Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=264265Andere: Eigenbetrieb
Andere Tätigkeit: Wärmeversorgung
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung Stadtwerke Aken (Elbe) 01.10.2019-01.10.2022
K5.025.7:657_2019
Erdgas (09123000)
Lieferauftrag
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadtwerke Aken (Elbe), ca. 4.910.368 kWh/ Jahr
Gasversorgung (65210000)
Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis Stadtwerke Aken (Elbe)
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadtwerke Aken (Elbe), ca. 4.910.368 kWh/ Jahr
Preis
01.10.2019
01.10.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Listeder in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten(Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr,) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB
- Erklärung zur Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs. 3 LVG LSA
- Erklärung für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen und/oder Verleihern gem. § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.07.2019
13:00
- Deutsch (DE)
14.09.2019
18.07.2019
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/?hash=bT1nYXM=14
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.enportal.de/
IV.2.6) Die Bindefrist endet 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe der Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronischen Auktion im Zeitraum vom 23.07.2019 bis zum 30.08.2019 durchzuführen. Die angegebene Bindefrist kommt nur zum Tragen, wenn die Auktion am 30.08.2019 beendet würde.
Angaben zu:
- Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert)
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
17.06.2019