Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
IT DL f. DMS
B 14.10 - 9100/18/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Digitale Aktenverwaltung beim BAMF
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Fachliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Einführung einer digitalen Aktenverwaltung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Laufzeit in Monaten:24
2 x 12 Monate Verlängerungsoption
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlagen 'Unternehmensdaten' und 'Unternehmensdarstellung' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 30 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen (vgl. Kriterium AE.1 im Anhang 09 "Kriterienkatalog").
Es werden Vertragspartner gesucht, die über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen, um die fachliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Einführung einer digitalen Aktenverwaltung beim BAMF leisten zu können.
Als Nachweis sind mindestens drei Referenzen mit zum Auftragsgegenstand vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt vollständig zu beschreiben. Dabei werden folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit gestellt:
1. Es wurde ein Flächenrollout mit mehr als 30 geografischen Standorten durchgeführt.
2. Eine (Teil-) Abnahme durch den Auftraggeber ist erfolgt.
3. Das System muss für mindestens 20.000 Anwender ausgelegt, d.h. skalierbar sein.
4. Das Projekt muss mindestens 3.000 Beratertage umfassen. Bei aktuell noch laufenden Projekten müssen bisher mindestens 1.000 Beratertage geleistet worden sein.
5. Die Referenz ist in einer Organisation im öffentlichen Umfeld durchgeführt worden.
6. Die Referenz beinhaltet die Einbeziehung von Mitbestimmungsgremien, u.a. im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens.
Bei allen Referenzen muss ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt werden (vgl. Kriterium AE.3 im Anhang 09 "Kriterienkatalog").
Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter des Unternehmens muss über die letzten 3 Jahre mindestens 60 Mitarbeiter pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diese Mitarbeiteranzahl aufweisen (vgl. Kriterium AE.2 im Anhang 09 "Kriterienkatalog").
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die "No-Spy-Klausel" im Vertragsentwurf (Anhang 05) hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.08.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.09.2019
19.08.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
02.07.2019