweis.
Eine genaue Beschreibung der Kriterien ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige
Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung
Ingenieur berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier
verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche
Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Ist die Berufsbezeichnung Ingenieur in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche
Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien
2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des
Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im
Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie
nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen
Finanzierungshilfen der EU ergeben.
Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches die Ausführung des Auftrages verantwortlich sein soll,
muss zur Leistungserbringung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
2019/S 045-103373
06.08.2019
10:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
06.08.2019
10:00
SALEG Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Turmschanzenstraße 26
39114 Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1)Das Angebot und alle geforderten Unterlagen sind in deutscher Schrift und gut lesbar ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Posteingang an.
2) Unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung
Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere
Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren. Die Z-Bau
Unterlage ist unter der in II.2.4) genannten Adresse abrufbar.
3) Etwaige Fragen Verfahren sind in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten
unter I.3 - SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind
öffentlich unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlags-kriterien sowie die
Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der
in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
05.07.2019