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Ausschreibungsdetails

Lieferung von Ökostrom (ZR5-1133-2019-117-15-BL390)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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28.06.2019

06.08.2019 12:00

06.08.2019 12:00

ZR5-1133-2019-117-15-BL390

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

28.06.2019 01:00

2019/S 123-299926

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat ZR 5 - Vergaben
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Lieferung von Ökostrom

ZR5-1133-2019-117-15-BL390

II.1.2)
CPV-Code

Elektrizität (09310000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

geschätzte Abnahmemenge:

• im Lieferjahr 2020: ca. 31,60 Mio. kWh

• im Lieferjahr 2021: ca. 28,90 Mio. kWh

• im Lieferjahr 2022: ca. 25,40 Mio. kWh

• im Lieferjahr 2023: ca. 25,40 Mio. kWh

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2020

31.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Wenn eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. (Ein Nachweis kann gegebenenfalls nachgefordert werden - s. III 1.2.)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialabgaben des Bieters sowie seiner möglichen Unterauftragnehmer.

- Erklärung, dass der Bieter (im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft) über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden).

- Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter zusätzliche Nachweise zu verlangen, die ihm zur Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignet erscheinen. Dies können insbesondere die folgenden Unterlagen sein:

a) Aktueller Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis ggf. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft

b.) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Bieters (z. B. Handelsregisterauszug), der nicht älter als drei Monate sein darf.

c.) Aktueller Jahresabschluss mit Lage- oder Geschäftsbericht

d.) Bankauskünfte

e.) Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben

f.) Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben.

- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a.) Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Lieferung von Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.

b.) Eigenerklärung zur Eignung (gemäß Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

c.) Eigenerklärung zum Unternehmen, insbesondere über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bieter muss dabei einen Umsatz durch Stromlieferungen von jährlich mindestens 10 Mio. Euro vorweisen können (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung).

d.) Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe eines Angebots einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die auf dem entsprechenden Formblatt vorgesehene Erklärung abgeben (vgl. Anlage 8 zur Leistungsbeschreibung). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.

e.) Beabsichtigt der Bieter bereits zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Muster-Stromliefervertrag Unterauftragnehmer zu beauftragen, sind diese mit Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Hierzu hat der Bieter die auf dem entsprechenden Formblatt vorgesehene Erklärung zur beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern abzugeben und entsprechende Referenzen für diese vorzulegen (vgl. Anlage 9 und 10 zur Leistungsbeschreibung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

06.08.2019

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.10.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

06.08.2019

14:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

26.06.2019



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