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Ausschreibungsdetails

Projektträgerschaft: Übergreifende Maßnahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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08.07.2019

14.08.2019 12:00

14.08.2019 12:00

04514-2/2(2019)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

08.07.2019 01:00

2019/S 129-316766

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift:Heinemannstraße 2
Postleitzahl:53175
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Frau Nelli Diedrich
Hauptadresse: https://www.bmbf.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projektträgerschaft: Übergreifende Maßnahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung

04514-2/2(2019)

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist innerhalb der Bundesregierung für die internationale Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik federführend. Grundlage des Handelns der Bundesregierung ist die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Die unter der Federführung des BMBF formulierte Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde am 1. Februar 2017 vom Kabinett verabschiedet. Die Strategie bildet den programmatischen Rahmen und das Dach für die Aktivitäten der Bundesregierung zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Sie knüpft an die Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung von 2008 an und entwickelt diese weiter (https://www.bmbf.de/de/internationalisierungsstrategie-269.html).

Nähere Ausführungen auch unter Ziffer 1.2 der Bewerbungsbedingungen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

(Nähere Ausführungen auch unter Ziffer 1.2 der Bewerbungsbedingungen.)

Die unter der Federführung des BMBF formulierte Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde am 1. Februar 2017 vom Kabinett verabschiedet. Die Strategie bildet den programmatischen Rahmen und das Dach für die Aktivitäten der Bundesregierung zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Sie knüpft an die Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung von 2008 an und entwickelt diese weiter (https://www.bmbf.de/de/internationalisierungsstrategie-269.html). .

Sie reagiert dabei auch auf die neuen Trends und Herausforderungen, die sich seitdem ergeben haben und die sich maßgeblich auf die internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung auswirken. Dazu gehören die zunehmende Globalisierung, die aktuellen Migrationsbewegungen, die Digitalisierung, die Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums und die Herausbildung neuer, globaler Innovationszentren außerhalb der etablierten Wissenschaftsstandorte.

Auftragsgegenstand ist die Unterstützung des Ministeriums durch die Übernahme wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Aufgaben. Die Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden.

I. Kernaufgaben

Die Dienstleistung beinhaltet zwei zentrale Arbeitspakete, die im Folgenden näher beschrieben werden:

a) Arbeitspaket 1: Geschäftsstelle des Runden Tisches der Bundesregierung „Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung“.

Unter dem Leitmotiv „Internationale Kooperation: vernetzt und innovativ“ legt die weiterentwickelte Internationalisierungsstrategie einen besonderen Schwerpunkt darauf, die verschiedenen Handlungsebenen und die unterschiedlichen Akteure stärker zusammenzubringen. In diesem Zusammenhang wurde im Juni 2017 – als tragende Säule der Strategie – der Runde Tisch der Bundesregierung „Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung“ auf Staatssekretärsebene eingerichtet. Mit ihm werden erstmals auf dieser hohen politischen Ebene die betroffenen Ressorts und die zentralen deutschen Akteure zusammengeführt, um strategische Fragen in diesem Bereich gemeinsam zu erörtern und die Entwicklung von ressortübergreifenden Synergieprojekten voranzutreiben. Arbeitspaket 1 umfasst die Übernahme und Umsetzung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Runden Tisches.

b) Arbeitspaket 2: Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen zur Stärkung der internationalen Vernetzung deutscher Akteure in Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Um die internationale Zusammenarbeit effektiv, effizient und fokussiert auf das Erreichen strategischer Ziele auszurichten, bedarf es einer stärkeren Vernetzung der deutschen Akteure untereinander und mit internationalen Akteuren. Die internationale Abteilung des BMBF hat daher verschiedene Instrumente entwickelt, welche die deutschen Akteure dabei unterstützen, gezielter Kooperationspartner im In- und Ausland für gemeinsame und übergreifende internationale Projekte zu finden. Die Arbeiten in Arbeitspaket 2 dienen dazu, das BMBF bei der Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Instrumente zu unterstützen.

Das Arbeitspaket beinhaltet in diesem Zusammenhang auch die Verwaltung von Fördermitteln im Auftrag des BMBF in Höhe von etwa 5 Mio. € zur Umsetzung von ca. 5 Projekten.

Grundlage der Förderung sind die in AP 2 beschriebenen Förderbekanntmachungen im Bundesanzeiger. Durchschnittlich ist der AG bei der Erstellung und Umsetzung von etwa 1 - 2 Förderbekanntmachungen pro Jahr zu unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere die fachliche und administrative Unterstützung in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung von Förderinteressenten und Antragsteller über die Prüfung und Begutachtung der Anträge bis hin zur Betreuung während der Laufzeit sowie zur Verwendungsnachweisprüfung).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2020

31.12.2021

Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 44 VgV

Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“)

- Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.

- Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.

- Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.

- Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.

- Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI).

- Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).

Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 VgV (Formular-Ziffer VIII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“)

Zu 1.: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.

Zu 2.: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.

Als vergleichbar werden Leistungen anerkannt, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

- Administrative Abwicklung von Projektförderaufgaben im Bildungs- oder Wissenschaftsbereich

- Fachlich-inhaltliche Abwicklung von Projektförderaufgaben im Bildungs- oder Wissenschaftsbereich

Zusätzlich: Bankauskunft

Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zu 1.:Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen.

Zu 2.:Referenzen

Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet).

Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.

Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:

- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern

- Erfahrungen in der Projektadministration für öffentliche Auftraggeber inkl. Kenntnisse zu den Förderangeboten, -konditionen und Verfahren der Forschungsförderung des Bundes und der Europäischen Union

- Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung

Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 2 verschiedene Referenzaufträge zu benennen.

Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Hinsichtlich einer möglichen Eignungsleihe ist Ziffer 2.7 zu beachten.

Zu 3.:Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen

Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:

- Sprachkenntnisse in Englisch entsprechend Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis)

- Erfahrungen als Projektleiter/in in einem zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Rahmen (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis)

- Erfahrung mit Veranstaltungsmoderation

Zu 4.:Sonstige Mitarbeiter/innen

Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/innen des Bieters. Für das Mitarbeiterteam müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:

- Sprachkenntnisse in Englisch entsprechend Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (für 2 Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis)

- Erfahrungen in der Projektadministration für öffentliche Auftraggeber (für 2 Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis)

- Erfahrungen in der Förderberatung von Antragstellern inkl. Kenntnisse zu den Förderangeboten, -konditionen und Verfahren der Forschungsförderung des Bundes und der Europäischen Union (für 2 Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis)

- Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit (für 2 Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis)

Zu 5.:Beauftragte(r) für den Haushalt

Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der/des Beauftragten für den Haush. Für die/den Beauftragte(n) für den Haush. müssen insgesamt folgende Qualifikationen nachgewiesen werden: s. 4.3 Bewerbungsbedingungen.

Nähere Ausführungen unter Ziffer 4.3 der Bewerbungsbedingungen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.08.2019

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.11.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.08.2019

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.

Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.

Das Angebot ist bis zum 14.08.2019 12 Uhr entsprechend den Anforderungen gemäß der europaweiten Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes in Textform zu übermitteln.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift:Heinemannstraße 2
Postleitzahl:53175
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-99572226
Fax:+49 228-995782539
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift:Heinemannstraße 2
Postleitzahl:53175
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-99572226
Fax:+49 228-995782539

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.07.2019



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