Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom
ZR5-1133-2019-117-15-BL390
Elektrizität (09310000)
Lieferauftrag
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Berlin (DE300)
Berlin
geschätzte Abnahmemenge:
• im Lieferjahr 2020: ca. 31,60 Mio. kWh
• im Lieferjahr 2021: ca. 28,90 Mio. kWh
• im Lieferjahr 2022: ca. 25,40 Mio. kWh
• im Lieferjahr 2023: ca. 25,40 Mio. kWh
Preis
01.01.2020
31.12.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Wenn eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. (Ein Nachweis kann gegebenenfalls nachgefordert werden - s. III 1.2.)
- Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialabgaben des Bieters sowie seiner möglichen Unterauftragnehmer.
- Erklärung, dass der Bieter (im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft) über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden).
- Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter zusätzliche Nachweise zu verlangen, die ihm zur Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignet erscheinen. Dies können insbesondere die folgenden Unterlagen sein:
a) Aktueller Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis ggf. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
b.) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Bieters (z. B. Handelsregisterauszug), der nicht älter als drei Monate sein darf.
c.) Aktueller Jahresabschluss mit Lage- oder Geschäftsbericht
d.) Bankauskünfte
e.) Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben
f.) Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
a.) Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Lieferung von Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
b.) Eigenerklärung zur Eignung (gemäß Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
c.) Eigenerklärung zum Unternehmen, insbesondere über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bieter muss dabei einen Umsatz durch Stromlieferungen von jährlich mindestens 10 Mio. Euro vorweisen können (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung).
d.) Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe eines Angebots einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die auf dem entsprechenden Formblatt vorgesehene Erklärung abgeben (vgl. Anlage 8 zur Leistungsbeschreibung). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
e.) Beabsichtigt der Bieter bereits zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Muster-Stromliefervertrag Unterauftragnehmer zu beauftragen, sind diese mit Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Hierzu hat der Bieter die auf dem entsprechenden Formblatt vorgesehene Erklärung zur beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern abzugeben und entsprechende Referenzen für diese vorzulegen (vgl. Anlage 9 und 10 zur Leistungsbeschreibung).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
06.08.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.10.2019
06.08.2019
14:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
26.06.2019