Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
RV Instandhaltung 20m-Zollboote
332-2019-0121
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über Instandsetzungsarbeiten und Refits von 20m-Zollbooten im Bereich des Hamburger Hafens/Elbe.
HAMBURG (DE6)
Hamburger Hafen/Elbe
Mindestauftragsmenge: 2 Einzelaufträge
Geschätzte Auftragsmenge: 8 Einzelaufträge
Höchste Auftragsmenge: 10 Einzelaufträge
01.09.2019
31.08.2022
ja
Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Vorhandensein
- einer für 20m -Boote geeignete Hebeanlage oder
- eines für 20m -Boote geeigneten Slip/Kran und
- einer beheizbaren Halle oder vergleichbaren Unterbringungsmöglichkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
01.08.2019
11:00
- Deutsch (DE)
31.08.2019
01.08.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11.
An der Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen werden alle
geeigneten Unternehmen, die die geforderten Leistungen
anbieten, beteiligt (Zuschlagskriterium: 100% Leistung). Eine konkrete
Verpflichtung für ein Unternehmen ergibt sich aus der Teilnahme an
dieser Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen zu diesem
Zeitpunkt noch nicht.
Die Teilnahme an dieser Rahmenvereinbarung mit mehreren
Unternehmen ist jedoch Voraussetzung für die Teilnahme an dem sich
anschließenden Miniwettbewerb, in dessen Rahmen die Einzelaufträge vergeben werden. Dazu wird das Leistungsverzeichnis, bezogen auf den zu erkennenden
Bedarf des jeweiligen Zollbootes, konkretisiert. Sich ergebende
Nachtragsarbeiten aufgrund von Befundungen sind möglich.
Die vom jeweiligen Zollboot unter Berücksichtigung seines zugelassenen
Fahrgebietes (Hamburger Hafen) erreichbaren Unternehmen der Rahmenvereinbarung werden schriftlich ca. 2 bis 4 Wochen vor Auftragsausführungsbeginn aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Um an dem Miniwettbewerb teilhaben zu können, ist eine Teilnahme des Unternehmens an der jeweiligen Bootsbegehung erforderlich.
Angebote sind ausschließlich elektronisch, innerhalb der
Angebotsfrist, abzugeben. Angebote, die nach Ablauf der Frist
eingehen, werden nicht berücksichtigt. Erst mit Abgabe dieses
verbindlichen Angebotes verpflichtet sich das Unternehmen die
angebotene Leistung im Falle des Zuschlags auf sein Angebot
vertragsgemäß zu erbringen.
Der Zuschlag erfolgt auf das preislich günstigste Angebot
(Zuschlagskriterium: 100 % Preis). Die Preisgrundlage für evtl.
Nachtragsarbeiten bilden die in jeder Leistungsbeschreibung für
Einzelaufträge abgefragten Stundensätze für Nachtragsarbeiten,
Zuschläge für Lagermaterial und Fremdleistungen.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
27.06.2019