Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 Aufbauten für Löschfahrzeug 20, sowie dafür geeignete Fahrgestelle und feuerwehrtechnische Beladung
2019 - 00 - 030
Feuerlöschfahrzeuge (34144213)
Lieferauftrag
Ausgeschrieben wird die Lieferung von 2 Löschfahrzeugen (LF20)
mit Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung. In den Vergabeunterlagen
werden technische und inhaltliche Qualitätskriterien aufgeführt,
deren Einhaltung im Angebot nachzuweisen ist. Die Gesamtleistung wird in 3 Losen
vergeben:
Los 1: Lieferung von zwei geeigneten Fahrgestellen für LF 20
Los 2: Lieferung von zwei Aufbauten für LF20
Los 3: Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für zwei LF 20
Vertragliche Nebenleistungen:
- Zusammenbau der Fahrzeugkomponenten zu zwei Komplettfahrzeugen
- Schulung/Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers
Ja
alle Lose
Lieferung von zwei geeigneten Fahrgestellen für Aufbau LF 20
Fahrgestelle mit Führerhaus (34139100)
Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
Beschaffung von 2 Fahrgestellen für LF 20 gemäß Leistungsverzeichnis.
Laufzeit in Monaten:6
nein
nein
Die Fahrgestelle sind spätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung an den Aufbauhersteller zur Abnahme zu liefern.
Der genaue Liefertermin ist dem Auftraggeber spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung mitzuteilen.
Der Fahrgestelllieferant hat sich umgehend nach Auftragserteilung mit dem Aufbauhersteller (Los2) in Verbindung zu setzen.
Lieferung von zwei Aufbauten für LF20
Fahrzeugkarosserien (34210000)
Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
Lieferung und Montage von zwei Aufbauten für zwei Stück LF 20 gemäß Leitungsverzeichnis.
Laufzeit in Monaten:10
nein
nein
Die Fahrzeuge sind durch den Aufbauhersteller spätestens 10 Monate nach erfolgter Abnahme des Fahrgestells zur Abnahme an den Lieferanten der feuerwehrtechnischen Beladung zu liefern.
Der genaue Liefertermin ist dem Auftraggeber spätestens 1 Monat nach Übergabe mitzuteilen.
Der Aufbaulieferant hat sich umgehend mit dem Hersteller der feuerwehrtechnischen Beladung in Verbindung zu setzen.
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für zwei LF 20
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit (35110000)
Mansfeld-Südharz (DEE0A)
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für 2 LF 20 gemäß Leistungsverzeichnis.
Laufzeit in Monaten:5
nein
nein
Die Fahrzeuge (Fahrgestell mit Aufbau) sind spätestens 5 Monate nach erfolgter Abnahme des Aufbaus zur Abnahme an den Auftraggeber zu liefern.
Der genaue Liefertermin ist dem Auftraggeber spätestens 1 Monat nach Übergabe der Fahrzeuge (Fahrgestelle mit Aufbauten) mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Antrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates
- Erklärung zum allgemeinen Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärung zur "spezifischen" Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringunszeitpunktes, sowie des öffentlichen Empfängers (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Ausführung gem. § 128, Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeldgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen - Anhalt (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation gemäß § 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen - Anhalt (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen - Anhalt (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
20.08.2019
14:30
- Deutsch (DE)
31.10.2019
20.08.2019
14:30
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
An der Hütte 1
06311 Helbra
Sitzungszimmer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlußgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlußgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern zutreffend (gemäß Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft")
Damit sichergestellt ist, daß erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden.
Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
20.06.2019