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Ausschreibungsdetails

Mobilfunkendgeräte: Outdoor-Mobiltelefone (Los 2) (ZIB 12.03 - 9933/18/VV : 3)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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06.07.2019 (letzte Änderung am 05.08.2019)

12.08.2019 11:30

12.08.2019 11:30

ZIB 12.03 - 9933/18/VV : 3

Beschaffungsamt des BMI

05.08.2019 16:00

2019/S 130-318323

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Zentralstelle für IT-Beschaffung
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Mobilfunkendgeräte: Outdoor-Mobiltelefone (Los 2)

ZIB 12.03 - 9933/18/VV : 3

II.1.2)
CPV-Code

Mobilfunkgeräte (32250000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über " Outdoor-Mobiltelefone und Zubehör"

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Gesamtes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Mobilfunkendgeräte"- Los 2: Outdoor-Mobiltelefone und Zubehör"

Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt zwei Losen.Die zwei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in zwei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.

Das weitere Los lautet:

Los 1: Einfache Mobilfunkendgeräte und Zubehör (VV : 2)

Das Los 1 finden Sie in dem weiteren Vergabeverfahren/

Ausschreibung zu Mobilfunkendgeräten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Dieser Rahmenvertrag verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom

Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).

Hierzu dient das Formular "21_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines

polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.

Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe)

muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bitte tragen Sie in das Formular "22_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument "17_Unternehmenszahlen" auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben Sie die Summe der aufaddierten Unternehmenszahlen an und weisen Sie zusätzlich die Zahlen je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die Summenbeträge der jeweiligen Gesamtkonstellation.

Der einschlägige Geschäftsbereich (Handel mit Mobilfunkendgeräten) muss bezogen auf die Jahre 2016, 2017 und 2018 folgende Mindestumsätze aufweisen:

Los 1 "Einfache Mobilfunkendgeräte und Zubehör" - 500.000 Euro

Los 2 "Outdoor-Mobiltelefone und Zubehör" - 600.000 Euro

Wenn Sie sich auf mehrere Lose bewerben, addiert sich der Mindestumsatz entsprechend. Bei einer Bewerbung auf alle Lose muss ihr Unternehmen also einen Mindestjahresumsatz in dem Geschäftsbereich, in dem Bezugszeitraum, in Höhe von 1.100.000 Euro aufweisen.

Im Rahmen der Ausschreibung wird für jedes Los eine Mindestmitarbeiteranzahl bezogen auf den Handel mit Mobilfunkendgeräten, in den letzten drei Jahren(2016, 2017 und 2018 ) von jeweils 3 Beschäftigten gefordert.

Wenn Sie sich auf mehrer Lose bewerben, addiert sich die Mindestanzahl entsprechend. Bei einer Bewerbung auf alle Lose muss ihr Unternehmen also mindestens 6 Mitarbeiter in dem genannten Geschäftsbereich aufweisen.

Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "11_Bieterkonstellation" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.

Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche

Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular

"24_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen.

Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "20_Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch".

Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen,füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "23_Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bei Verfahren ohne Teilnahmewettbwerb erfolgt die Prüfung der Eignung im Rahmen der Angebotsprüfung. Grundlage sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung.

Eine weitergehende Bewertung der Eignungskriterien erfolgt nicht. Es wird nur geprüft, ob die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind.

Geeignet ist ein Bewerber/Bieter, der fachkundig und leistungsfähig im Sinne der von der Vergabestelle festgelegten Eignungskriterien ist und nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

12.08.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.10.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.08.2019

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Abrufberechtigt sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Behörden auch folgende Bedarfsträger:

Aktion Psychisch Kranke e.V.

Alexander von Humboldt-Stiftung

Bund der Vertriebenen

Bundesanstalt für den Digitalfunk von Behörden mit Sicherheitsaufgaben

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3, BIMASRM_5

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Bundesrechnungshof

Bundessozialgericht

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts

Deutsche Bundesbank

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI)

DRK-Suchdienst Standort Hamburg

Generaldirektion DO Dresden

Generalzolldirektion

Generalzolldirektion, Direktion IX, Bildungs-u.Wissenschaftszentrum, Dienstort Bleckede, Zollhundeschule

GZD - Hauptzollamt Berlin

Heinrich-Böll-Stiftung e. V.

ITZBund

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.

Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland

Nationale Anti Doping Agentur Deutschland

Nord-West Kavernengesellschaft mbH

Otto-von-Bismarck-Stiftung

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus

Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss Haus

Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Stiftung Wissenschaft und Politik

Unfallversicherung Bund und Bahn

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Bremen

Wasserstrassen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Minden

WSA-Stuttgart

WSA-Wilhelmshaven

Wasserstraßen-Neubauamt Datteln

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.07.2019



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