Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsleistungen in Liegenschaften des BMI in Berlin
B 12.13 - 0018/18/VV : 1
Bewachungsdienste (79713000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Durchführung von Bewachungsleistungen (Kontroll- und Pförtnerdiensten) sowie bedarfsweiser Stellung von Wachpersonal bei Sonderveranstaltungen in Liegenschaften des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Berlin.
Bewachungsdienste (79713000)
BERLIN (DE3)
Berlin
Vertrag über Bewachungsdienstleistungen mit 4-jähriger Laufzeit und zweimaliger Verlängerungsoption um je 6 Monate.
01.01.2020
31.12.2023
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anbieterdarstellung:
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar, indem Sie in der zur Verfügung gestellten Excel-Datei zu jedem der folgenden Punkte Stellung nehmen:
- Organisationsstruktur
Erläuterungen zum organisatorischen Aufbau Ihres Unternehmens, die gesellschaftsrechtliche Organisationsform, Sitz und Niederlassungen der Firma insbesondere im Hinblick auf eine Präsenz Ihres Unternehmens in der Region der zu bewachenden Liegenschaften. Geben Sie weiter an, in welchen Schwerpunktbereichen Ihr Unternehmen seit welchem Zeitpunkt tätig ist.
- Umsatz
Bitte nennen Sie die Höhe der Umsätze Ihres Unternehmens die in den letzten drei Geschäftsjahren erwirtschaftet worden sind. Welcher Anteil entfällt auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art (Bewachungsdienstleistungen)? Der Umsatz des letzten Geschäftsjahres muss hierbei mindestens so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis.
- Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Weiter siehe VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
13.08.2019
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortführung aus III.1.4
Wie viele Mitarbeiter/innen sind in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr bzw. waren in den letzten zwei Geschäftsjahren in der Sparte Bewachungsdienstleistungen durchschnittlich beschäftigt? Bezogen auf das laufende Geschäftsjahr: Wie viele Mitarbeiter sind festangestellt? Wie viele der festangestellten Kräfte sind länger als ein Jahr beschäftigt? Wie viele Ihrer festangestellten Mitarbeiter sind geringfügig beschäftigt?
- Referenzliste:
Bitte fügen Sie die zur Verfügung gestellte elektronische Liste 'Referenzaufträge’ (Dateiformat Excel-Datei) mit Dienstleistungsaufträgen bei, in deren Rahmen Ihr Unternehmen in den letzten drei Jahren eine in Art und Umfang vergleichbare Leistung erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt.
Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn auch alle in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsbestandteile enthalten sind. D.h. beispielsweise, wenn in der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Qualifikation oder eine Bewachung mit Bewaffnung gefordert wird, müssen die einzutragenden Dienstleistungsaufträge ebenfalls diese Qualifikation oder Leistungsbestandteile umfassen.
Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang ist insgesamt nur gegeben, wenn:
ein Dienstleistungsauftrag mindestens 75% der Jahreswachstundenzahl umfasst
oder
zwei Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens 60% der Jahreswachstundenzahl umfassen und
drei Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben bzw. noch andauern.
Stellen Sie in der zur Verfügung gestellten Datei im Excel-Format bitte folgende Informationen zusammen:
- Name des Auftraggebers, Kontaktstelle der jeweiligen Referenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse z.Zt. der Angebotsabgabe
- Leistungsort bzw. Adresse
- Art der erbrachten Bewachungsleistung
- Qualifizierung des Wachpersonals (z.B. Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK))
- Umfang der erbrachten Leistung (Einsatzstunden pro Jahr)
- Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit
Die Auftraggeberin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, einzelne oder alle Referenzen vor der Zuschlagserteilung inhaltlich zu prüfen.
- Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug:
Nachweis der Fachkunde des Bieters in Form eines aktuellen Gewerbenachweises bzw. Handelsregisterauszuges oder bei ausländischen Bietern der Nachweis der aktuellen Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister ihres Herkunftslandes.
- Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis:
Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis für ausländische Bieter.
- Erlaubnis Bewachungsgewerbe:
Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. § 34 a Gewerbeordnung
- Eigenerklärung Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis:
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie erforderlichenfalls zusätzlich die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e bei.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
11.07.2019