Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Softwareentwicklung und -pflege für CMS GSB - Entwicklung
ZIB 12.04 - 9909/19/VV : 1
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Dienstleistungen
Dienst- u. Erstellungsleistungen für das java-basierte CMS System der Bundesverwaltung Government Site Builder
5.000.000,00
EUR Euro
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
DEUTSCHLAND (DE)
"Das ITZBund entwickelt das zentrale Content Management System (CMS) der Bundesverwaltung, den Government Site Builder (GSB).
Dieser basiert seit Version 10 auf OpenSource Komponenten.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Weiterentwicklung und Softwarepflege des java-basierten CMS sowie die Entwicklung von Spezialmodulen.
Damit handelt es sich bei dieser Ausschreibung um einen von drei Teilbereichen des Gesamtprojekts."
Die einzelnen Leistungsbereiche
1. Beratungs- und Konzeptionsleistungen
2. Konfigurations- und Customizing-Leistungen
3. Software - Entwicklungsleistungen
müssen dazu von jeweils unterschiedlichen Auftragnehmern bedient werden.
Im vorliegenden Vergabeverfahren stehen nur noch die Software Entwicklungsleistungen aus Bereich 3 zur Ausschreibung.
Für die Punkte 1. und 2. sind die Aufträge bereits vergeben.
Hinweis zur vorherigen Loslimitierung:
Im dem genannten vorherigen Vergabeverfahren zu "Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung des Government Site Builder auf Basis von OpenSource-Software in drei Losen - ZIB12.04 - 9750/17/VV : 1" bestand eine Loslimitierung, die besagte, dass jeder Bieter nur für ein Los einen Zuschlag erhalten kann.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren wird das ehemalige Los 3 erneut ausgeschrieben. Die strategischen Gründe, die im vorherigen Vergabeverfahren der Loslimitierung zugrunde lagen, gelten im vorliegenden Verfahren fort. Das bedeutet, die Bieter, welche im vorherigen Verfahren bereits einen Zuschlag erhalten haben, können im vorliegenden Verfahren keinen Zuschlag erhalten.
Die Teilnahme bzw. die Angebotsabgabe steht jeder Konstellation frei.
Dies bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Nachunternehmen". D.h. z.B., dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer den Zuschlag auf das ehemalige Los 1 oder 2 erhalten hat, als Nachunternehmer eines Generalunternehmers, der den Zuschlag auf dieses Verfahren (ehemals Los 3) erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt.
Laufzeit in Monaten:24
Verlängerung um 2 mal 12 Monate
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
- Bitte geben Sie die durchschnittliche Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt für die Jahre 2016 - 2018, insgesamt und bezogen auf den Ausschrei-bungsgegenstand im Geschäftsbereich für vergleichbare Entwicklungsleistungen im CMS-Bereich an. In diesem Geschäftsbereich sind mindestens 0,5 Mio EUR pro Jahr an Honorarumsatz erforderlich.
- Bitte geben Sie zusätzlich die durchschnittliche Gesamtanzahl der Mitarbeiter/innen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten drei Geschäftsjahren (2016 - 2018) an. Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/Subunternehmern werden die Zahlen addiert.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter/innen im Geschäftsbereich bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (CMS-Entwicklungsleistungen) und vor dem Hintergrund der oben genannten Mindest-Honorarumsätze darf 4 Mitarbeiter nicht unterschreiten.
In der angegebenen Anzahl dürfen nur Mitarbeiter/innen berücksichtigt werden, die über ein angestelltes Arbeitsverhältnis mit dem Bieter verfügen (keine Freiberufler). Bitte erstellen Sie für die Mitarbeiterzahlen ein eigenes Dokument. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist dieses Dokument für jedes Mitglied einzureichen.
- EK 1.1 Qualitätsmanagementsystem (A-Kriterium)
Stellen Sie Art und Umfang des firmeninternen Qualitätsmanagementsystems dar, ggf ergänzend mit Nachweis eines Zertifikates.
Der Auftraggeber erwartet eine praktikable und zielführende Qualitätssicherung, insbesondere hinsichtlich der Entwicklungsleistungen, sowie der Dokumentation für erbrachte Dienst- und Werksleistungen.
Zielerfüllung:
Als geeignet werden Systeme eingestuft, welche unter Berücksichtigung der aufgeführten Aspekte von Art und Umfang des Qualitätsmanagementsystems mit Blick auf die Anwendbarkeit für den Auftragsgegenstand zielführend sind.
Für die folgenden beiden Kriterien gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als vier Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt).
• Abgeschlossenen Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mehr als sechs Monaten haben.
• Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben (noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht ge-wertet werden).
• Die Referenz muss fachlich/technisch vergleichbar zum Ausschreibungsgegenstand sein.
• Die Auftraggeber der Referenzen dürfen wirtschaftlich nicht mit einem Unternehmen aus der Bewerberkonstellation (Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft, Subunternehmen) verbunden sein (keine internen Referenzen).
• Die Referenzen müssen noch nicht beendet sein, sollten jedoch bereits mindestens drei Monate laufen.
• Fehlende Angaben zur Referenz mit dem Hinweis auf Vertraulichkeit werden nicht akzep-tiert und führen zur Abwertung.
• Es wird die Angabe eies Ansprechpartners des Referenzkunden verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht.
- EK 1.2 Referenz 1 (A-Kriterium)
Bitte benennen Sie eine mit dem zugrunde liegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf Leistungsumfang und -inhalte vergleichbares Referenzprojekt.
Gehen Sie hierbei bitte auf folgende Aspekte ein:
• Technische Beratung in Bezug auf die Entwicklung von Webanwendungen
• Agile Entwicklung von Webanwendungen
• Entwicklung von Webanwendungen auf Basis von OpenSource-Software
• Entwicklung von Modulen für Content-Management-Systeme
• Pflege und Support von Webanwendungen
Verwenden Sie für die Darstellung der Referenz das folgende Dokument "09_Referenzen".
Zielerfüllung:
Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn das Referenzprojekt in Bezug auf Leistungsumfang und -inhalte mit dem zugrunde liegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten umfasst:
- technische Beratung in Bezug auf die Entwicklung von Webanwendungen.
- agile Entwicklung von Webanwendungen.
- Entwicklung von Webanwendungen auf Basis von OpenSource-Software.
- Entwicklung von Modulen für Content-Management-Systeme.
- Pflege- und Support-Leistung, die bezogen auf Webanwendungen erbracht
wurde.
- EK 1.3 Referenz 2 (A-Kriterium)
Bitte benennen Sie eine mit dem zugrunde liegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf Leistungsumfang und -inhalte vergleichbares Referenzprojekt.
Gehen Sie hierbei bitte auf folgende Aspekte ein:
• Technische Beratung in Bezug auf die Entwicklung von Webanwendungen
• Agile Entwicklung von Webanwendungen
• Entwicklung von Webanwendungen auf Basis von OpenSource-Software
• Entwicklung von Modulen für Content-Management-Systeme
• Pflege und Support von Webanwendungen
Verwenden Sie für die Darstellung der Referenz das folgende Dokument "09_Referenzen".
Zielerfüllung:
Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn das Referenzprojekt in Bezug auf Leistungsumfang und -inhalte mit dem zugrunde liegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten umfasst:
- technische Beratung in Bezug auf die Entwicklung von Webanwendungen.
- agile Entwicklung von Webanwendungen.
- Entwicklung von Webanwendungen auf Basis von OpenSource-Software.
- Entwicklung von Modulen für Content-Management-Systeme.
- Pflege- und Support-Leistung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.08.2019
11:30
- Deutsch (DE)
09.12.2019
09.08.2019
11:45
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind folgende Bedarfsträger abrufberechtig:
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
ADS Antidiskriminierungsstelle des Bundes
KStKGV Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste
DNB Deutsche Nationalbibliothek
BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
ITZBund Informationstechnikzentrum Bund
BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BA Bundesagentur für Arbeit
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
28.06.2019
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