Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag QS Dienstleistungen Zensus 2021
B14.15 - 0244/19/VV:1
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Dienstleistungen
Rahmenvertrag QS Dienstleistungen Zensus 2021
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Wiesbaden
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung über Qualitätssicherungsdienstleistungen von Softwareprodukten, sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Themenfeld Testen und Testautomatisierung für das Softwareentwicklungsprojekt Zensus 2021 im statistischen Bundesamt. Die Vertragslaufzeit soll im November 2019 beginnen und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Es ist eine Verlängerungsoption von einem Jahr vorgesehen. Als Schätzwert für Abrufe aus dem Rahmenvertrag werden rund 7.600 Personentage angegeben.
Laufzeit in Monaten:24
Eine Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate ist vorgesehen, sofern der Vertrag nicht zwei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter, bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. Unterauftragnehmer auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' und die Anlage "Untenehmensdarstellung" sind vom Bieter, bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. Unterauftragnehmer auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
AE.1: Bitte geben Sie in der Anlage "Unternehmensdarstellung" Ihren Umsatz bezogen auf den relevanten Geschäftszweig der letzten 3 GJ (2016,2017,2018) an.
AE.2: Bitte geben Sie in der Anlage "Unternehmensdarstellung" die Anzahl festangestellter Mitarbeiter innerhalb des relevanten Geschäftszweiges an.
AE.1 Der Umsatz im relevanten Geschäftszweig betrug mindestens 6.6 Millionen Euro pro Jahr (Ausschlusskriterium). Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen.
AE.2 Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter des Unternehmens im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss über die letzten 3 Jahre mindestens 45 Mitarbeiter pro Jahr betragen (Ausschlusskriterium)
Geben Sie mindestens drei Referenzen seit 2014 mit Bezug zum Leistungsgegenstand (Qualitätssicherung von Softwareprodukten, Testen, automatisiertes Testen, Beratung QS) an. Bitte füllen Sie hierzu das Formblatt "Unternehmensreferenz" vollständig aus.
Mindestens drei Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig beschrieben worden (Ausschlusskriterium). Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
- das Projekt über eine integrierte Anwendungslandschaft verfügte
- mehr als 15 Mitarbeiter parallel im Projekt tätig waren
- die Gesamtprojektdauer mehr als 2 Jahre betrug
- beim Test gegen Mocks anderer Teilprojekte / Komponenten getestet wurde.
Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn sich die
beschriebenen Leistungen mit dem Leistungsspektrum der vorliegenden Leistungsbeschreibung decken. Das bedeutet, sie beinhalten:
Durchführung funktionaler Komponententests zur Sicherung der Softwarequalität, Durchführung von System- und Integrationstests zur Sicherung der Softwarequalität, Durchführung von Regressionstests zur Sicherung der Softwarequalität, Durchführung von Performance- und Lasttests zur Sicherung der Softwarequalität, Durchführung von Tests nichtfunktionaler Anforderungen zur Sicherung der Softwarequalität, Durchführung von Tests nichtfunktionaler Anforderungen zur Sicherung der Softwarequalität, Dokumentation der Testdurchführung und der Ergebnisse, Erstellung von Testberichten, Testautomatisierung bei Durchführung der Qualitätssicherung, Erstellung eines Testfallkatalogs unter Einbindung mehrerer Nutzergruppen
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
-
ja
26.08.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.10.2019
26.08.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Erklären Sie ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen
Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben.
Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unterauftraege" bzw.
"Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung" sowie die Anlage
"Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unterauftraege" ausgefüllt vor.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
02.07.2019