Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Druck, Versandfertigmachen, Adressverwaltung der Zeitschriften "Informationen zur politischen Bildung" und "Infoaktuell" für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
B 17.30 - 9215/18/VV : 2
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck, das Versandfertigmachen und die Adressverwaltung der Zeitschriften "Informationen zur politischen Bildung" und "Infoaktuell" für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Adressdatenverwaltung und
-pflege, Datenübernahme und -prüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die Verarbeitung, das Versandfertigmachen für die Übergabe an den Versanddienstleister sowie die Lieferung der Zeitschriften "Informationen zur politischen Bildung" und "Infoaktuell" (Erstausgaben, Nachdrucke und Neuauflagen) sowie des dazugehörigen Kartenbeihefters der bpb an das Versandlager der bpb. Die Rahmenvereinbarung wird vorerst für ein Jahr geschlossen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Abschlussaller Leistungen für die letzte in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragte Ausgabe. Die Auftraggeberingarantiert keine bestimmten Auftragsvolumina. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne bestimmte Abnahmemenge. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein Jahr maximaldreimal zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
Preis
02.09.2019
01.09.2020
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 01.09.2023 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software, Maschinenpark) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert.
Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
b) Referenzen
Vom Bieter sind mindestens zwei Referenzen für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, wenn sie den Druck und die Verarbeitung von Zeitschriften umfassen, die folgende Merkmale aufweisen:
− rückstichgeheftete Broschüre mit mindestens 28 Seiten
− Format DIN A5 bis DIN A4
− Auflagenhöhe von mindestens 250.000 Exemplare
− Versandfertigmachen für den Einzelversand von mindestens 30.000 Exemplaren
Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
− Titel und Beschreibung (Art der Publikation, Seitenumfang)
− Zeitpunkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend)
− Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
− Es ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben.
Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter benannten Referenzobjekte beim Referenzgeber in allen Angaben zu prüfen und zu verifizieren.
Für die Angebotsabgabe ist zwingend die Excel-Datei "Referenzvordruck" ausgefüllt einzureichen.
Hinweis: Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers oder Bieters nach sich zieht, wird empfohlen eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
30.07.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.08.2019
31.07.2019
11:34
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Technische Datenblätter und Muster für das angebotene Material
Mit dem Angebot sind für die angebotenen Materialien alle technischen Datenblätter sowie die dazugehörigen Muster einzureichen.
b) Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung einzuhalten.
c) Betriebsbesichtigung im Rahmen der Angebotsauswertung
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehen. Es bedarf einer gesonderten Benachrichtigung und Terminvereinbarung durch das Beschaffungsamt des BMI. Zusätzliche Kosten hierfür können vom Bieter nicht geltend gemacht werden. Die Betriebsbesichtigung dient im Bedarfsfall ausschließlich zur Überprüfung und Verifizierung der eingereichten Nachweise.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
28.06.2019
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