Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilfunkendgeräte: Outdoor-Mobiltelefone (Los 2)
ZIB 12.03 - 9933/18/VV : 3
Mobilfunkgeräte (32250000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über " Outdoor-Mobiltelefone und Zubehör"
DEUTSCHLAND (DE)
Gesamtes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Mobilfunkendgeräte"- Los 2: Outdoor-Mobiltelefone und Zubehör"
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt zwei Losen.Die zwei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in zwei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Das weitere Los lautet:
Los 1: Einfache Mobilfunkendgeräte und Zubehör (VV : 2)
Das Los 1 finden Sie in dem weiteren Vergabeverfahren/
Ausschreibung zu Mobilfunkendgeräten.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Dieser Rahmenvertrag verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular "21_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines
polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe)
muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "22_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument "17_Unternehmenszahlen" auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben Sie die Summe der aufaddierten Unternehmenszahlen an und weisen Sie zusätzlich die Zahlen je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die Summenbeträge der jeweiligen Gesamtkonstellation.
Der einschlägige Geschäftsbereich (Handel mit Mobilfunkendgeräten) muss bezogen auf die Jahre 2016, 2017 und 2018 folgende Mindestumsätze aufweisen:
Los 1 "Einfache Mobilfunkendgeräte und Zubehör" - 500.000 Euro
Los 2 "Outdoor-Mobiltelefone und Zubehör" - 600.000 Euro
Wenn Sie sich auf mehrere Lose bewerben, addiert sich der Mindestumsatz entsprechend. Bei einer Bewerbung auf alle Lose muss ihr Unternehmen also einen Mindestjahresumsatz in dem Geschäftsbereich, in dem Bezugszeitraum, in Höhe von 1.100.000 Euro aufweisen.
Im Rahmen der Ausschreibung wird für jedes Los eine Mindestmitarbeiteranzahl bezogen auf den Handel mit Mobilfunkendgeräten, in den letzten drei Jahren(2016, 2017 und 2018 ) von jeweils 3 Beschäftigten gefordert.
Wenn Sie sich auf mehrer Lose bewerben, addiert sich die Mindestanzahl entsprechend. Bei einer Bewerbung auf alle Lose muss ihr Unternehmen also mindestens 6 Mitarbeiter in dem genannten Geschäftsbereich aufweisen.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "11_Bieterkonstellation" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular
"24_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen.
Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "20_Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen,füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "23_Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Bei Verfahren ohne Teilnahmewettbwerb erfolgt die Prüfung der Eignung im Rahmen der Angebotsprüfung. Grundlage sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung.
Eine weitergehende Bewertung der Eignungskriterien erfolgt nicht. Es wird nur geprüft, ob die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind.
Geeignet ist ein Bewerber/Bieter, der fachkundig und leistungsfähig im Sinne der von der Vergabestelle festgelegten Eignungskriterien ist und nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
12.08.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.10.2019
05.08.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Abrufberechtigt sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Behörden auch folgende Bedarfsträger:
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Alexander von Humboldt-Stiftung
Bund der Vertriebenen
Bundesanstalt für den Digitalfunk von Behörden mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3, BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Bundesrechnungshof
Bundessozialgericht
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
Deutsche Bundesbank
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI)
DRK-Suchdienst Standort Hamburg
Generaldirektion DO Dresden
Generalzolldirektion
Generalzolldirektion, Direktion IX, Bildungs-u.Wissenschaftszentrum, Dienstort Bleckede, Zollhundeschule
GZD - Hauptzollamt Berlin
Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
ITZBund
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
Nord-West Kavernengesellschaft mbH
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss Haus
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Wissenschaft und Politik
Unfallversicherung Bund und Bahn
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Bremen
Wasserstrassen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Minden
WSA-Stuttgart
WSA-Wilhelmshaven
Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
04.07.2019