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Ausschreibungsdetails

Erdgaslieferung Stadtwerke Aken (Elbe) 01.10.2019-01.10.2022

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.06.2019

18.07.2019 13:00

18.07.2019 13:00

K5.025.7:657_2019

Sachsen-Anhalt: Stadt Aken

19.06.2019 01:00

2019/S 116-284285

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Aken (Elbe), vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Köthener Chaussee 1
Postleitzahl: 06385
Ort: Aken
NUTS: Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin
Telefon: +49 385-3031261
Fax: +49 385-3031255
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de/

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Eigenbetrieb


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Wärmeversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erdgaslieferung Stadtwerke Aken (Elbe) 01.10.2019-01.10.2022

K5.025.7:657_2019

II.1.2)
CPV-Code

Erdgas (09123000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadtwerke Aken (Elbe), ca. 4.910.368 kWh/ Jahr

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Gasversorgung (65210000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Anhalt-Bitterfeld (DEE05)

Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis Stadtwerke Aken (Elbe)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadtwerke Aken (Elbe), ca. 4.910.368 kWh/ Jahr

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.10.2019

01.10.2022

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre

- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Listeder in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten(Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr,) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,die mehr als drei Jahre zurückliegen.

- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB

- Erklärung zur Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs. 3 LVG LSA

- Erklärung für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen und/oder Verleihern gem. § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.07.2019

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

14.09.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.07.2019

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/?hash=bT1nYXM=14

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.enportal.de/

IV.2.6) Die Bindefrist endet 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe der Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronischen Auktion im Zeitraum vom 23.07.2019 bis zum 30.08.2019 durchzuführen. Die angegebene Bindefrist kommt nur zum Tragen, wenn die Auktion am 30.08.2019 beendet würde.

Angaben zu:

- Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB

- Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert)


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle/Saale
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.06.2019



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